Monatsarchiv: Juni 2009

Kommentar des ULV zur Regierungsvorlage: Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009

ULV_Stellungnahme_UG02_Novelle09 S1Nach Präsentation der Regierungsvorlage zum URÄG 2009 kritisiert der UniversitätslehrerInnenverband (ULV)

o  die antisozialen, arbeits- und sozialrechtlich diskriminierenden Intentionen der Novellenvorlage
o  die Umgehung des Uni-Kollektivvertrags und des ArbeitsverfassungsGesetzes
o  fehlende  Social Responsibility dem Uni-Personal gegenüber
o  die anti-demokratische Personalrepräsentation im Universitätssenat
o  die Ökönomisierung und Politisierung der Wissenschaft durch fehlende Mitbestimmung von Uni-RepräsentantInnen und Uni-ExpertInnen im eigenen Universitätsrat
o  fehlende Begleitregeln (Personalaufstockung) bei der als notwendig erkannten Erweiterung der Wissenschaftsrahmenbedingungen für universitätsangestellte ÄrztInnen
o  die bürokratiefreundliche Sinnhaftigkeit der Einführung unvergleichbarer Kennzahlen
o  etc.

Durch Anklicken der Abbildung kommen Sie zur ULV-Rezension (Unterzeichner: Ch. Cenker und A. Legat) des UG-Novellentextes der Regierung.  – pdf, 12 Seiten, 105KB

UG-Novelle: Ausbeutung, Unterlaufen des Uni-Kollektivvertrags. SPÖ plant Abänderung der Regierungsvorlage im Parlament

Im Kurier (Printausgabe 30.6.09) schreibt Daniela Kittner u.a.:

Wissenschaftsminister Hahn hat Post von seinem Parteifreund, Beamtengewerkschafter Fritz Neugebauer erhalten. In dem Brief wirft Neugebauer Hahn vor, dessen geplante Universitätsrechtsänderung würde „Ausbeutungscharakter“ haben und zu „sozial verwerflichen Zuständen“ führen. Die Gewerkschaft verlangt Verhandlungen, bevor das Gesetz, das im Ministerrat bereits beschlossen wurde, das Parlament passiert.

 Die Vorgeschichte: Im Herbst tritt ein Kollektivvertrag in Kraft – er ist bereits unterschrieben- wonach Uni-Lektoren in Zukunft ein Dienstverhältnis bekommen. In Hahns Gesetz ist das Gegenteil vorgesehen, nämlich kein Dienstverhältnis für Lektoren. „Eine Sauerei“, wettert Wilhelm Gloss, Vizechef der Beamtengewerkschaft. „Das wäre ein Eingriff durch ein Gesetz in den sozialpartnerschaftlich ausverhandelten Kollektivvertrag.“

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Brief des UniversitätslehrerInnenverbands an die Abgeordneten

ULV_an_Abgeordnete_UG_Novelle_2009 S1Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Zwischen 8. und 10. Juli 2009 steht im Parlament die Beschlussfassung zur Novelle des Universitätsgesetzes 2002 an.
Die Änderungen in dieser Novelle entsprechen in wesentlichen Punkten nicht den „betrieblichen Besonderheiten“ von Universitäten und nur zum geringsten Teil den dringenden Anliegen der UniversitätslehrerInnen. Noch mehr: Es ist keiner einzigen Forderung des ULV, die im Begutachtungsverfahren 2008 vorgebracht wurde, Rechnung getragen worden! Darüber hinaus enthält die Novelle personalrechtliche Regelungen, die im krassen Widerspruch zum eben erst mühevoll abgeschlossenen Kollektivvertrag stehen.
Wir weisen zunächst auf die folgenden, vom ULV mehrfach urgierten und durch breiten Konsens gestützten Punkte hin:
• Schaffung einer einheitlichen Gruppe von UniversitätslehrerInnen („Faculty-Modell“), und damit Überwindung unzeitgemäßer ständischer Personalstrukturen
• Betriebsrat mit Sitz und Stimme im Universitätsrat, dem entscheidenden wirtschaftlichen Kontrollorgan – und damit gesicherter Vertretung der Innensicht der Universität
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UG-Novelle: Offener Brief der GÖD an Nationalratsabgeordnete

Sehr geehrter Herr Nationalratsabgeordneter,   Sehr geehrte Frau Nationalratsabgeordnete, sehr geehrtes Gewerkschaftsmitglied!

