Vorschlag der Gewerkschaft zum Faculty-Modell

GÖD

   Das “Faculty-Modell” der Gewerkschaft hat ausschließlich Einfluss auf die organisationsrechtliche Stellung der Mitarbeiter. Arbeitsrechtliche Konsequenzen seien damit nicht verbunden, sagt Herbert Sassik von der Bundesleitung der Bundesvertretung “Universitätsgewerkschaft- Wissenschaftliches und künstlerisches Personal”.

Aufgaben der Faculty
Maßgebende Mitwirkung bei der strategischen Ausrichtung der Universität in Lehre, Forschung, Entwicklung der Künste auf den verschiedenen Organisationsebenen.

Mitglieder der Faculty sind
• alle MitarbeiterInnen, die Lehre und/oder Forschung/Erschließung der Künste betreiben und
• die entweder mindestens zu 50% beschäftigt sind oder einen Beschäftigungshorizont von mindestens 4 Jahren haben und
• die in wissenschaftlichen Fächern ein Doktorat oder Dr.med. aufweisen oder als Sen.lect., Sen.sci. oder Sen.art. beschäftigt sind.

   An Kunstuniversitäten und in den künstlerischen Fächern der Architektur ist der akademische Grad nicht Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Faculty.
Wissenschaftliche künstlerische MitarbeiterInnen, die die Bedingungen zur Mitgliedschaft in der Faculty nicht erfüllen, bilden im Senat einen eigenen Vertretungskörper.

Erläuterungen
Die Faculty nimmt die Mitwirkungsrechte wahr, die derzeit von den UniversitätsprofessorInnen ausgeübt werden, insbesondere Erstellung und Zustimmung bei Entwicklungsplan, Organisationsplan, Satzung, Vorschlagsrecht für Leitungsfunktionen, Beschickung von Berufungs- und Habilitationskommissionen, etc.
Der Zugang von Frauen zu Leitungsfunktionen wird verbessert.
Professorinnen, die derzeit in Vielfach- Funktionen tätig sein müssen, werden entlastet.

Link zum Artikel in derStandard.at 
Link zum GÖD-Dokument

Eine Antwort zu Vorschlag der Gewerkschaft zum Faculty-Modell

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