Der Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) und andere Gesetze geändert werden.
Links zum Text des Gesetzesentwurfs, Erläuterungen so wie Textgegenüberstellung
Stellungnahme der Arbeiterkammer: Der Gesetzesentwurf wird grundsätzlich begrüßt, da er großteils Verbesserungen der Mitbestimmungsmöglichkeiten für die betrieblichen Vertreter der ArbeitnehmerInnen enthält. Vor allem … die Verlängerung der Klagsfrist für Kündigungsanfechtungen und die Präzisierung der Rechtzeitigkeit von wirtschaftlichen Informationen bei geplanten Betriebsänderungen bzw. Betriebsübergängen stellen deutliche Verbesserungen der Mitwirkungsrechte für Betriebsräte und Personalvertretungsorgane dar. 
Link zum gesamten Text der Arbeiterkammerstellungnahme.
Link: Neueste Meldung (5.10.2010): Wien (OTS) – Die AK begrüßt die heute, Dienstag, vom Ministerrat beschlossene Novelle zum Arbeitsverfassungsgesetz mit Verbesserungen für ArbeitnehmerInnen und BetriebsrätInnen.
Stellungnahme des ÖGB: Eine Novelle des Arbeitsverfassungsgesetzes sieht einige der vom ÖGB geforderten Verbesserungen vor: Die Frist, in der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Kündigung anfechten können, wird nun von einer auf zwei Wochen verlängert werden. Der ÖGB fordert allerdings viel weitreichendere Arbeitsrechtsreformen. So sollen auch freie DienstnehmerInnen von Kollektivverträgen geschützt werden und Mindestlöhne bekommen. Dann zahlt es sich für Unternehmer nicht mehr aus, Menschen aus der Sicherheit echter Arbeitsverhältnisse hinaus zu drängen. Darüber muss so bald als möglich verhandelt werden.
Link zum gesamten Text der ÖGB-Stellungnahme. 
Linkübersicht zu den Stellungnahmen anderer Körperschaften.
Link: Doz. Paul Kolm, emerit. Leiter der Abt. Arbeit&Technik in der GPA-djp in “derStandard.at”: Entmachtung der Betriebsräte
Link: Kampagne der GPA-djp gegen die ArbVG-Novelle
Link: Stellungnahme der Univ.-Gewerkschaft (wissenschaftliches und künstlerisches Personal) in der GÖD







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