Seit 10 Jahren kämpft der universitäre Mittelbau gegen ein Universitätsgesetz - aus der Ära Schüssel/Gehrer -, das die Demokratie aus den Universitäten verbannt hat. Immer wieder gibt es Anlässe, die die notwendige demokratische Durchdringung der Uni-Verwaltung gerechtfertigt erscheinen lassen, wie die u.e. Absetzung des Rektors durch den Uni-Rat der Uni Klagenfurt.
Eine grundlegende Änderung der Legislatur ist in der gegenwärtig politisch orientierten Zusammenfügung der parlamentarischen Volksvertretung nicht zu erwarten. So versucht man sich in einzelnen Schritten der Uni-Gesetzesnovellierungen.
PetitioN zur UG-Novellierung
Laut UG 2002 § 20 (1) sind die obersten Organe der Universitäten in Österreich der Universitätsrat, das Rektorat, der/die Rektor/in und der Senat. Diesen stehen unterschiedliche Rechte und Pflichten bei Entscheidungen, Stellungnahmen und Berichten zu. Meist sind mindestens zwei dieser Organe bei der Wahrnehmung ihrer Mandate gleichzeitig beteiligt (doppelte Legitimität). Allerdings ist die Wertigkeit der zu treffenden Entscheidungen sehr ungleich verteilt; insbesondere hat der Senat in vielen Fällen nur das Recht, von anderen Organen gehört zu werden. Die Abberufung des Rektors / der Rektorin ist ein solcher Fall. Die Unterzeichneten fordern eine Novellierung des UG 2002 dahingehend, dass die Wirkungsmöglichkeiten und Entscheidungs-spielräume der obersten Organe angeglichen und so „gremiale Alleingänge“ verhindert werden. Bei Konflikten sind außerdem verpflichtende Mediationen vorzusehen.
Begründung: Die Entscheidung des Universitätsrats der Universität Klagenfurt, den amtierenden Rektor abzuberufen, zeigt, dass dieses Organ in seinem Wirken nicht aufgehalten werden kann. Wenn der Universitätsrat das Gesetz in vollem Umfang ausschöpft, übernimmt er in einem Abberufungsverfahren sowohl die Rolle des Anklägers als auch die des Richters.<…> (Link zur Petition)
Geschehnisse wie die Absetzung eines Rektors im Alleingang durch einen Universitätsrat (wie an der Uni Klagenfurt passiert) dürfen in Zukunft nicht mehr möglich sein !
Bitte daher um Unterstützung der österreichweiten online-Petition zur Novellierung des UG2002 (initiiert vom Betriebsrat Wissenschaftliches Personal der Uni Klagenfurt).
Diese Petition richtet sich direkt an Wissenschaftsminister Töchterle.
Wir bitten um Unterstützung durch wissenschaftliche MitarbeiterInnen, durch Allgemein Bedienstete, AbsolventInnen, Studierende, Kooperations-partnerInnen in Wirtschaft und Industrie und sonstige Personen, denen das Geschehen an Österreichs Universitäten am Herzen liegt.
http://www.openpetition.de/petition/online/novellierung-ug-2002











