Monatsarchiv: Juli 2011

Rektor Bast zum Zustrom von 10.000 deutschen StudienanfängerInnen

Der Rektor der Angewandten, Gerald Bast, fordert bei Anhalten des starken Zustroms deutscher Studierender an österreichische Universitäten entweder Zulassung zum Studium nur für Personen mit einem Studienplatz in ihrem Heimatland oder EU-Strukturfördermittel für österreichische Universitäten  

Wien (OTS) – „Dass jetzt im Herbst zusätzlich zu den fast 7.000 deutschen StudienanfängerInnen (= 18 % aller StudienanfängerInnen) weitere 10.000 StudienanfängerInnen aus Deutschland an die österreichischen Universitäten kommen werden, hat nichts mit Internationalisierung zu tun, sondern mit Kapazitätsengpässen und der Flucht vor dem „numerus clausus“ an deutschen Universitäten“, sagt Gerald Bast, Vizepräsident der Universitätenkonferenz. Die Empfehlung eines deutschen Experten, die 10.000 zusätzlichen StudienanfängerInnen aus Deutschland doch als Chance zu sehen, hält Bast angesichts der allseits bekannten Unterfinanzierung des österreichischen Universitätssystems für zynisch. Bast sieht hingegen die österreichischen Universitäten in einem grundsätzlichen, von den EU Prinzipien verursachten und daher nur auf der europäischen Politikebene lösbaren Problem verfangen.

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Evaluierungsbericht über Institute of Science and Technology (ISTA)

Die Parlamentarische Korrespondenz veröffentlicht das Gutachten über das Institute of Science and Technology Austria.
Das Gutachterkommittee für die Evaluierung des ISTA setzte sich folgendermaßen zusammen:

 David Baltimore, Caltech, Pasadena
Jonathan Dorfan, Stanford Linear Accelerator
Manfred Morari, ETH Zürich
Erwin Neher, Max-Planck-Inst. f. biophysik. Chemie, Göttingen
Linda Partridge, Univ.College London
Moshe Vardi, Rice Univ., Houston

Exzellenz braucht finanzielle Absicherung

Wien (PK vom 26.7.2011) – Das Institute of Science and Technology Austria (IST Austria) befindet sich auf dem besten Weg, sein Ziel, eine führende Forschungseinrichtung mit internationalem Ansehen zu werden, zu erreichen: So lautet das Fazit des hochkarätig besetzten Gutachterkomitees im ersten diesbezüglichen Evaluierungsbericht (III-260 d.B.), der dieser Tage dem Parlament zugeleitet wurde. Allerdings mahnt das Komitee eine längerfristige finanzielle Absicherung des Instituts ein.

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Gerichtshof schützt ArbeitnehmerInnen-Meinungsfreiheit

 

Straßburg (dpa) – Wer öffentlich auf Missstände oder Skandale bei seinem Arbeitgeber aufmerksam macht, riskiert in Deutschland oft seinen Job. Das könnte sich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ändern.

   Die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber verstößt gegen die Menschenrechtskonvention. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem am Donnerstag (21. Juli) verkündeten Urteil (28274/08).
Die Straßburger Richter schützen damit sogenannte «Whistleblower» – Arbeitnehmer, die auf Missstände in Unternehmen oder Institutionen öffentlich aufmerksam machen. [...]
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Klar? Der Mittelbau ist schuld

Wissenschafts- und Forschungsminister Karlheinz Töchterle im Gespräch mit Christoph Kratky über Hochschulpolitik, Mangelwirtschaft und die Zukunft der Universitäten (FWF-Magazin Nr.77, S.13-16, Redaktion: Stefan Bernhardt).

Kratky: Beim FWF beantragen nur ca. 15 % aller Universitätsangehörigen, die typischerweise Anträge beim Wissenschaftsfonds stellen (könnten). Lediglich 3 bis 5 % der Scientific Community haben ein laufendes FWF-Projekt. Was sagen Sie dazu? Haben die Universitäten doch genug Geld? Brauchen sie diese Mittel nicht oder erleben wir eine Selbstzensur, den mühsamen Weg der Drittmitteleinwerbung nicht beschreiten zu wollen? Oder geht das eine Hand in Hand mit dem anderen?

