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Betriebsräte der Medizinischen Universitäten warnen vor drohender Verschlechterung in der Patientenversorgung
Mit dem 31.12.2009 laufen in Wien, Innsbruck und Graz die bisher geltenden Betriebsvereinbarungen für Nacht- und Wochenenddienste an Universitätskliniken aus. Ohne geltende Betriebsvereinbarung dürfen Ärztinnen und Ärzte, die dem Uni-Kollektivvertrag unterliegen, nur werktags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr am Krankenbett arbeiten. Nacht- und Wochenenddienste sind bisher durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, die auch die Arbeitszeithöchstgrenzen berücksichtigt. Die Betriebsräte weisen die Rektorate seit 2 Jahren darauf hin, dass die mit 31.12.2009 automatisch ablaufende Vereinbarung neu abzuschließen ist. Kommt es zu keinem fristgerechten Abschluss, dürfen Uni-Ärztinnen und Ärzte laut Gesetz ab dem 1.1.2010 keine Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste leisten. Bereits der Dienst am Neujahrstag wäre ungesetzlich.
Die Betriebsräte der Medizinischen Universitäten fordern die Rektoren auf, endlich konstruktiv zu verhandeln um eine fristgerechte Dienstplanerstellung für eine kontinuierliche Patientenversorgung an den Uni-Kliniken auch nach der Silvesternacht sicherzustellen.
Prof. Dr. Regina Gatternig, Prof. Dr. Thomas Szekeres und Prof. Dr. Martin Tiefenthaler,
für die Betriebsräte des wissenschaftlichen Personals der
Medizinischen Universitäten Graz, Wien und Innsbruck



Kategorien: Betriebsrat · Kollektivvertrag · Presse
Mit Tag(s) versehen: Arbeitszeitgesetz, Rektoren, Uni-Kollektivvertrag
Um keinen Zweifel aufkommen zu lassen, dass das URÄG 2009 (Universitätsrechts-Änderungsgesetz) ab 1.10.09 nur in der Interpretation des Wissenschaftsministeriums gültig sein wird, hat Mag. Faulhammer den Uniratsvorsitzenden einen Informationsbrief zukommen lassen. In diesem wird entgegen dem sonst tendenziösen Briefinhalt auf die „große Bedeutung der Stärkung des innerbetrieblichen Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Dialogs für die Entwicklung der Universität als ExpertInnenorganisation hingewiesen ‹…›.“
Lesen Sie selbst, was das Ministerium mit innerbetrieblicher Demokratie an den Universitäten am Hut hat. Eine Interpretation des Briefes ergibt nämlich, dass die Universität gerade deswegen, weil sie eine ExpertInnenschmiede ist, keine effektive Mitbestimmung der Betriebsräte im Universitätsrat brauche. Gehrer und die Wirtschaft werden sich freuen. Der weiter unten herunterladbare Brief des Ministeriums scheint mit seinem Gesetzes-Interpretationsgehalt auch der dokumentierten Verbesserungsintention des Ministers zu widersprechen, „etwas bei der Mitbestimmung der Betriebsräte im Uni-Rat gemacht“ zu haben (Link zu Hahns „Presse“-Interview vom 6.7.09).
Die Gewerkschaft ist gefordert, ihre Interpretation des nach URÄG veränderten §21 in Absprache mit den Uni-Betriebsräten zu formulieren. Die Warnung, „Wehret den Anfängen“, kommt in Bezug auf gesellschaftspolitisch bedenklichen, und potenziell gefährlich beispielgebenden, Demokratieabbau/-verlust in der autonomen Universitätsverwaltung sehr spät. Der Prozess ist bereits weit fortgeschritten.
Staunen Sie über den Wortlaut des Briefes und schreiben Sie Ihre Meinung Ihrem /Ihrer GewerkschaftsfunktionärIn und Abgeordneten zum Nationalrat.

Zum Download des Ministeriumsbriefes an die Universitätsratsvorsitzenden bitte auf die Abbildung klicken.
