Die Zukunftzerstörung im Detail:
- Kürzung der Familienbeihilfe: Die Familienbeihilfe wird grundsätzlich ausgezahlt, wenn die Studierenden in Mindeststudiendauer plus 2 Toleranzssemester im Bachelor bzw. Mindeststudiendauer plus 1 Toleranzsemester im Master studieren und einen jährlichen Leistungsnachweis erbringen. Mit der Senkung des maximalen Bezugsalters für die Familenbeihilfe auf das vollendete 24. Lebensjahr (= 24. Geburtstag) wird den Studierenden auf einen Schlag die Existenzgrundlage entrissen.
Studierende zwischen 24 und 26/27 Jahren bzw. deren Familien verlieren mit der geplanten Verschlechterung jährlich Euro 2.685,90 (13x Familienbeihilfe á Euro 152,70 plus 12x Kinderabsetzbetrag á 58,40). Davon sind mindestens 35.000 Studierende ab 1.1. 2011 betroffen, wenn die Bundesheer- bzw. Zivildienstregelung nicht weitergeführt wird sind es sogar 43.000 Studierende.





















