Abweichende persönliche Stellungnahme gemäß § 42 Abs. 5 GOG des Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald
zum Bericht der Beilagen betreffend die Regierungsvorlage (225 d. Beilagen) zum Bundesgesetz, mit dem die Organisation der Universitäten und ihre Studien (UG 2002) geändert wird und einige universitätsrechtliche Vorschriften aufgehoben werden.
Die Novelle lässt weitgehend ein zugrundeliegendes bildungs- und forschungspolitisches Konzept vermissen, entspricht mit der Beibehaltung eines antiquierten und streng hierarchischen Kuriensystems nicht den Anforderungen einer teamorientierten, partizipativen und modernen Universität, reduziert die immer wieder propagierte Autonomie der Universität durch zunehmenden Einfluss von Universitätsräten und der Politik und definiert von den Universitäten zu erbringende Leistungen, die in keiner Weise budgetär gedeckt werden können.
Ziele und Aufgaben der Universitäten sind unzureichend definiert
Die Ziele, verantwortlich zur Lösung der Probleme des Menschen sowie zur gedeihlichen Entwicklung der Gesellschaft und der natürlichen Umwelt beizutragen, bleiben ebenso vage wie das gemeinsame Wirken von Lehrenden und Studierenden und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Auch unter den leitenden Grundsätzen, die unter anderem die Vielfalt wissenschaftlicher und künstlerischer Theorien, Methoden und Lehrmeinungen, das Zusammenwirken der Universitätsangehörigen und die soziale Chancengleichheit betonen, bleiben vielfach graue Theorie.
Universitätspolitik bedarf eine kongruenten Bildungspolitik an den Schulen, die, da politisch umstritten, derzeit nicht erkennbar ist. Die soziale Schieflage beginnt spätestens mit dem zehnten Lebensjahr und setzt sich bis zum Übertritt in den tertiären Bildungsbereich fort.
„Seltsame“ Studien des Ressorts versuchen diesen von zahlreichen ExpertInnen kritisierten Missstand zu verschleiern. Daten und Fakten zeigen aber die rückständige Position Österreichs eindeutig.
Die Regierung präsentiert keine Konzepte eines besseren und weniger sozial diskreditierenden Zugangs breiterer Bevölkerungsschichten zu höherer Bildung. Aussagen über zukünftig angestrebte Studierendenzahlen und Übertrittsquoten nach der Matura werden vermieden. Auch verschweigt man sich über die Aufteilung der Studierenden in die unterschiedlichen Sektoren des tertiären Bildungsbereiches (insbesondere zwischen FHS und Universitäten). Nur ein im EU Vergleich kleiner Anteil von Studierenden wird finanziell zureichend unterstützt, was dazu führt, dass immer mehr Studierende auf Arbeit angewiesen sind, was wiederum zu Studienverzögerungen führen wird.
Massive Abhängigkeiten des Wissenschaftlichen Nachwuchses von Ihren Vorgesetzten laufen einer international üblichen frühen Autonomie der ForscherInnen entgegen, Kurzzeitverträge, budgetbedingte Knappheit an offenen Stellen und damit mangelnde Perspektiven für WissenschafterInnen machen Universitäten als Arbeitplatz unattraktiv.
Krass zeigt sich die missbräuchliche Verwendung von ÄrztInnen an Universitätskliniken, die meist über 90 % ihrer wöchentlichen Arbeitszeit in der PatientInnenversorgung verbringen, was Lehre wie Forschung zu einer Freizeitleistung degradiert. Versuche hier auch nur Geringes zu verbessern, werden durch Einsprüche der Krankenanstaltenträger (Länder) konterkariert.
Trotz zahlreicher Räte (Rat für F&E, Wissenschaftsrat, Universitätsräte) und Konferenzen (Universitäten und Fachhochschulen) gibt es kein Instrumentarium der Gesamtschau des tertiären Bildungssektors und dessen Beziehungen zum Schulsystem.
Eine durchaus zu begrüßende Profilbildung und Exzellenzinitiative wird durch knappe Budgets bzw. einen unterdotierten Forschungsförderungsfonds erschwert oder derzeit überhaupt verunmöglicht.
Eine klare Aufgabenteilung zwischen Universitäten und Fachhochschulen konnte nicht definiert werden, ja, sie verschwimmt durch eine zunehmende Verschulung der Universitäten immer mehr.
Einige positive Ansätze durch Abänderungsanträge
Zahlreiche kritische Reaktionen auf den Entwurf und breitere Debatten führten letztendlich zu Abänderungsanträgen und Ausschussfeststellungen. Viele davon waren Klarstellungen und Bereinigungen von Redaktionsversehen, einige trugen aber durchaus in unserem Sinne zu Verbesserungen bei. Diese betrafen Studierende und Lektorinnen sowie die Problematik der Kettenverträge. Auch die Stellung der ÄrztInnen in Ausbildung wurde, wie längst fällig, verbessert.