(pdf, 200KB, 3 Seiten)
Kategorien: Betriebsrat · Ministerentwurf
Mit Tag(s) versehen: Betriebsrat Mitbestimmung im Unirat, Universitätsrat

§21 Abs. 15 „…Anträge zu allen Tagesordnungspunkten zu stellen sowie zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen zu lassen, die mit der Ausübung ihrer Funktion als Betriebsrat im Rahmen ihrer innerbetrieblichen Interessenwahrnehmungskompetenz nach dem Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974, unmittelbar in Zusammenhang stehen und in die Zuständigkeit des Universitätsrats fallen. Sie sind bei diesen Punkten stimmberechtigt…“
Auf welche Aufgaben des Uni-Rats bezieht sich die Stimmberechtigung?
auf §21 Abs. 1 Zahlen 8, 10 bis 16?
mit Berufung insbes. auf die §§ 108 und 109 des ArbVG?
Wissen alle Uni-Räte welche TOPs in die Interessenwahrnehmungs-kompetenz der Betriebsräte nach ArbVG fallen, und daher das Stimmrecht der an der Uni-Ratsitzung teilnehmenden Betriebsratsvorsitzenden nach sich ziehen? Oder müssen alle, dem Uni-Rat nicht genehmen, Abstimmungsergebnisse nach dem 1.10.09 ausjudiziert werden? Oder sind alles nur Sandkastenspiele, weil Betriebsräte allein ohnehin nie die hier geforderte Zweidrittelmehrheit in Uni-Ratsabstimmungen erreichen können?
Kategorien: Betriebsrat
Mit Tag(s) versehen: Betriebsrat, Stimmrecht in Uni-Rat, UG-Novelle 2009

Offener Brief der Betriebsrätekonferenz
An
den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
den Präsidenten des ÖGB
den Vorsitzenden der GÖD
die Klubobleute der parlamentarischen Parteien
die WissenschaftssprecherInnen
die Mitglieder des Wissenschaftsausschusses
Sehr geehrte Damen und Herren! Wien, 23. Juni 2009
Die Betriebsrätekonferenz protestiert aufs Schärfste gegen die Regierungsvorlage des Universitätsrechts Änderungsgesetzes 2009 und zwar insbesondere gegen jene Bestimmungen, die den vor wenigen Wochen abgeschlossenen Kollektivvertrag konterkarieren ehe dieser in Kraft getreten ist.
Wir fordern Sie auf, die Regierungsvorlage entsprechend abzuändern.
1) Die Neufassung des § 109 (2) ist abzulehnen. Die Kettenvertragsregelung ermöglicht es den Universitäten schon jetzt, großzügige Aneinanderreihungen von befristeten Arbeitsverträgen zu Lasten einer vernünftigen Lebensplanung der betroffenen ArbeitnehmerInnen durchzuführen. Die intendierte Möglichkeit, diese Befristungen bis zu zwölf Jahre lang zu erlauben, verkehrt das Kettenvertragsverbot in sein Gegenteil und behindert die Karriereplanung der Betroffenen bzw. unterläuft die vereinbarten Beschäftigungsmodelle des Kollektivvertrags auf das Gröbste.
2) Die wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen in Ausbildung zum Facharzt/Fachärztin unterrichten im klinischen Bereich vieler Medizinuniversitäten 50% der Praktika des Studiums der Humanmedizin. Auf Grund einer formalen Fehlzuordnung werden diese vom Wahlrecht zur korrekten Vertretungsgruppe im Senat ausgeschlossen. Dieses redaktionelle Versehen muss korrigiert werden.
3) Die Neufassung der § 100 Abs 3 bis 6 ist entweder zu streichen oder so zu ändern, dass es den betreffenden LektorInnen offen steht, sich frei für ein Anstellungsverhältnis oder eine Beschäftigung als freie Dienstnehmer(in) zu entscheiden. Andernfalls wäre diese Beschäftigungsgruppe zwingend vom Geltungsbereich des Kollektivvertrags ausgeschlossen und eine Vertretung durch die Betriebsräte nicht möglich. Ein solcher legistischer Einschnitt im Zeitpunkt zwischen Kollektivvertragsabschluss und dessen Inkrafttreten ist völlig inakzeptabel, ganz zu schweigen von der sozialen und arbeitsrechtlichen Diskriminierung dieser Personengruppe.