Töchterle: [...] Man muss mehr Druck ausüben, im positiven Sinn [...].

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START-Programm des FWF geöffnet

Sehr geehrte Wissenschafterin, sehr geehrter Wissenschafter,

Das START-Programm des FWF ist ab sofort geöffnet!

Ziel des Programms ist die Förderung von NachwuchswissenschafterInnen mit mindestens zwei und maximal zehn Jahren Erfahrung als Postdoc, die – gemessen an internationalen Maßstäben – bereits herausragende wissenschaftliche Leistungen vorzuweisen haben. Der Preis in einer Höhe von bis zu max. EUR 1.200.000 soll eine mittelfristige finanzielle Absicherung der Forschungstätigkeit über einen Zeitraum von sechs Jahren ermöglichen. START-ProjektleiterInnen sollen sich durch den eigenverantwortlichen Aufbau bzw. Ausbau und Leitung einer Arbeitsgruppe für eine Führungsposition im Wissenschaftssystem (insbesondere als HochschullehrerInnen im In- oder Ausland) qualifizieren.

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Schlichtungskommission zum Verfahren WU gegen DIE REPUBLIK

Mitteilung der Geschäftsstelle der Schlichtungskommission gemäß § 13a UG 2002 beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung.

Im Schlichtungsverfahren Wirtschaftsuniversität Wien gegen die Republik Österreich betreffend die Leistungsvereinbarung für die Jahre 2010 bis 2012 ist die Schlichtungskommission nach ihrer mündlichen Verhandlung am 15. Juli 2011 zu folgendem Ergebnis gelangt:

Das Nichterlassen der von der Wirtschaftsuniversität Wien in Absprache mit dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung beantragten und vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung in einen Entwurf aufgenommenen Verordnung gemäß § 124b Abs. 6 UG zur Festlegung des Zugangs zu den Bachelorstudien “Wirtschafts- und Sozialwissenschaften” und “Wirtschaftsrecht” ist eine gravierende Änderung der Rahmenbedingungen der Leistungsvereinbarung, die eine Anpassung der Leistungsvereinbarung erforderlich macht.
Der Wirtschaftsuniversität Wien wird aufgetragen, bis Mitte September 2011 eine Aufstellung und Bewertung der nachteiligen Auswirkungen zu erstellen, die aus dem Nichterlassen der Verordnung zur Festlegung des Zugangs erwachsen sind. Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung wird bis Ende September Gelegenheit haben, zu dieser Aufstellung Stellung zu nehmen.

Die nächste mündliche Verhandlung der Schlichtungskommission findet
am 11. Oktober 2011 statt. (OTS)

Link: DerStandard.at

Qualitätssicherungsrahmengesetz für Uni-Bereich passiert Nationalrat

 Mit der Schaffung einer neuen, sektorenübergreifenden Einrichtung zur externen Qualitätssicherung des Hochschulwesens in Form der „Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria“ soll ein neuer Schritt im tertiären Bildungsbereich gesetzt werden. Das diesbezügliche Qualitätssicherungsrahmengesetz (QSRG) erhielt vom Nationalrat in seiner Sitzung vom 6.7.2011 mehrheitliche Zustimmung.
   Darüber hinaus soll mit diesem Gesetz eine Ombudsstelle für Studierende geschaffen werden, in welcher die bisherige Studierendenanwaltschaft aufgehen soll.
Link: Qualitätssicherungsrahmengesetz mit sichtbar gemachten Abänderungen bzw. Druckfehlerberichtigungen, im Nationalratsplenum beschlossen.

Bericht über die Debatte hier weiterlesen!

Paul Kellermann, Leserbrief: „Sie reden von Bildung…“

Leserbrief von Paul Kellermann (emO.Univ.Prof., Institut für Soziologie, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt) an den UG02-Blog. Auch in der Presse vom 24.6.2011, Seite 27.

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