Im Universitätsbereich sind die aus anderen Branchen bekannten Kollektivvertragsverhandlungen noch relativ neu. Universitätsautonomie umfasst auf Grundlage der Gesetze auch die Aufgabe, die Karrierepfade an den Universitäten und die Gehaltstrukturen autonom und gemeinsam festzulegen. Der erste Kollektivvertrag (KV) zwischen dem Dachverband der Universitäten und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst trat 2009 in Kraft. Vor den jeweiligen Verhandlungsabschlüssen pflegen Arbeitergeber- und Arbeitnehmerseite eine intensive Debatte: Gemeinsames Ziel ist, den Arbeitsort Universität zukunftsorientiert zu gestalten. Seit der Schaffung der vollen Rechtsfähigkeit der Universitäten 2004 können diese eine erste, positive Beschäftigungsbilanz ziehen.
Dynamische Entwicklung. An den 21 Universitäten wuchs zwischen Oktober 2005 und Ende 2009 das wissenschaftliche Personal nicht nur hinsichtlich der Köpfe (von 26.379 auf 32.877), sondern auch bezüglich Vollzeitäquivalente (VZÄ), nämlich von 16.594,3 auf 19.268,6. Bemerkenswert ist, dass bei einer Gesamtbetrachtung (inkl. der Zahl der Professorinnen und Professoren) die Universitäten zwischen 2005 und 2009 ein erhebliches Maß an Beschäftigung schaffen konnten: zusätzlich rund 3000 Vollzeitäquivalente, und dies bei real nur schwach wachsendem Budget! (Link zum Newsletter auf der uniko-Homepage)
Wegen der insgesamt steigenden Studierendenzahlen (2005 bis 2009: Anstieg um rund 30%) wuchs die Anzahl der Lehrbeauftragten um nahezu denselben Prozentsatz. Dynamisch entwickelte sich von 2005 bis 2009 das Drittmittelpersonal: kopfmäßig von 5772 auf 9246 Personen (plus 60,2%), in Vollzeitäquivalenten von 4790,3 auf 6870,4 (plus 43,4 %). Ein „weinendes Auge“ bleibt, ob des Faktums: Hätten die Universitäten Österreichs einen (realen) Budgetanstieg erfahren, der mit dem (realen) Anstieg der Studierendenzahlen einhergegangen wäre, so hätte auch das Stammpersonal, nicht nur die Zahl der Lehrbeauftragen, entsprechend erhöht werden können.
Klare Standards. Die Entwicklung der vergangenen Jahre war eine positive. Möglichkeiten zur Verbesserung gibt es immer. Der Kollektivvertrag kann nicht in wenigen Monaten ein über Jahrzehnte historisch-gewachsenes System unmittelbar „verändern“. Der Kollektivvertrag bot aber die Chance für einen Neubeginn, und es ist gelungen, die Grundlage für zukunftsorientierte Beschäftigungsmodelle zu schaffen. Um es an einem Beispiel festzumachen: Voraussetzung für eine positive Personalstrukturentwicklung ist, dass es für Junge klare Karriereperspektiven, verbunden mit transparenten Qualifikationsstandards in den einzelnen Karrierestufen, gibt. Laufbahnstellen mit Qualifikationsvereinbarungen, wie mit dem KV eingeführt, sind ein erster Schritt in diese Richtung.
Die größte Herausforderung für die Zukunft bleiben gesetzliche Regelungen, wie das Kettenvertragsverbot, die trotz vielfach gegenteiliger Behauptung nicht Teil des Kollektivvertrags sind. Aufgabe des jeweiligen Rektorats, der jeweiligen Universitätsleitung, ist es, vor dem Hintergrund der internationalen Wissenschaftsentwicklung die Strategiefähigkeit der Institution im Personalbereich zu stärken. Daran wird auch in Zukunft weiter zu arbeiten sein. Zu hoffen ist, dass die Bundesregierung den finanziellen Handlungsspielraum der Universitäten verbessert.
Rektor Georg WINCKLER
Vorsitzender des Dachverbandes der Universitäten