4) Die Novelle sieht in der Neuregelung der Kompetenzen von Senat, Universitätsrat, Findungskommission und Rektorat eine weitere massive Verstärkung autoritärer Elemente und Möglichkeiten politischer Einflussnahme vor. Als Korrektiv wäre zur Absicherung der Kernaufgaben der Universitäten im Interesse der in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre tätigen Universitätsangehörigen zumindest das Stimmrecht der Betriebsräte im Universitätsrat vorzusehen.
Die Vorsitzenden der Betriebsräte der österreichischen Universitäten
Künstlerisches und wissenschaftliches Personal
Allgemeine Universitätsbedienstete
Kontakt: susanne.mann@uni-ak.ac.at, martin.tiefenthaler@i-med.ac.at, ingwald.strasser@meduniwien.ac.at, schoen@mdw.ac.at
–
Link: DerStandard
Kategorien: Alternativentwurf · Betriebsrat · Chancengleichheit · Kollektivvertrag · Ministerentwurf · Mittelbau · Parlament · Wissenschaftssprecher
Mit Tag(s) versehen: Betriebsrat, Protest gegen UG-Novelle, sozial-arbeitsrechtliche Diskriminierung
Laut UG-Novellenentwurf soll es die „Erweiterte Mitwirkung“ der BetriebsrätInnen im Unirat geben.
BetriebsrätInnen müssen zu Sitzungen eingeladen werden.
Zusätzliche Tagesordungspunkte sollen vom Betriebsrat beantragt werden können.
Zugestandenes Recht, Anträge zu allen Tagesordnungspunkten zu stellen.
Minimalistischer kann die gesetzlich erlaubte Mitwirkung des Uni-Mittelbaus kaum ausfallen. Von demokratischer Mitbestimmung der überwiegenden Mehrheit der, die Systemfunktion ermöglichenden, MitarbeiterInnen in den Gremien der Vorzeigeinstitutionen der Republik kann keine Rede sein. Tatsächlich aber haben Schüssel, Gehrer und Ex-Co. einen weiteren nachhaltigen Sieg für die alten Männer der Uni-Oligarchien errungen. An den Universitäten startete die Undemokratie und wird, von desinteressierter Politik sanktioniert, fortgesetzt. „Wehret den Anfängen“, warnte man früher ungehört.
Kategorien: Betriebsrat · Mittelbau
Mit Tag(s) versehen: Mitbestimungsfarce
Befürchtungen der Uni-Betriebsräte werden noch nicht offiziell bestätigt. Aber die verbesserte Mitwirkung u.a. des Betriebsrats (im Regierungsprogramm 2008 noch freimütig koalitionär verkündet) wird möglicherweise nicht realisiert. Wenn die Änderungswünsche oder Uni-Mitbestimmungsrechte der UniversitäsexpertInnen nicht ins neue Uni-Gesetz einfließen, haben aber die Unis nicht viele Möglichkeiten zu reagieren:
- Einige Rektoren könnten die Unterzeichnung der anstehenden Leistungsvereinbarungen mit dem Minister verweigern
- Die Hörsäle könnten im Oktober geschlossen bleiben
Beides würde einen am Mittelbau desinteressierten Minister nicht treffen oder stören (aber für Uni-MitarbeiterInnen und Studierende gleichermaßen unangenehm werden): dann verteilt der Minister mehr Budget von den Unis weg in andere Richtungen oder zu kooperativen Universitäten.
Eine Krisensitzung der Interessensvertretungen aller vom UG Betroffenen erscheint im Hinblick auf die Realität verdunkelnde Geheimniskrämerei des Ministers immer notwendiger.
