Um keinen Zweifel aufkommen zu lassen, dass das URÄG 2009 (Universitätsrechts-Änderungsgesetz) ab 1.10.09 nur in der Interpretation des Wissenschaftsministeriums gültig sein wird, hat Mag. Faulhammer den Uniratsvorsitzenden einen Informationsbrief zukommen lassen. In diesem wird entgegen dem sonst tendenziösen Briefinhalt auf die “große Bedeutung der Stärkung des innerbetrieblichen Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Dialogs für die Entwicklung der Universität als ExpertInnenorganisation hingewiesen ‹…›.”
Lesen Sie selbst, was das Ministerium mit innerbetrieblicher Demokratie an den Universitäten am Hut hat. Eine Interpretation des Briefes ergibt nämlich, dass die Universität gerade deswegen, weil sie eine ExpertInnenschmiede ist, keine effektive Mitbestimmung der Betriebsräte im Universitätsrat brauche. Gehrer und die Wirtschaft werden sich freuen. Der weiter unten herunterladbare Brief des Ministeriums scheint mit seinem Gesetzes-Interpretationsgehalt auch der dokumentierten Verbesserungsintention des Ministers zu widersprechen, “etwas bei der Mitbestimmung der Betriebsräte im Uni-Rat gemacht” zu haben (Link zu Hahns “Presse”-Interview vom 6.7.09).
Die Gewerkschaft ist gefordert, ihre Interpretation des nach URÄG veränderten §21 in Absprache mit den Uni-Betriebsräten zu formulieren. Die Warnung, “Wehret den Anfängen”, kommt in Bezug auf gesellschaftspolitisch bedenklichen, und potenziell gefährlich beispielgebenden, Demokratieabbau/-verlust in der autonomen Universitätsverwaltung sehr spät. Der Prozess ist bereits weit fortgeschritten.
Staunen Sie über den Wortlaut des Briefes und schreiben Sie Ihre Meinung Ihrem /Ihrer GewerkschaftsfunktionärIn und Abgeordneten zum Nationalrat.
Zum Download des Ministeriumsbriefes an die Universitätsratsvorsitzenden bitte auf die Abbildung klicken.
(pdf, 200KB, 3 Seiten)





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