UG2002-Novelle, Diskussionsarchiv

Erschreckende Unklarheiten im Ministerentwurf

17. Juni 2008 · Kommentar schreiben

Ungenauigkeiten hinterfragen!
Der ministerielle Entwurf zur UG-Novelle ist gespickt mit erschreckend vielen juristischen Ungenauigkeiten gerade bezüglich der Verantwortlichkeit für Medizinuni Wien bzw. AKH – ÄrztInnen.

In dem nun vorliegenden ministeriellen Entwurf zur UG-Novelle findet sich folgender Passus (Z 71. § 29 Abs. 4 Z 1):

„1. Sie (die Medizinuni, Anm.d.Red.) hat ihre in ärztlicher oder zahnärztlicher Verwendung stehenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Mitwirkung an der Erfüllung der Aufgaben der Organisationseinheiten des Klinischen Bereichs als Einrichtungen der Krankenanstalt zu beauftragen.
Diese Mitwirkung ist, auch im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 450/1994, des Arbeitszeitgesetzes, BGBl. Nr. 461/1969, und des Krankenanstalten-Arbeitzeitgesetzes, BGBl. Nr. 8/1997, dem Rechtsträger dieser Krankenanstalt und nicht der Universität zuzurechnen.
Sollten keine Vereinbarungen über die Aufteilung der Tätigkeiten und/oder keine differenzierten Aufzeichnungen bestehen, so ist wegen des erfahrungsgemäßen Überwiegens der Aufgaben der Krankenversorgung im Klinischen Bereich die Haftung dem Krankenanstaltenträger zuzurechnen. Ein Arbeitsverhältnis zum Rechtsträger der Krankenanstalt wird dadurch nicht begründet.“

Was ist das Drama daran?
Es ist zu befürchten, dass weiterhin die schlechten Karten zwischen Medizinuni und Krankenanstaltenträger hin und her geschoben werden auf Kosten der ÄrztInnen.

Rechtsmeinungen und Stellungnahmen zum vorliegenden Ministerentwurf werden vom Betriebsrat dringlich eingeholt, um Schaden für die MUW-Beschäftigten in der Gesetzgebung zu verhindern.

Welchem Beschäftiger sind die massiven Überzeiten wirklich anzulasten? Wer streift sich an wem ab? Wer bleibt auf der Strecke? Wer zahlt für zusätzliche Stellen? Löst eine “lex rektor” die arbeitsrechtlichen Probleme der Beschäftigten?

Kategorien: MedUni · Ministerentwurf · Stellungnahme
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