Lesen Sie hier das STANDARD Interview mit einer Betriebsrätin
Kategorien: Betriebsrat · Budget · Ministerentwurf
Mit Tag(s) versehen: UG Novelle ohne Begutachtung
Möglichkeit zur Einflussnahme auf die ministeriale Universitätsgesetz-Novelle.
Am 31./32. Juni ist es zu spät.
sofern Sie alles nicht schon längst durchgeführt haben. Erinnern Sie dennoch an Ihr legitimes Anliegen. Letzte Runde.
Zumindest einige Abgeordnete werden es Ihnen danken, konkrete Alternativen der tatsächlichen Uni-ExpertInnen vorweisen zu können. Der Minister hält Ihre früher gesandten Änderungsvorschläge unter Verschluss. Die Wissenschaftssprecherinnen der Koalition mussten sich der Verschwiegenheit verpflichten. So kann man auch Änderungswünsche totverschweigen.
Hier nur wenige Beispiele für konkrete Anliegen:
MUW-Betriebsräte fordern:
Aus dem Ministerentwurf unbedingt streichen, sonst ist der Arbeitgeber wieder nicht für die KA-Arbeitszeitgesetz-Überschreitungen verantwortlich. Die Verantwortung für die Gesetzesübertretungen soll auf die Krankenanstalt abgeschoben werden. Und die Krankenanstalt öffentlichen Rechts erklärt sich auch für „nicht verantwortlich“:
Z 71. § 29 Abs. 4 Z 1 streichen (altes UG02 gilt):
„1. Sie hat ihre in ärztlicher oder zahnärztlicher Verwendung stehenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Mitwirkung an der Erfüllung der Aufgaben der Organisationseinheiten des Klinischen Bereichs als Einrichtungen der Krankenanstalt zu beauftragen. Diese Mitwirkung ist, auch im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 450/1994, des Arbeitszeitgesetzes, BGBl. Nr. 461/1969, und des Krankenanstalten-Arbeitzeitgesetzes, BGBl. Nr. 8/1997, dem Rechtsträger dieser Krankenanstalt und nicht der Universität zuzurechnen.
Sollten keine Vereinbarungen über die Aufteilung der Tätigkeiten und/oder keine differenzierten Aufzeichnungen bestehen, so ist wegen des erfahrungsgemäßen Überwiegens der Aufgaben der Krankenversorgung im Klinischen Bereich die Haftung dem Krankenanstaltenträger zuzurechnen. Ein Arbeitsverhältnis zum Rechtsträger der Krankenanstalt wird dadurch nicht begründet.“
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MUI-Betriebsräte fordern einen Zusatz §29 (9):
Vorschlag zur Behebung augenscheinlicher Missstände in der Verwendung von ärztlichem Uni-Personal an den Med Unis Österreichs.
Verträge von Angehörigen des Universitätspersonals gem. §94 Abs.2 und 3 UG 2002 und dritten Personen bedürfen der Vorlage und Gestattung durch das Rektorat, soweit diese Auswirkungen auf die Dienstpflichten und Universitätsangehörigen haben. Betriebsräte sind im Rahmen der ihnen nach dem ArbVG zukommenden Aufgaben zu informieren. Zur Rechtswirksamkeit dieser Verträge ist die Zustimmung des Betriebsrates einzuholen (ArbVG §94 Abs.1 Lit. 4). Werden Honorare für die Behandlung und die Betereuung von Pfleglingen verrechnet, ist eine Mitwirkung von Universitätspersonal gem. §94 Abs. 2 und 3 nur nach Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat über die Mitwirkung und Beteiligung am Honorar zulässig.
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Aus dem Broukal-Alternativentwurf übernehmen, siehe:
„Weiterentwicklung der Mitbestimmung § 25a.
