Archiv der Kategorie: Alternativentwurf

Finanz- und Wirtschaftskrisen: Systemwechsel Gemeinwohlökonomie?

Informationen zum Wirtschaftsmodell Gemeinwohlökonomie (GWÖ) -Wie kann man Gewinnoptimierung von Unternehmen sozial gestalten-  gab es in einem Kurzbeitrag mit Christian Felber im Ö1-Mittagsjournal vom 8.10.2011 nach einem Interview mit dem ÖGB-Präsidenten Foglar.

   Weg vom Gewinnstreben Einzelner, hin zu sozial-ökonomischen und ökologischen Werten. 90 Prozent der ÖsterreicherInnen wollen eine neue Wirtschaftsordnung. 400 Unternehmen befinden sich bereits auf dem Pfad der Gemeinwohlökonomie und lassen sich durch wettbewerbsbehindernde Umständen nicht davon abhalten. Ein Diskurs mit dem Wirtschaftsminister soll Klarheit über dessen Einstellung zum Thema bringen.

Arbeitskreise und Termin für GWÖ-Interessierte:

  • AK: Privatpersonen
  • AK: Demokratie: Zukunftswerkstätten und Konvent
  • AK: Organisationsentwicklung: experimentieren mit Formen der Meinungsbildung, Entscheidungsfindung und Organsiationsstrukturen
  • AK: Kooperationsnetzwerke: Unternehmen oder NGOs
  • AK: Wissenschaft und Forschung
  • Ak: GWÖ und Spiritualität
  • Ak: GWÖ und EZA

Termin: 11. Oktober 2011, 19.00-22.00 Uhr,  Ort: Café-Restaurant MILO (neben dem Architektenzentrum) Museumsplatz 1, 1070 Wien.
Wer an diesem Treffen teilnehmen möchte, sende bitte ein kurzes Mail an: 
wien@gemeinwohl-oekonomie.org.

Link: Ein Wirtschaftsmodell mit Zukunft

Regierung plant ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen mittels Uni-Gesetz-Novelle auszusetzen

UG02-Novelle 2010: Unter anderem soll der ArbeitnehmerInnenschutz durch die geplante UG-Novelle unterlaufen werden, was auf das Schärfste abzulehnen ist. Weiters sollen Adaptierungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen aufgeschoben werden, was zynisch, unzivilisiert, aber auch ökonomisch kurzsichtig ist:

Link: UG02-Novelle 2010, Vorblatt,
Link:
UG02-Novelle 2010, Textentwurf,
Link:
UG02-Novelle 2010, Erläuterungen,
Link:
UG02-Novelle 2010, Textgegenüberstellung,

Link: Stellungnahme
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD)
BV13, Universitätsgewerkschaft
.

UG-Novelle…ganz ohne Initiative des Mittelbaus?

Erfolg hat viele Eltern. An den politisch wenigstens teilweise ermöglichten Verbesserungen des UG02 haben viele mitgearbeitet, wie deren in diesem Blog dokumentierte Beiträge der letzten eineinhalb Jahre zeigen. Auch manche PolitikerInnen haben z.B. versucht, die befremdliche Demokratieferne des UG02 zu korrigieren, die Frauenquote zu heben, die Studiengebühren abzuschaffen, beizubehalten, partiell abzuschaffen - und haben den Beruf gewechselt.

Aber das UG so ganz ohne Mittelbau-Initiativen verändert zu haben, ist bestenfalls stark simplifizierend dargestellt.
Link zur OTS-Presseaussendung der SP-Wissenschaftssprecherin zum Semesterbeginn

Betriebsrätekonferenz der Universitäten protestiert gegen Regierungsvorlage (URÄG – Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009)

Betriebsraetekonferenz

 

Offener Brief  der Betriebsrätekonferenz
An
den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
den Präsidenten des ÖGB
den Vorsitzenden der GÖD
die Klubobleute der parlamentarischen Parteien
die WissenschaftssprecherInnen
die Mitglieder des Wissenschaftsausschusses

 Sehr geehrte Damen und Herren!             Wien, 23. Juni 2009

Die Betriebsrätekonferenz protestiert aufs Schärfste gegen die Regierungsvorlage des Universitätsrechts Änderungsgesetzes 2009 und zwar insbesondere gegen jene Bestimmungen, die den vor wenigen Wochen abgeschlossenen Kollektivvertrag konterkarieren ehe dieser in Kraft getreten ist.
Wir fordern Sie auf, die Regierungsvorlage entsprechend abzuändern.