Die vorliegende Novelle zum UG 2002 berücksichtigt nicht nur keinerlei die jahrelang erhobenen gewerkschaftlichen Forderungen (einstimmige Beschlüsse des Gewerkschaftstages der GÖD und des Bundeskongresses des ÖGB), sondern verschlechtert in vielen Punkten die Situation an Österreichs Universitäten:

• Einzementieren der fehlenden Mitsprachemöglichkeit der betrieblichen Interessensvertretung im Vergleich zu Industriebetrieben (BR-Vors. ohne Stimmrecht im Universitätsrat).
• Aufheben der vor zwei Monaten erzielten kollektivvertraglichen Einigung gerade für Nachwuchswissenschafter durch:

o per Novelle Verlängerung der Kettenvertragsregelung über das Arbeitsverfassungsgesetz hinaus und
o per Novelle Ausschluss der Lektorinnen und Lektoren aus dem Kollektivvertrag.

Die Aufhebung eines Kollektivvertrages und der Arbeitsverfassung durch Novellierung des Universitätsgesetzes ist nicht akzeptabel! 
Diese Novelle benachteiligt vor allem junge Wissenschafterinnen und Wissenschafter und dabei wiederum junge Frauen bzw. Mütter.

Daneben finden sich noch viele Fehler und offensichtliche redaktionelle Versehen wie z. B. die Zuordnung der JungwissenschafterInnen in der Humanmedizin zum Allgemeinen Universitätspersonal.

Wir sehen uns daher gezwungen, Deine gewerkschaftliche Solidarität einzufordern, und dieser Novellierung in dieser Fassung nicht zuzustimmen. Zugleich fordern wir Dich auf, eine Abänderung herbeizuführen, die die einstimmigen Beschlüsse des Gewerkschaftstages der GÖD und des ÖGB-Bundeskongresses berücksichtigt.

Mit gewerkschaftlichen Grüßen
a.o. Univ.-Prof. Dr. Richard Kdolsky      
Vorsitzender BV 13              
wissenschaftliches und künstlerisches Universitätspersonal   

HR Dr. Alfred Müller
Vorsitzender BV 16
allgemeines Universitätspersonal

Link zum Brief

Positives am Universitätsrechts-Änderungsgesetz?

Kommentar von G. Clemenz
Die Regierungsparteien haben einen Entwurf für eine Novelle des Universitätsgesetzes vorgelegt, der von der überwältigenden Mehrheit der Universitätsangehörigen entschieden abgelehnt wird – Senatsvorsitzende, Dekane, der Universitätslehrerverband, Betriebsräte, Vertretungen der Studierenden, selbst die Rektoren, deren inneruniversitäre Macht ausgebaut werden soll, haben entsprechende Stellungnahmen abgegeben. [...] Aufgabe von Ministerium und Universitätsleitungen wäre es, Forschung und Lehre durch Schaffung möglichst guter Rahmenbedingungen zu fördern und nicht durch Aufblähung der Bürokratie und fortgesetzte Einmischung in Detailfragen zu behindern. [...]

Gerhard Clemenz war vor seiner Berufung nach Wien 1995 Ordinarius für Volkswirtschaftslehre an der Universität Regensburg und in den letzten sechs Jahren Vorsitzender des Senats an der Uni Wien.

Siehe Link: DerStandard, dort bitte weiterlesen

Protestmaßnahmen von Studierenden gegen die Uni-Gesetznovelle

Aktion Studierender -flyer_n3

Lesbare Vergrößerung  des Flyers: Hier klicken.

Kontakte: Netzwerk Emanzipatorische Bildung,
Klicken auf die Abbildung, oder:
http://emanzipatorischebildung.blogsport.de/
emanzipatorischebildung@riseup.net

Parlamentarischer Wissenschaftsausschuss tagt am 6.7.09

Der    W i s s e n s c h a f t s a u s s c h u s s    hält   Montag, den 6. Juli 2009, um 10 Uhr im Lokal VIII Sitzung.

T A G E S O R D N U N G

1.) Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) geändert und einige universitätsrechtliche Vorschriften aufgehoben werden (Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009)  (225 d.B.)