In allen Organisationseinheiten gemäß § 20 Abs. 4 sind Versammlungen einzurichten. In diesen Versammlungen sind die der betreffenden Organisationseinheit zugeordneten Angehörigen der Universität regelmäßig über die Vorhaben der Organisationseinheitsleitung zu informieren. Diese Angehörigen haben das Recht zur Stellungnahme. Auf schriftliche Stellungnahmen hat die Leiterin oder der Leiter binnen zwei Monaten schriftlich zu antworten. Die Versammlungen der Organisationseinheiten
haben weiter das Recht, sich an das Rektorat, den Senat, den Universitätsrat und die Betriebsräte zu wenden. Näheres ist in der Satzung festzulegen.“
Weitere Beispiele, bitte hier weiter lesen
Kategorien: Alternativentwurf · Betriebsrat · Faculty · Ministerentwurf · Mittelbau · Wissenschaftssprecher
Mit Tag(s) versehen: Alternativen zur UG02-Novelle
Aufschrei von vielen Seiten:
Tatsächlich wird zur UG-Novelle im Geheimen verhandelt (Verschwiegenheitsversprechen!) zwischen den neuen Wissenschaftssprecherinnen der Koalitionsparteien und Minister Hahn.
Die Wissenschaftssprecher der Opposition bekommen im Ausschuss und nachher im Plenum minimale Möglichkeiten, Korrekturvorschläge einzubringen.
Der Universitätsprofessorenverband (UPV) versucht, als Interessensvertretung der kleinsten Gruppe, für Professoren die besten UG-Novellierungsergebnisse mit Lobby-Arbeit zu erreichen.
Aktuelle Stellungnahmen des UniversitätslehrerInnenverbands sind zu lesen in der ULV-Info.
Die Änderungswünsche der Universitäten, wie sie hier dokumentiert sind (z.B. zur Einheitskurie), und der Alternativentwurf (z.B. mit den Punkten zur Mitbestimmung der Betriebsräte im Unirat, §21,Abs.6, Z4) werden von dzt. PolitikerInnen totverschwiegen oder die Realisierung in die ferne Zukunft (mit couragierteren PolitikerInnen) projiziert.
Kategorien: Alternativentwurf · Betriebsrat · ULV
Mit Tag(s) versehen: UG Novelle
Bedingungen der Rektoren wurden mit Modifikationen von den Betriebsräten und der Gewerkschaft angenommen. Diese Modifikationen wiederum wurden von den Rektoren akzeptiert. Schlussendlich stimmten über 90% der Betriebsräte der 21 österreichischen Universitäten für die Realisierung dieses KV.
Am Ende von 5 Jahren Verhandlungen ist man sich heute doch noch einig geworden, Wichtiges im Uni-Arbeitsrecht zu verwirklichen:
- Leistungsabhängiges Karrieremodell,

- Bessere Basisentlohnung,
- Kündigungsschutz,
- Pensionskassenzusage,
- Teilzeit,
- Bildungsurlaub,
- Studienurlaub,

- Zulagen,
- 22 ergänzende Regelungen sind laut KV vereinbar (z.B. im Rahmen von Betriebsvereinbarungen),
- gültig für ab 1.1.2004 eingetretene MitarbeiterInnen
- für 30 000 MitarbeiterInnen im allgemeinen und wissenschaftlichen & künstlerischen Personal
- etc.
Am 1. Oktober 09 soll der Uni-KV in Kraft treten. Die valorisierte und neueste erhaltbare KV-Version vom 1. Januar 09 ist hier zu lesen.
Siehe auch: OTS-Meldung der GÖD DiePresse berichtet DerStandard berichtet weitere aktuelle Meldung der HochschullehrerInnen in der GÖD
Kategorien: Betriebsrat · Kollektivvertrag
Mit Tag(s) versehen: Betriebsrat, Dachverband, GÖD, Rektoren, Uni-Kollektivvertrag

„Die Forderungen der Rektoren… sind ein soziales Ärgernis“
Denn: die Finanzierung des Uni-
Kollektivvertrags ist nach den Berechnungen der Gewerkschaft abgedeckt und die Schlechterstellung der Uni-MitarbeiterInnen durch die Bedingungen der Rektoren ist nicht gerechtfertigt. Eine weitere Aussprache mit dem Dachverband (Arbeitgebervertretung) wird eingefordert.
