Wer hält schon einen guten Gesetzesentwurf unter Verschluss?

Befürchtungen der Uni-Betriebsräte werden noch nicht offiziell bestätigt. Aber die verbesserte Mitwirkung u.a. des Betriebsrats (im Regierungsprogramm 2008 noch freimütig koalitionär verkündet) wird möglicherweise nicht realisiert. Wenn die Änderungswünsche oder Uni-Mitbestimmungsrechte der UniversitäsexpertInnen nicht ins neue Uni-Gesetz einfließen, haben aber die Unis nicht viele Möglichkeiten zu reagieren:

  • Einige Rektoren könnten die Unterzeichnung der anstehenden Leistungsvereinbarungen mit dem Minister verweigern
  • Die Hörsäle könnten im Oktober geschlossen bleiben

Beides würde einen am Mittelbau desinteressierten Minister nicht treffen oder stören (aber für Uni-MitarbeiterInnen und Studierende gleichermaßen unangenehm werden): dann verteilt der Minister mehr Budget von den Unis weg in andere Richtungen oder zu kooperativen Universitäten.

Eine Krisensitzung der Interessensvertretungen aller vom UG Betroffenen  erscheint im Hinblick auf die Realität verdunkelnde Geheimniskrämerei des Ministers immer notwendiger.

STANDARD-Interview (Print 28.5.09) mit Betriebsrätin:

“Wir wurden seit dem Begutachtungsverfahren im Sommer 2008 nicht mehr eingebunden in die Verhandlungen”, kritisiert Susanne Mann, Vorsitzende des Betriebsrats für das Lehrpersonal an der Uni für angewandte Kunst.
“Es ist höchst irritierend, dass es keine offiziellen Gespräche mit der Arbeitnehmerseite gibt”, sagt sie im Gespräch mit dem Standard. “Ich wundere mich auch, dass die Gewerkschaft es so einfach hinnimmt, dass über ihre Köpfe hinweg verfügt wird.” Das sei eine “sehr unübliche Vorgangsweise” für eine Gesetzesnovelle: “Woran das Ministerium denkt, das wissen wir nicht”, kritisiert Mann.
Für die Uni-Betriebsräte sei eines bei der Novelle von zentraler Bedeutung: “Das UG darf keinesfalls Wege schaffen, den Kollektivvertrag bei einzelnen Gruppen zu umgehen.” Denn genau das sei für die Lektoren bereits angedacht worden. Außerdem wollen die Arbeitnehmervertreter an den Unis bei Agenden, die Personalfragen betreffen, mehr Mitbestimmungsrechte im Uni-Rat, der dem Vernehmen nach künftig deutlich mächtiger werden soll.
Angesichts der Ausweitung der Befugnisse des Uni-Rats, der quasi als “Aufsichtsrat” konzipiert ist, fordert Betriebsratsvorsitzende Mann, “dass gleichzeitig mit der zunehmenden Mutation der Unis in Richtung Unternehmensstruktur auch die Rechte auf Arbeitnehmerseite mitwachsen müssen”. (DerStandard, Lisa Nimmervoll)

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