Bedingungen der Rektoren wurden mit Modifikationen von den Betriebsräten und der Gewerkschaft angenommen. Diese Modifikationen wiederum wurden von den Rektoren akzeptiert. Schlussendlich stimmten über 90% der Betriebsräte der 21 österreichischen Universitäten für die Realisierung dieses KV.
Am Ende von 5 Jahren Verhandlungen ist man sich heute doch noch einig geworden, Wichtiges im Uni-Arbeitsrecht zu verwirklichen:
- Leistungsabhängiges Karrieremodell,

- Bessere Basisentlohnung,
- Kündigungsschutz,
- Pensionskassenzusage,
- Teilzeit,
- Bildungsurlaub,
- Studienurlaub,

- Zulagen,
- 22 ergänzende Regelungen sind laut KV vereinbar (z.B. im Rahmen von Betriebsvereinbarungen),
- gültig für ab 1.1.2004 eingetretene MitarbeiterInnen
- für 30 000 MitarbeiterInnen im allgemeinen und wissenschaftlichen & künstlerischen Personal
- etc.
Am 1. Oktober 09 soll der Uni-KV in Kraft treten. Die valorisierte und neueste erhaltbare KV-Version vom 1. Januar 09 ist hier zu lesen.
Siehe auch: OTS-Meldung der GÖD DiePresse berichtet DerStandard berichtet weitere aktuelle Meldung der HochschullehrerInnen in der GÖD


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