In diesem Link finden Sie die Originalstellungnahme der GÖD: Gewerkschaft-zum-Rektorenbeschluss
Artikel in der „Presse“
Alle Artikel dieses Blogs zum Thema: „Universitäts-Kollektivvertrag“
Kategorien: Betriebsrat · Budget · Kollektivvertrag
Mit Tag(s) versehen: Betriebsrat, Dachverband, Gewerkschaft, Rektoren, Uni-Kollektivvertrag
Meldung in der Tiroler Tageszeitung:
Uni-Jobs in Gefahr
„Wir fürchten, dass der FWF faktisch kein Geld mehr erhalten wird“, erklärt Med-Uni-Innsbruck-Betriebsrat Martin Tiefenthaler. Dies betreffe laut Kliniker Michael Joannidis gerade die besten Leute: „Hier wird die erfolgreichste Schiene gekappt.“ Und für UI-Vizerektor Wolfgang Meixner ist klar: „Mit eigenen Mitteln können wir das nicht auffangen. Der Forschungsstandort ist in Gefahr. Die Aufbauarbeit von fünfzehn Jahren wird kaputt gemacht“, klagt er die gesamte Regierung an.
Siehe dazu den Bericht in der Tiroler Tageszeitung von Miriam Sulaiman
Kategorien: Betriebsrat · Budget · FWF · Presse
Mit Tag(s) versehen: Forschungsförderung, FWF
KV am Ende?
Der Dachverband der Universitäten ist als Arbeitgebervertreter der
Uni-Beschäftigten kollektivvertragsfähig und somit Vertragspartner der Gewerkschaft bei der Unterschrift des KV. Die Zusatzklauseln müssten umgesetzt werden, meint Gerald Bast, stellvertretender Vorsitzender des Dachverbands.
Willi Gloss, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft
Öffentlicher Dienst, will mit den Betriebsräten der Unis die neue Situation prüfen und dann Stellung beziehen.
Kategorien: Betriebsrat · Kollektivvertrag
Mit Tag(s) versehen: Rektoren, Uni-KV

Die Universitätsgewerkschaft und die Betriebsräte der Universitäten unterstützen die Rektoren in ihren Anstrengungen, die finanziellen Mittel für die Vollfinanzierung des Kollektivvertrages im Budget 2009/2010 sowie für die Jahre danach – unter dem Gesichtspunkt einer Präzisierung des den Universitäten zur Verfügung stehenden Globalbudgets seitens des Wissenschaftsministeriums – zu erhalten.
Wir gehen davon aus, dass sich die Universitätenkonferenz und der Dachverband der Universitäten an ihre Bereitschaftserklärung vom 15. Oktober 2008 nach wie vor gebunden erachten, bei „Klarheit über die Sicherstellung der finanziellen Bedeckbarkeit des Kollektivvertrages“, diesen „stufenweise ab 1. April 2009 in Kraft zu setzen, wobei die gehaltswirksamen Teile mit 1. Okt. 2009 in Geltung treten“.
Die Universitätsgewerkschaft und die Betriebsräte der Universitäten stehen allen budgettechnischen Lösungen aufgeschlossen gegenüber, die der Erreichung dieses Zieles dienen.
Wir sind der Auffassung, dass der Grundsatz, mit der Sorgfalt „des ordentlichen Kaufmannes“ die Geschäfte zu führen, nicht zur Beeinträchtigung des Zeitpunktes des Inkrafttretens des Kollektivvertrages seitens der politischen Ebene verwendet werden darf.
Die Universitätsgewerkschaft und die Betriebsräte der Universitäten danken dem bisherigen Vorsitzenden des Dachverbandes der Universitäten, Univ.-Prof. Dr. Rudolf Ardelt, der mit Wirkung vom 31. März 2009 von dieser Funktion zurücktritt, für seine hervorragenden Verdienste um das Zustandekommen des vor 2 Jahren paraphierten Kollektivvertragstextes.