1) Die Neufassung des § 109 (2) ist abzulehnen. Die Kettenvertragsregelung ermöglicht es den Universitäten schon jetzt, großzügige Aneinanderreihungen von befristeten Arbeitsverträgen zu Lasten einer vernünftigen Lebensplanung der betroffenen ArbeitnehmerInnen durchzuführen. Die intendierte Möglichkeit, diese Befristungen bis zu zwölf Jahre lang zu erlauben, verkehrt das Kettenvertragsverbot in sein Gegenteil und behindert die Karriereplanung der Betroffenen bzw. unterläuft die vereinbarten Beschäftigungsmodelle des Kollektivvertrags auf das Gröbste.

2) Die wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen in Ausbildung zum Facharzt/Fachärztin unterrichten im klinischen Bereich vieler Medizinuniversitäten 50% der Praktika des Studiums der Humanmedizin. Auf Grund einer formalen Fehlzuordnung werden diese vom Wahlrecht zur korrekten Vertretungsgruppe im Senat ausgeschlossen. Dieses redaktionelle Versehen muss korrigiert werden.

3) Die Neufassung der § 100 Abs 3 bis 6 ist entweder zu streichen oder so zu ändern, dass es den betreffenden LektorInnen offen steht, sich frei für ein Anstellungsverhältnis oder eine Beschäftigung als freie Dienstnehmer(in) zu entscheiden. Andernfalls wäre diese Beschäftigungsgruppe zwingend vom Geltungsbereich des Kollektivvertrags ausgeschlossen und eine Vertretung durch die Betriebsräte nicht möglich. Ein solcher legistischer Einschnitt im Zeitpunkt zwischen Kollektivvertragsabschluss und dessen Inkrafttreten ist völlig inakzeptabel, ganz zu schweigen von der sozialen und arbeitsrechtlichen Diskriminierung dieser Personengruppe.

4) Die Novelle sieht in der Neuregelung der Kompetenzen von Senat, Universitätsrat, Findungskommission und Rektorat eine weitere massive Verstärkung autoritärer Elemente und Möglichkeiten politischer Einflussnahme vor. Als Korrektiv wäre zur Absicherung der Kernaufgaben der Universitäten im Interesse der in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre tätigen Universitätsangehörigen zumindest das Stimmrecht der Betriebsräte im Universitätsrat vorzusehen.

Die Vorsitzenden der Betriebsräte der österreichischen Universitäten
Künstlerisches und wissenschaftliches Personal
Allgemeine Universitätsbedienstete

Kontakt: susanne.mann@uni-ak.ac.at, martin.tiefenthaler@i-med.ac.at, ingwald.strasser@meduniwien.ac.at, schoen@mdw.ac.at

Link: DerStandard

 

Aufruf an die Universitäten: Nützen Sie die letzten Tage der…

Möglichkeit zur Einflussnahme auf die ministeriale Universitätsgesetz-Novelle.
Am 31./32. Juni ist es zu spät.

sofern Sie alles nicht schon längst durchgeführt haben. Erinnern Sie dennoch an Ihr legitimes Anliegen. Letzte Runde.

Zumindest einige Abgeordnete werden es Ihnen danken, konkrete Alternativen der tatsächlichen Uni-ExpertInnen vorweisen zu können. Der Minister hält Ihre früher gesandten Änderungsvorschläge unter Verschluss. Die Wissenschaftssprecherinnen der Koalition mussten sich der Verschwiegenheit verpflichten. So kann man auch Änderungswünsche totverschweigen.