2.) Antrag der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (553/A(E))

3.) Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend bessere finanzielle Ausstattung der Universitäten (416/A(E))
(Wiederaufnahme der am 16. April 2009 vertagten Verhandlungen)

4.) Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzierung von Vorziehprofessuren an österreichischen Universitäten in der Höhe von € 120 Mio. (417/A(E))
(Wiederaufnahme der am 16. April 2009 vertagten Verhandlungen)

5.) Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung Kollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universitäten (418/A(E))
(Wiederaufnahme der am 16. April 2009 vertagten Verhandlungen)

6.) Antrag der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Schlechterstellung für StudienbeihilfebezieherInnen durch die geplante Novellierung des Einkommensteuergesetzes (EStG) (521/A(E))(Wiederaufnahme der am 16. April 2009 vertagten Verhandlungen

ZUR LISTE DER AUSSCHUSSMITGLIEDER

Betriebsrätekonferenz der Universitäten protestiert gegen Regierungsvorlage (URÄG – Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009)

Betriebsraetekonferenz

 

Offener Brief  der Betriebsrätekonferenz
An
den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
den Präsidenten des ÖGB
den Vorsitzenden der GÖD
die Klubobleute der parlamentarischen Parteien
die WissenschaftssprecherInnen
die Mitglieder des Wissenschaftsausschusses

 Sehr geehrte Damen und Herren!             Wien, 23. Juni 2009

Die Betriebsrätekonferenz protestiert aufs Schärfste gegen die Regierungsvorlage des Universitätsrechts Änderungsgesetzes 2009 und zwar insbesondere gegen jene Bestimmungen, die den vor wenigen Wochen abgeschlossenen Kollektivvertrag konterkarieren ehe dieser in Kraft getreten ist.
Wir fordern Sie auf, die Regierungsvorlage entsprechend abzuändern.

1) Die Neufassung des § 109 (2) ist abzulehnen. Die Kettenvertragsregelung ermöglicht es den Universitäten schon jetzt, großzügige Aneinanderreihungen von befristeten Arbeitsverträgen zu Lasten einer vernünftigen Lebensplanung der betroffenen ArbeitnehmerInnen durchzuführen. Die intendierte Möglichkeit, diese Befristungen bis zu zwölf Jahre lang zu erlauben, verkehrt das Kettenvertragsverbot in sein Gegenteil und behindert die Karriereplanung der Betroffenen bzw. unterläuft die vereinbarten Beschäftigungsmodelle des Kollektivvertrags auf das Gröbste.

2) Die wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen in Ausbildung zum Facharzt/Fachärztin unterrichten im klinischen Bereich vieler Medizinuniversitäten 50% der Praktika des Studiums der Humanmedizin. Auf Grund einer formalen Fehlzuordnung werden diese vom Wahlrecht zur korrekten Vertretungsgruppe im Senat ausgeschlossen. Dieses redaktionelle Versehen muss korrigiert werden.

3) Die Neufassung der § 100 Abs 3 bis 6 ist entweder zu streichen oder so zu ändern, dass es den betreffenden LektorInnen offen steht, sich frei für ein Anstellungsverhältnis oder eine Beschäftigung als freie Dienstnehmer(in) zu entscheiden. Andernfalls wäre diese Beschäftigungsgruppe zwingend vom Geltungsbereich des Kollektivvertrags ausgeschlossen und eine Vertretung durch die Betriebsräte nicht möglich. Ein solcher legistischer Einschnitt im Zeitpunkt zwischen Kollektivvertragsabschluss und dessen Inkrafttreten ist völlig inakzeptabel, ganz zu schweigen von der sozialen und arbeitsrechtlichen Diskriminierung dieser Personengruppe.

4) Die Novelle sieht in der Neuregelung der Kompetenzen von Senat, Universitätsrat, Findungskommission und Rektorat eine weitere massive Verstärkung autoritärer Elemente und Möglichkeiten politischer Einflussnahme vor. Als Korrektiv wäre zur Absicherung der Kernaufgaben der Universitäten im Interesse der in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre tätigen Universitätsangehörigen zumindest das Stimmrecht der Betriebsräte im Universitätsrat vorzusehen.

