Es heißt noch immer fälschlicherweise „Weiterentwicklung“ statt Änderung des Uni-Gesetzes 2002.
Auf den Seiten 205 und 206 des Regierungsprogramms 2008 werden einige Punkte der intendierten UG-Novelle schlagwortartig aufgelistet:
- Faculty statt Kurie
- verbesserte Mitwirkung des Betriebsrats statt Mitbestimmung
- Stärkung der Leitungsstrukturen
Über den Uni-KV heißt es:
- „wird für eine ausreichende Dotation gesorgt…“
(Als weiland Gehrer noch „künftig“ sagte, meinte sie de facto „in frühestens sechs Jahren“ Anm.d.Red.)
Bitte lesen Sie auf der nächsten Seite weiter über UG-Novelle und Uni-Kollektivvertrag im Regierungsprogramm 2008, S. 205-206 oder klicken Sie die Novellen-Dokumentationsseite hier an.
5. Weiterentwicklung des Universitätsgesetzes 2002
Zur Optimierung des Universitätsgesetzes 2002 wird auf Grund der Erfahrungen und des Evaluierungsprozesses 2007 mit dem Ziel „Autonomie stärken und weiterentwickeln“ eine UG-Novelle 2009 erarbeitet, wobei u.a. folgende Eckpunkte enthalten sein werden:
• Verpflichtende positive Absolvierung einer flexiblen Studieneingangs- und Orientierungsphase, die einen Querschnitt des im Fachbereich zu erwartenden Stoffs vermittelt, in allen Diplom- und Bachelorstudien, deren Zulassung nicht besonders gesetzlich geregelt ist.
• Für den Zugang zum Masterstudium soll den Universitäten die Möglichkeit zur autonomen Gestaltung nach qualitativen Gesichtspunkten zukommen, wobei im Kontext der Entwicklungen eines Europäischen Hochschulraumes (Bologna- Prozess) die Transparenz darüber, welche Vorkenntnisse für ein weiterführendes Master-Studium erforderlich sind, Voraussetzung ist, und ein entsprechendes
facheinschlägiges Bachelor-Studium der Anbieteruniversität jedenfalls diese Vorkenntnisse vermitteln muss. Im Bereich der PhD-Studienprogramme sollen autonome, leistungsorientierte Auswahlverfahren durch die Universitäten erfolgen können.
• Bessere Abstimmung der Zuständigkeiten der Organe, verbesserte Informationsrechte, verbesserte Mitwirkung (Senat, Betriebsrat, Universitätsrat, Studierende), Stärkung der Leitungs- und Entscheidungsstrukturen, um die weitere Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten zu gewährleisten, Optimierung der Leistungsvereinbarung als Dialog- und Steuerungsinstrument (auch mit dem
Schwerpunkt „allgemeine Zielsetzungen“ wie Steigerung der berufsbegleitenden Angebote, Frauenförderung, Serviceangebote, Betreuungsrelation, Kinderbetreuung, Behinderte, Schulkooperationen) und mehr anreizorientierte Möglichkeiten für die Umsetzung kurzfristigere Gestaltungsnotwendigkeiten innerhalb einer Leistungsvereinbarungsperiode, Ausbau der
Studierendenanwaltschaft und Neuordnung der Studienberechtigungsprüfung.
• Im Sinne einer bedarfsgerechten Studienplatzentwicklung (§124b) soll in einem Stufenplan im Rahmen der Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten sichergestellt werden, dass in den Studien Medizin und Zahnmedizin bis zum Wintersemester 2015 in Summe bis zu 2000 StudienanfängerInnen, im Studium der Tiermedizin in Summe bis zu 250 StudienanfängerInnen und im Studium der Psychologie in Summe bis zu 2300 StudienanfängerInnen die Aufnahme des Studiums möglich ist. Im Kontext des EU-Kommissions-Moratoriums soll dies in den Studien Medizin und Zahnmedizin unter der Maßgabe der Sicherstellung der Studienplätze für österreichische Studierende erfolgen.*)
• Die Refundierung der Studienbeiträge an die Universitäten soll möglichst auf Grundlage der aktiven Studierenden erfolgen, wobei die konkreten Parameter gemeinsam mit den Universitäten im Zuge der nächsten Novellierung des UG 2002 festzulegen sind. Ausgangsbasis ist die Zahl aller Studierenden im WS 2008/2009.
Aufbauend auf die UG-Novelle 2009 soll nach ausführlicher Diskussion mit allen Betroffenen das derzeitige „Kuriensystem“ durch ein „Faculty-Model“ nach internationalem Vorbild abgelöst werden.
6. Neue Karrierewege durch den Kollektivvertrag*)
Im Kontext mit dem durch das Universitätsgesetz 2002 avisierten neuen Arbeitsrechts an den Universitäten wird für eine ausreichende und nachhaltige Dotation für die Umsetzung des Kollektivvertrages gesorgt.
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Die Sterne deuten z.T. nichts Gutes an: …nach intra-/interministerieller Budgetumschichtung. (Anm.d.Red.)


4 Antworten bis hierher ↓
SPÖ/ÖVP-Regierungsprogramm über Uni-Kollektivvertrag und Uni-Gesetzesnovelle « MUW-Betriebsrat // 24. November 2008 um 19:21 |
[...] Bitte lesen Sie weiter im UG-Novelle-2002-Blog [...]
Uni-Rektor sieht “Gefahren” im Regierungsprogramm « UG2002-Novelle, Diskussionsarchiv // 12. Dezember 2008 um 14:45 |
[...] ← SPÖ/ÖVP-Regierungsprogramm: UG2002-Novelle und Uni-KV Ministerium bestätigt: Zusammenlegung von Uni-Standorten möglich [...]
Stefan Schön // 14. Januar 2009 um 10:02 |
ad KV: „Im Kontext mit dem durch das Universitätsgesetz 2002 avisierten neuen Arbeitsrechts“ bedeutet abgesehen vom grammatikalischen Fallfehler, dass sämtliche Lektoren unter 7 Stunden Lehrverpflichtung aus dem KV herausfallen sollen. Darum gab´s die monatelange Kritik des Ministers an der „Lektorenlösung“. Der KV soll jetzt einfach mit der UG-Novelle „overruled“ werden!
Weitere Benachteiligung von Uni-MitarbeiterInnen « UG2002-Novelle, Diskussionsarchiv // 14. Januar 2009 um 13:06 |
[...] Von Belang für den Uni-KV ist Punkt 6 auf Seite 206 des Regierungsprogramms: http://ug02.files.wordpress.com/2008/11/regierungsprogramm-endfassung.pdf oder: http://ug02.wordpress.com/2008/11/24/spoovp-regierungsprogramm-ug2002-novelle-und-uni-kv/ [...]