Hier nur wenige Beispiele für konkrete Anliegen:

MUW-Betriebsräte fordern:

Aus dem Ministerentwurf unbedingt streichen, sonst ist der Arbeitgeber wieder nicht für die KA-Arbeitszeitgesetz-Überschreitungen verantwortlich. Die Verantwortung für die Gesetzesübertretungen soll auf die Krankenanstalt abgeschoben werden. Und die Krankenanstalt öffentlichen Rechts erklärt sich auch für “nicht verantwortlich”:

Z 71. § 29 Abs. 4 Z 1 streichen (altes UG02 gilt):
„1. Sie hat ihre in ärztlicher oder zahnärztlicher Verwendung stehenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Mitwirkung an der Erfüllung der Aufgaben der Organisationseinheiten des Klinischen Bereichs als Einrichtungen der Krankenanstalt zu beauftragen. Diese Mitwirkung ist, auch im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 450/1994, des Arbeitszeitgesetzes, BGBl. Nr. 461/1969, und des Krankenanstalten-Arbeitzeitgesetzes, BGBl. Nr. 8/1997, dem Rechtsträger dieser Krankenanstalt und nicht der Universität zuzurechnen.
Sollten keine Vereinbarungen über die Aufteilung der Tätigkeiten und/oder keine differenzierten Aufzeichnungen bestehen, so ist wegen des erfahrungsgemäßen Überwiegens der Aufgaben der Krankenversorgung im Klinischen Bereich die Haftung dem Krankenanstaltenträger zuzurechnen. Ein Arbeitsverhältnis zum Rechtsträger der Krankenanstalt wird dadurch nicht begründet.“

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MUI-Betriebsräte fordern einen Zusatz §29 (9):

Vorschlag zur Behebung augenscheinlicher Missstände in der Verwendung von ärztlichem Uni-Personal an den Med Unis Österreichs.

Verträge von Angehörigen des Universitätspersonals gem. §94 Abs.2 und 3 UG 2002 und dritten Personen bedürfen der Vorlage und Gestattung durch das Rektorat, soweit diese Auswirkungen auf die Dienstpflichten und Universitätsangehörigen haben. Betriebsräte sind im Rahmen der ihnen nach dem ArbVG zukommenden Aufgaben zu informieren. Zur Rechtswirksamkeit dieser Verträge ist die Zustimmung des Betriebsrates einzuholen (ArbVG §94 Abs.1 Lit. 4). Werden Honorare für die Behandlung und die Betereuung von Pfleglingen verrechnet, ist eine Mitwirkung von Universitätspersonal gem. §94 Abs. 2 und 3 nur nach Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat über die Mitwirkung und Beteiligung am Honorar zulässig.

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Aus dem Broukal-Alternativentwurf übernehmen, siehe:

„Weiterentwicklung der Mitbestimmung § 25a.

In allen Organisationseinheiten gemäß § 20 Abs. 4 sind Versammlungen einzurichten. In diesen Versammlungen sind die der betreffenden Organisationseinheit zugeordneten Angehörigen der Universität regelmäßig über die Vorhaben der Organisationseinheitsleitung zu informieren. Diese Angehörigen haben das Recht zur Stellungnahme. Auf schriftliche Stellungnahmen hat die Leiterin oder der Leiter binnen zwei Monaten schriftlich zu antworten. Die Versammlungen der Organisationseinheiten
haben weiter das Recht, sich an das Rektorat, den Senat, den Universitätsrat und die Betriebsräte zu wenden. Näheres ist in der Satzung festzulegen.“

Weitere Beispiele, bitte hier weiter lesen

ACHTUNG! UG-NOVELLE! Ministerentwurf soll gleich Regierungsvorlage werden

Noch immer besteht der dringende Verdacht, dass  kein Einbau von Änderungsvorschlägen des Mittelbaus oder der (z.T. ehem.) WissenschaftssprecherInnen in die UG-Novelle erfolgen wird:  Der alte Ministerentwurf kommt vielleicht minimal geschönt gleich in den Ministerrat. Im Parlament ist dann kein Überstimmen durch den Koalitionspartner mehr möglich. Das wäre dann eine raffinierte Taktik zur Umgehung  des Mittelbaus und aller WissenschaftssprecherInnen.
Die UG-Novelle war schon ausgearbeitet und hat bereits das Begutachtungsverfahren durchlaufen, doch die Neuwahl kam einer Beschlussfassung zuvor. Nun will Hahn die Materie ohne Begutachtung gleich als Regierungsvorlage in den Ministerrat bringen. Hahn strebt für den Beschluss das erste Quartal 2009 an (neueste Meldung aus dem Umkreis der Wissenschaftspolitik: UG-Novelle soll erst im Juni 09 ins Plenum kommen).
Hier finden Sie die Namen und e-mail Adressen der derzeit amtierenden WissenschaftssprecherInnen für Interventionen.
Wo bleibt der Alternativentwurf?
Wo bleiben die Änderungsvorschläge?
Wo bleiben dann die Unis?
Immerhin: der Kollektivvertrag ist bereits unterschrieben und gilt ab 1.10.2009
Solange der oben genannte Verdacht aber nicht entkräftet ist, wird diese Warnung im Blog-Titel prangen. Die neuesten Beiträge werden erst weiter unten gelistet.