Die Vorsitzenden der Betriebsräte der österreichischen Universitäten
Künstlerisches und wissenschaftliches Personal
Allgemeine Universitätsbedienstete

Kontakt: susanne.mann@uni-ak.ac.at, martin.tiefenthaler@i-med.ac.at, ingwald.strasser@meduniwien.ac.at, schoen@mdw.ac.at

Link: DerStandard

 

Keine Rektorin an öffentlichen Universitäten in Österreich

DerStandard berichtet:Tirol Wappen

Med-Uni Innsbruck.
Kommission: Keine Diskriminierung.
Die Vizerektorin der Innsbrucker Medizinischen Universität, Margarethe Hochleitner, hat gegen ihre Nicht-Berufung zur Rektorin protestiert – und verloren. Der Spruch der Schiedskommission liegt dem Standard nun vor. Die österreichische Rektorenschaft bleibt weiterhin ein Männerverein.
Link zum Artikel im Standard.

Kommentar der Uni-Rat-Vorsitzenden der Med-Uni Innsbruck im Print-Standard v. 2. 7. 09

Ministerentwurf der UG-Novelle: Rechte der ArbeitnehmerInnen aus dem Weg geräumt

Brief mit Kritik an ArbeitnehmerInnenfeindlichkeit des Hahnschen Entwurfs der Uni-Gesetzesnovelle, vom BR-Vorsitzenden des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der Universität f. Musik u. darstellende Kunst, Wien, an die Wissenschaftssprecherinnen der Koalitionsparteien.

Sehr geehrte Frau Dr. Karl,
Sehr geehrte Frau Mag. Kuntzl,

Wenige Tage vor der geplanten Beschlussfassung im Parlament sind jetzt also die Regierungsparteien mit dem Text der Regierungsvorlage zur UG Novelle herausgerückt. Was man darin findet, macht einen fassungslos und verzweifelt. Als Interessensvertreter des Universitätspersonals ist man zunächst über die stillose und arrogante Überheblichkeit gegenüber den Anliegen der Universitätsangehörigen empört. Nichts von der Kritik am geltenden UG 2002 bzw. an dem Ministerialentwurf vom Vorjahr wurde auch nur im Ansatz berücksichtigt. Die gesamte Novelle hat den Charakter eines Kompetenzkatalogs für die obersten Universitätsleitungsorgane mit dem Schwerpunkt auf der Regelung von politischer Einflussnahme. Bei dieser Zielsetzung stehen natürlich
Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Wege. Folgerichtig wird in dieser Diktion legistisch dafür gesorgt, dass „Rechtssicherheit“ für die Seite der Arbeitgeber(innen) dadurch geschaffen wird, dass Tatbestände, die einer möglichen Überprüfung durch die Gerichte nicht standhalten könnten, einfach beseitigt
werden.
Konkret:

bitte lesen Sie hier weiter

Gewerkschaft unterstützt Uni-Mittelbau

Gewerkschaft

Die Gewerkschaft unterstützt die Forderungen des Uni-Mittelbaus an die UG-Novellierung.

„Das politische Wollen ignoriert weitestgehend die verschiedenen Verlangen der Dienstnehmervertretungen an den Universitäten… Die GÖD (Gewerkschaft Öffentlicher Dienst) ist nicht bereit, diese Situation zu akzeptieren…“

Bitte lesen Sie den gesamten Brief der Gewerkschaft nach anklicken der Abbildung.

 

UNI-SUCCESS 2009 anders: Wissenschaftsminister aus der Unversität vertrieben

FM4-Bericht:

Wissenschaftsminister Hahn präsentiert die Novelle zum Universitätsgesetz. Studierende vertreiben ihn genau dafür aus der Aula der Wiener Uni.

Ortstermin Universität Wien, 17.6.09, 10 Uhr 15. Drei Polizeiautos stehen vor der Unirampe, aufgeregte Polizisten vor dem Eingang, von drinnen hört man das unverständliche Kauderwelsch, das ein Megaphon aus einer aufgeregten Stimme macht. Die StudentInnen- und AbsolventInnenmesse UNI-SUCCESS 2009 hätte von Wissenschaftsminister Johannes Hahn eröffnet werden sollen, aber StudentInnen und StudierendenvertreterInnen haben die Bühne besetzt und protestieren gegen die neue, eben präsentierte Novelle zum Universitätsgesetz, kurz UG. Der Minister verlässt die Universität.

Siehe: Link mit FM4-Bericht

Anfechtbare und diskussionswürdige Punkte in der UG-Novelle

Unter den vom UG Betroffenen beginnt  sich der Widerstand gegen die Inhalte bzw. die fehlenden Inhalte der Novelle zu formieren. Fehler und Versäumnisse als Folge der rigiden Diskussionsverweigerung mit den Uni-ExpertInnen in der Vorbereitung der UG-Novelle kommen ans Licht.

