Im Universitätsbereich sind die aus anderen Branchen bekannten Kollektivvertragsverhandlungen noch relativ neu. Universitätsautonomie umfasst auf Grundlage der Gesetze auch die Aufgabe, die Karrierepfade an den Universitäten und die Gehaltstrukturen autonom und gemeinsam festzulegen. Der erste Kollektivvertrag (KV) zwischen dem Dachverband der Universitäten und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst trat 2009 in Kraft. Vor den jeweiligen Verhandlungsabschlüssen pflegen Arbeitergeber- und Arbeitnehmerseite eine intensive Debatte: Gemeinsames Ziel ist, den Arbeitsort Universität zukunftsorientiert zu gestalten. Seit der Schaffung der vollen Rechtsfähigkeit der Universitäten 2004 können diese eine erste, positive Beschäftigungsbilanz ziehen.
Dynamische Entwicklung. An den 21 Universitäten wuchs zwischen Oktober 2005 und Ende 2009 das wissenschaftliche Personal nicht nur hinsichtlich der Köpfe (von 26.379 auf 32.877), sondern auch bezüglich Vollzeitäquivalente (VZÄ), nämlich von 16.594,3 auf 19.268,6. Bemerkenswert ist, dass bei einer Gesamtbetrachtung (inkl. der Zahl der Professorinnen und Professoren) die Universitäten zwischen 2005 und 2009 ein erhebliches Maß an Beschäftigung schaffen konnten: zusätzlich rund 3000 Vollzeitäquivalente, und dies bei real nur schwach wachsendem Budget! (Link zum Newsletter auf der uniko-Homepage)





