Die nächste “Schlacht”: UG-Novelle im Juli im Plenum

Aufschrei von vielen Seiten:

Tatsächlich wird zur UG-Novelle im Geheimen verhandelt (Verschwiegenheitsversprechen!) zwischen den neuen Wissenschaftssprecherinnen der Koalitionsparteien und Minister Hahn.

Die Wissenschaftssprecher der Opposition bekommen im  Ausschuss und nachher im Plenum minimale Möglichkeiten, Korrekturvorschläge einzubringen.

Der Universitätsprofessorenverband (UPV) versucht, als Interessensvertretung der kleinsten Gruppe, für Professoren die besten UG-Novellierungsergebnisse mit Lobby-Arbeit zu erreichen.

Aktuelle Stellungnahmen des UniversitätslehrerInnenverbands sind zu lesen in der ULV-Info.

Die Änderungswünsche der Universitäten, wie sie hier dokumentiert sind (z.B. zur Einheitskurie), und der Alternativentwurf (z.B. mit den Punkten zur Mitbestimmung der Betriebsräte im Unirat, §21,Abs.6, Z4) werden von dzt. PolitikerInnen totverschwiegen oder die Realisierung in die ferne Zukunft (mit couragierteren PolitikerInnen) projiziert.

Am 11. April: Jahrestag der Parlamentarischen Enquete zur UG-Novelle

Link: Parlamentarische Enquete zur UG-Novellierung vom 11. 4. 2008

Was seither geschah:

ULV der TU-Wien zum Broukal-Entwurf

Im Gegensatz zum zur Begutachtung ausgesandten Ministerialentwurf einer Novelle des UG2002 wurde in einer a.o. Hauptversammlung des Uni-LehrerInnenverbands der TU-Wien der vom SP-Wissenschaftssprecher Broukal übermittelte Entwurf grundsätzlich sehr begrüßt.

Lesen Sie hier die von E. Langer und B. Martens versandte Stellungnahme

Betriebsräte zur Ministernovelle

Die Betriebsrätekonferenz aller Österreichischen Universitäten hat am 30. Juni 2008 in den folgenden Bereichen umfassende Forderungen an die aktuelle und künftige Regierungsarbeit gestellt: 


1. Kollektivvertrag für Universitätsbedienstete
2. Ministeriale Universitätsgesetznovelle

Hier lesen Sie den Originalbrief an den Bundeskanzler vom 14.7.2008:
(Sehr-geehrter-Herr-Bundeskanzler,…)

Bei Nichterfüllung wichtiger Forderungen wird über die Notwendigkeit gewerkschaftlicher Maßnahmen beraten.

Abwehr von Machtverlust

Dem ministerialen Horror vor dem “Mittelbau” schließt sich nun die Universitätenkonferenz (UNIKO), ehemals Rektorenverband genannt, mit dem Präsidenten Rektor Badelt an.

U.a. rufen folgende, im Broukal Alternativ-Entwurf (AE) vorgesehene Mitbestimmungsmöglichkeiten des großen wissenschaftlichen Mittelbaus bei der kleinen Professorenkurie Entsetzen und Abwehrreaktionen hervor:

  • Punkt 21 und 64 des AlternativentwurfsDas Recht, Organisationseinheitsversammlungen zum Zweck der Information und Stellungnahme zu Maßnahmen der Leiter der Organisationseinheiten einzurichten
    (siehe Zahl 21 und 64 des Alternativ-Entwurfs);
  • Punkt 31 des AlternativentwurfsDas Stimmrecht der Betriebsräte im Universitäts-Rat bei 10 von 17 Agenden
    (siehe Zahl 31 des AE);
  • Punkt 59 des AlternativentwurfsDemokratie konforme Einheitskurie (Faculty) aller Forschenden und Lehrenden im Senat
    (siehe Zahl 59 des AE);

Rektoren-, Presse- und Ministerstimmen zum Alternativ-Entwurf

Rektoren-Chef sieht in SP-Entwurf “absurden Zynismus

Christoph Badelt könne das “nicht mehr ernst nehmen” – Das Papier sei eher unter “Wahlkampfaspekten” verfasst worden.