Initiale Stichwort-Sammlung:

  • Der Betriebsrat ist ohne Stimme im Uni-Rat
  • Unterrepräsentation der universitär Schaffenden im Senat
  • LektorInnen in prekarisierenden Uni-Beschäftigungsverhältnissen
  • Verlängerung der befristeten Kettenvertrags-Aufeinanderfolge auf 10-12 Jahre
  • ÄrztInnen in Ausbildung werden, obwohl wissenschaftlich tätig,  der Gruppe des allgemeinen Personals zugeordnet und sind im Senat nicht vertreten.
  • Punkte im Widerspruch zu den Intentionen der Uni-KV-Unterzeichner

DIE REGIERUNGSVORLAGE DER UG-NOVELLE im Vergleich mit der geltenden Fassung

225 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates, XXIV. Gesetzgebungsperiode

Regierungsvorlage

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) geändert und einige universitätsrechtliche Vorschriften aufgehoben werden (Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009)


Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1 Änderung des Universitätsgesetzes 2002
Artikel 2 Aufhebung einiger universitätsrechtlicher Vorschriften

Regierungsvorlage UG-Novelle

Regierungsvorlage UG-Novelle

 Zum Lesen der Regierungsvorlage inkl. Vergleichstext bitte die Abbildung anklicken.
670 KB, 123 Seiten

Betriebsrat mit Stimmrecht im Uni-Rat!

Sehr geehrte Kollegin! Sehr geehrter Kollege!

Entgegen der gewerkschaftlichen Bemühung für ein Stimmrecht des BR im Unirat mehren sich an vielen Standorten die Probleme in den Universitätsräten. Mehrfach wurden Vorsitzende der BR zur Beschlussfassung von der Universitätsratssitzung verwiesen oder es wurden ihnen Protokolle vorenthalten. Die Meinungsbildung erfolgt im Treffen außerhalb von Universitätsratssitzungen und in den Sitzungen werden nur Anhörungen aber in Anwesenheit der BR keine Beschlüsse gefasst oder die Beschlüsse werden im Umlauf gefasst. Vereinzelt wird auch versucht das Mitwirkungsrecht des Betriebsrats auf einen schriftlichen Bericht einzuschränken. Das Ministerium reagiert auf diverse Aufsichtsbeschwerden in obenstehenden Angelegenheiten bislang nicht. Die Powerpointpräsentation des Ministers zur geplanten UG Novelle läßt eine ausreichende Umsetzung dieser Forderungen nicht erwarten.

Diese Entwicklungen kann die Universitätengewerkschaft nicht hinnehmen. Wir fordern die Bundesvertretung auf, in der Novelle des UG das Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte im Universitätsrat einzufordern. Die Einführung von betrieblichen Regeln an Universitäten mit aufsichtratsähnlichen Strukturen kann nicht dann, wo Mitwirkungsrechte der Personalvertretung in der Arbeitsversfassung und anderen Rechten normiert sind, an Universitäten ausgeschlossen werden. Das wäre aufgrund der Ausrichtung der Universitäten als sehr personalintensive Unternehmungen (quasi Dienstleistungsunternehmen) besonders widersprüchlich.

Gemäß dem einstimmigen Beschluss der Landesleitung vom 15.6.09:

Die Landesvertretung der Universitätengewerkschaft fordert von der Bundesvertretung alle geeigneten Maßnahmen zur Erlangung

  1. Stimmrecht der Betriebsratsvertreter/innen in den Universitätsräten
  2. Rechtliche Rahmenbedingungen, dass der faktische Ausschluss der Betriebsräte aus der Beschlussfassung
    unterbunden wird.
  3. Aufsichtsrechtliche Maßnahmen mit gesetzlichen Fristen

Die Junktimierung mit der Zentralmatura ist die Gelegenheit dem Minister eine Chance einer Sanierung im obenstehenden Sinn zu geben. Wir hoffen auf eine GÖD mit ähnlichem Durchsetzungsvermögen wie bei der von Frau Bundesministerin Schmied intendierten Schulreform.

mit kollegialen Grüßen
Martin Tiefenthaler,

Im Auftrag der LS13 Tirol

A. Univ. Prof. Dr. Martin Tiefenthaler,
Facharzt für Innere Medizin (Nephrologie),
Vorsitzender
Betriebsrat des wissenschaftlichen Personals
Medizinische Universität Innsbruck