Die Wirtschaftskammer hat heute eine ots-Meldung veröffentlicht, die durch ihre verquere Formulierung der eigenen Position zu Zugangsbeschränkungen besticht:
“Studienangebote mit klaren Eingangsvoraussetzungen zu versehen ist keine Einschränkung des Hochschulzugangs, sondern erhöht die Transparenz und erlaubt eine effiziente Studiengestaltung.” (zur ots-Meldung)
Der Zugang dazu, was denn die Position der WKO zu Zugangsbeschränkungen wäre, erschließt sich nur bei ausreichenden Eingangsvoraussetzungen. Offensichtlich enthält obige Formulierung, der zufolge Einschränkungen nicht als Einschränkungen anzusehen seien, bereits Zugangsbeschränkung, die es nur Eingeweihten möglich macht, die Position der WKO klar heraus zu schälen.
Qualitative Zugangsvoraussetzungen bereits jetzt gegeben
Wenn der Minister Hahn wie auch manche Rektoren und nun die WKO “Qualitative Zugangsvoraussetzungen” fordern, so sollten sich diese Gruppierungen zweierlei in Erinnerung rufen:
- Zugangsvoraussetzungen gibt es bereits, für ein Studium z.B. die Hochschulreife (Matura oder Studienberechtigungsprüfung), für ein Masterstudium den Bak-Abschluss und für ein Doktorat das absolvierte Masterstudium.
- weist die Evaluation und sozialwissenschaftliche Empirie überall dort, wo es “weitere qualitative Zugangsvorraussetzungen” gibt regelmäßig nach, dass diese Selektionsmechanismen viel weniger nach tatsächlichen fachlichen Qualifikationen aussieben sondern nach sozialer Herkunft.
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Nachtrag:
hier auch die ots-Meldung des Forschungsrates, der noch viel schärfer in das selbe Horn bläst und umgekehrt jene der Arbeiterkammer, die sich gegen die von Wissenschaftsminister Hahn geplanten “qualitativen Zugangsbeschränkungen” ausspricht.
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