UG2002-Novelle, Diskussionsarchiv

Uni-Gesetz-Änderungsanträge: Diskussionsverweigerung im Parlament

20. April 2009 · Kommentar schreiben

Die Parlamentarische Korrespondenz bestätigt universitäre Befürchtungen bzgl. der ministerialen UG-Novelle.
Das Durchlesen der Parlamentsprotokolle vom Wissenschaftsausschuss am 16.4.2009 zeigt Hahns koalitionäre Straßenwalzen-Methode auf:

[PK, Wien...] Ein Antrag des Ausschussvorsitzenden Martin Graf (F), einen Unterausschuss zum vorliegenden Bericht sowie zu einigen Anträgen einzusetzen, um die Möglichkeit zu haben, die geplante, aber dem Parlament noch nicht vorliegende Novelle zum Universitätsgesetz eingehend zu beraten, wurde mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP mehrheitlich abgelehnt.
Ausschussvorsitzender Martin Graf (F) begründete seinen Antrag auf Einsetzung eines Unterausschusses mit dem Hinweis, dass es notwendig sei, die geplante Novelle zum Universitätsgesetz einer ausreichenden parlamentarischen Behandlung zuzuführen. In diesem Zusammenhang könnte man auch einige auf der heutigen Tagesordnung stehende Anträge mitberaten. Er wurde darin von Abgeordnetem Kurt Grünewald (G) und Abgeordnetem Rainer Widmann (B) unterstützt. Im Gegensatz dazu meinte Abgeordnete Beatrix Karl (V), man habe bereits im Vorjahr im Rahmen einer parlamentarischen Enquete umfassend über die Änderung des Universitätsgesetzes diskutiert, darüber hinaus seien zum damaligen Begutachtungsentwurf zahlreiche Stellungnahmen eingelangt. Die Diskussion unter den Beteiligten sei daher voll im Gange, weshalb ein eigener Unterausschuss aus ihrer Sicht nicht notwendig sei. Ähnlich argumentierte Abgeordnete Andrea Kuntzl (S). Sie wies auch darauf hin, dass die Verhandlungen zügig vorangehen sollten.

Dem schloss sich Bundesminister Johannes Hahn an, der einräumte, dass man die Novelle bereits im Vorjahr habe beschließen wollen. Da einige Bestimmungen mit 1. Oktober 2009 vor allem im Hinblick auf die Leistungsvereinbarungen in Kraft treten müssten, sollte die Änderung des Universitätsgesetzes noch vor der Sommerpause über die Bühne gehen. Ausschussvorsitzender Martin Graf (F) sprach darauf hin von einer Diskussionsverweigerung. Man könne den parlamentarischen Prozess nicht durch außerparlamentarische Diskussionen ersetzen, sagte er.

Auch der Antrag Grafs auf Ausschussfeststellung, wonach Studierende, die in einem Studium von der Entrichtung des Studienbeitrags befreit sind, diesen auch für ein weiteres Studium nicht in entrichten sollten, wurde von SPÖ und ÖVP mehrheitlich abgelehnt und entfachte eine Debatte über Studiengebühren. Abgeordnete Beatrix Karl (V) befürchtete, dass eine solche Interpretation der Missbrauchsmöglichkeit Tür und Tor öffnen würde, denn das würde bedeuten, dass bei Mehrfachstudien kein Studienbetrag anfalle, auch wenn die Mindeststudienzeit und die Toleranzgrenze überschritten wird. Ebenso wenig wollte Abgeordnete Andrea Kuntzl (S) Änderungen der bisherigen Praxis, auch wenn sie einräumte, dass bei der Neuregelung der Studiengebühren ein einfacherer Weg hätte gefunden werden können. Man sollte die Entwicklung beobachten und dann eventuell eine umfassende Klärung herbeiführen, meinte sie. Abgeordnete Karin Hakl (V) plädierte abermals vehement für Studiengebühren und bekräftigte ihre Auffassung, dass der Beschluss des Vorjahres ein falscher gewesen sei.

Hahn stimmte Abgeordnetem Kurt Grünewald (G) zu, der gemeint hatte, dass der Bund zu viel für den klinischen Mehraufwand zahle. Die Medizinischen Universitäten würden daher unter Zuhilfenahme substantieller Unterlagen mit den Spitalsträgern in Verhandlung treten, kündigte er an.

Der Universitätsbericht 2008 wurde schließlich einstimmig zur Kenntnis genommen.


Kategorien: Parlament
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