Schon im Erstentwurf wurde von uns die Besserstellung des wissenschaftlichen Personals, insbesondere durch die zahlenmäßige Gleichstellung mit der Zahl der Studierenden im Senat, begrüßt.
Diese Aufwertung des ehemaligen „Mittelbaus“ entspricht aber durchaus dessen Leistungen und Bedeutung im universitären Gefügte und wurde seit Jahren eingemahnt.
Positiv zu vermerken ist auch die erkennbare Verbesserung des Gesprächsklimas mit dem Ministerium. Die hinhaltende Geheimhaltung bzw. die späte Präsentation des Entwurfes mit der Ablehnung einer breiteren Diskussion in einem vergeblich von der Opposition geforderten Unterausschuss erwies sich allerdings als kontraproduktiv, da durch diese engen Zeitfenster weitere durchaus mögliche Kompromisse zu Lasten einer couragierteren Novelle verhindert wurden.
Weitere Ansätze einer zielgerichteten Veränderung des Universitätsgesetzes wurden mit dem Hinweise auf das vereinbarte Regierungsprogramm verschoben ohne hier eine ausreichende Verbindlichkeit, Zeit und Inhalt betreffend, vermitteln zu können.
Gründe der Ablehnung
Das Entscheidungsgefüge zwischen Senat, Rektorat und Universitätsrat wurde noch stärker zu Ungunsten des Senates verschoben. Die breite fachliche Kompetenz des Senates kann nicht durch ein bloßes Anhörungsrecht negiert werden und „Einvernehmen mit dem Senat zu suchen“ lässt Interpretationsspielräume offen, die nicht befriedigen. Das wissenschaftliche Personal ist aber nicht bloß Mittel zum Zweck. Mitwirkung und Mitgestaltung sind Aufgaben von Universitätsangehörigen und Grundlage von Motivation und Leistungsbereitschaft. Hier auf dieses know how zu verzichten, ist geradezu fahrlässig und erschwert eine notwendige Identifikation mit den Zielen der Gesamtuniversität. Die Fortführung des Kuriensystems trägt die Gefahr, Standesinteressen vor Gesamtinteressen zu stellen, was wir für falsch halten.
Wir wünschen eine Mitwirkung des Senates an Profilbildung, Zielvorstellungen wie auch an der Gestaltung der universitären Binnenstruktur. Auch die Ausschreibung für eine Rektorin /einen Rektor sollte in der Hand des Senates bleiben.
Als vertrauensbildende Maßnahmen sollten Arbeitsklausuren zwischen Senat, Rektorat und Universitätsrat zur Pflicht werden.
Für gefährlich, ja nahezu unredlich, halten wir die Änderungen des § 13 Abs. 2 Z1:
Hier schiebt das Ministerium die Verantwortung für durchaus begrüßenswerte Maßnahmen wie einen „Schwarzen Peter“ den Universitäten zu.
• Studienberatung, Coaching, Mentoring und Betreuungsangebote für Studierende mit Kindern sollen ausgebaut werden
• Verbesserung der Betreuungsrelationen wird den Universitäten überantwortet
• Angebote für Berufstätige Studierende sollen erhöht werden.
All das finden wir notwendig, ja dringlich. Dass diese Maßnahmen Personal- und kostenintensiv sind, sollte allerdings dem Ministerium bekannt sein.
Dies alles erfordert Zusatzfinanzierungen, die von den Universitäten in ihrer derzeitigen Budgetsituation nur dann zu leisten sind, wenn andere Leistungen zurückgefahren werden. Qualitätsverbesserungen, die vorwiegen nur zu Lasten anderer Leistungen (Mobilität, Forschung, Vielfalt der Lehre und Interdisziplinarität ) durchgesetzt werden können, sind nicht nur fragwürdig, sondern führen auch zwangsläufig zu schweren Verteilungskonflikten.
Diese Problematik ohne budgetäre Vorsorge von sich zu weisen und den Universitäten zu überschreiben, ist nicht tragbar. Die Befürchtung, gute Betreuungsverhältnisse bei quasi gedeckelten Budgets und sehr hohen Fixausgaben garantieren zu müssen, könnte als Notwehrreaktion dazu führen, die Studierendenzahlen erneut zurückzufahren.
Anspruch und Wirklichkeit hier derart zu missdeuten, kann von den Universitäten nur entschieden zurückgewiesen werden. Vieles deutet darauf hin, dass Taktik diese Novelle stark beeinflusst hat. Wir wünschen uns, dass das verantwortliche Ressort sich stärker als Partner und Verbündeter der Universitäten sieht und nur das von ihnen einmahnt, was es auch selbst zu finanzieren bereit ist. Das scheint nicht ausreichend der Fall zu sein, und daher lehnen wir diesen Entwurf trotz anerkennenswerter Verbesserungen ab.
Dr. Kurt Grünewald


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