(DerStandard vom 1. Juli 2008, Link zum Artikel im Online-Standard)

Die Zeitung DiePresse.com … findet sich vom Alternativ-Entwurf der SPÖ überrascht
und beschränkt sich vorläufig auf den Bericht von der Präsentation des Gegenentwurfs, ohne ihn vorerst weiter zu kommentieren. (Das Blatt sucht noch nach der eigenen Meinung.)

Minister Hahn selbst verweist derweilen auf den Dienstweg der Einreichung für Stellungnahmen:
christine.perle@bmwf.gv.at
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

und will vom Broukal-Entwurf nichts wissen: hahn-uber-broukal-alternative1.

Der Online-Standard hat im übrigen ein eigenes Dossier “Unireform” eröffnet und stellt dort die Frage

Forum: Was halten Sie von der UG-Reform?
Wie stehen Sie zu den geplanten Änderungen im Uni-Gesetz? Posten Sie ihre Meinung

(… Weiterlesen …)

Alternativentwurf zur UG-Novelle durch SP

Vor einigen Tagen war die Aufforderung der Wissenschaftssprecherin der ÖVP, “Kollege Broukal solle sich endlich konstruktiv an der Diskussion über die Novelle zum Universitätsgesetz 2002 beteiligen“. (Wir haben berichtet.)

Josef Broukal hat heute für die SPÖ einen alternativen Entwurf für die Novelle des UG 02 präsentiert:

“Ich sage seit Monaten das Gleiche: Minister Hahns Pläne für ein neues Universitätsgesetz haben mit dem Regierungsabkommen nichts zu tun. Ich habe mich daher entschlossen, einen eigenen Entwurf der SPÖ in die politische und fachliche Diskussion um die universitäre Weiterentwicklung einzubringen.
Der SPÖ-Entwurf bildet das Regierungsprogramm vollständig ab. Er bringt den Unis die notwendigen steigenden Einnahmen, den Studierenden bessere Studienverhältnisse, den jungen WissenschafterInnen berufliche Sicherheit bei Bewährung und dem vom UG 2002 abgestraften ‚Mittelbau‘ Genugtuung. Im Gegensatz zum Entwurf von Hahn kommt der SPÖ-Entwurf ohne neue Zugangshürden aus.”

Alternativentwurf UG-Novelle SPÖHier ist der alternative Vorschlag der SPÖ als PDF herunterladbar. Zum legistischen Antragstext hat die SPÖ auch eine eigene parlamentarische Begründung formuliert.

Beide Dokumente finden sich auf unserer Seite zur Dokumentation der “UG-Novelle” eingefügt. (Dort zu finden auch der Ministerentwurf und der Begründungstext des Ministers.)

Sicher näher am Regierungsprogramm und den Interessen der Betroffenen
Soviel zeigt ein erstes Querlesen auf jeden Fall: der alternative Entwurf des SPÖ-Wissenschaftssprechers hält sich an das Regierungsprogramm. Die Distanz des Ministerentwurfs vom Regierungsabkommen zwischen SPÖ und ÖVP wird dadurch noch klarer.

Dass der SP-Entwurf ohne Zugangsbeschränkungen auskommt und den Mittelbau stärken will, war zu erwarten (siehe derStandard.at).
Ein besonders positiv zu bemerkender Schachzug von Josef Broukal ist es aber, den alternativen Entwurf allen Beteiligten bewusst zur Begutachtung anzubieten und um Stellungnahmen zu bitten.

Das hätte man sich von Minister Hahn auch gewünscht!

PS: Schicken Sie Reaktionen auch an uns, wir dokumentieren alle Diskussionsbeiträge!