Rückfragehinweis:
Dr. Alfred Müller, Vorsitzender allgemeines Personal
Dr. Richard Kdolsky, Vorsitzender wissenschaftliches und künstlerisches Personal
Tel.: 01 / 53 454 – 116 DW
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Kategorien: Betriebsrat · Kollektivvertrag · Mittelbau · Zentralausschuss UnilehrerInnen
Mit Tag(s) versehen: Dachverband, GÖD, Rektoren, Uni-Kollektivvertrag, uniko
Es heißt noch immer fälschlicherweise „Weiterentwicklung“ statt Änderung des Uni-Gesetzes 2002.
Auf den Seiten 205 und 206 des Regierungsprogramms 2008 werden einige Punkte der intendierten UG-Novelle schlagwortartig aufgelistet:
- Faculty statt Kurie
- verbesserte Mitwirkung des Betriebsrats statt Mitbestimmung
- Stärkung der Leitungsstrukturen
Über den Uni-KV heißt es:
- „wird für eine ausreichende Dotation gesorgt…“
(Als weiland Gehrer noch „künftig“ sagte, meinte sie de facto „in frühestens sechs Jahren“ Anm.d.Red.)
Bitte lesen Sie auf der nächsten Seite weiter über UG-Novelle und Uni-Kollektivvertrag im Regierungsprogramm 2008, S. 205-206 oder klicken Sie die Novellen-Dokumentationsseite hier an.
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Kategorien: Betriebsrat · Budget · Faculty · Kollektivvertrag · Ministerentwurf
Mit Tag(s) versehen: Budget, Kollektivvertrag, Regierungsprogramm Nov. 2008, UG Novelle
„Österreich braucht in Zukunft sicher nicht weniger aktive ÄrztInnen als heute“, meint Thomas Szekeres, Betriebsratsvorsitzender der Medizin-Uni Wien. Die Ausbildung in den Lehrkrankenhäusern sei nicht nur eine „Frage der Architektur, es gibt im Moment auch viel zu wenig Personal, um die Ausbildung zu leisten“. Wer A wie Aufstockung der Studienplätze sage, müsse auch F wie Finanzierung des Personals und der Infrastruktur sagen, fordert Szekeres.
Betriebsräte zur Position der drei Med-Unis im STANDARD: Hier klicken.
Kategorien: Betriebsrat · Budget · Chancengleichheit · MedUni
Mit Tag(s) versehen: MedUni, Studienzugang, Unipolitik
Im neuen Studienplan hat eine überwiegende praktische und in Kleingruppen organisierte neue Ärzteausbildung zu einer wesentlichen Abnahme der Studienabbrüche, Verkürzung der Studiendauer und zur Verbesserung der Qualifikation der Jungärzte/innen geführt. Eine massive Erhöhung der Studierenden wird unweigerlich zu einer Verschlechterung der Ausbildungsqualität führen, wenn nicht alle notwendigen personellen, räumlichen und finanziellen Voraussetzungen neu dafür geschaffen werden.
Gleichzeitig würden sich die Arbeitsbedingungen des Universitätspersonals nachhaltig verschlechtern.
meinen die Betriebsräte der MUs Wien, Graz und Innsbruck.
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Kategorien: Betriebsrat · Chancengleichheit · MedUni · Stellungnahme
Mit Tag(s) versehen: Lehre, Uni-Zugang
„Wir finden keine ÄrztInnen mehr, die an den Unikliniken arbeiten wollen“
Aufgrund des Platzens der Regierung ist die Umsetzung des bereits ausgehandelten Kollektivvertrages für die Österreichischen Universitäten in weite Ferne gerückt.
Die Betriebsräte der Medizinischen Universitäten fordern die scheidende Regierung noch einmal zur Arbeit auf:
Seit 2004 gilt das neue Universitätsgesetz, die Universitäten wurden in die „Autonomie“ entlassen. Inzwischen sind mehr als 4 Jahre vergangen und die Universitäten haben noch immer keinen Kollektivvertrag, der Gehälter und Karrieremöglichkeiten festschreiben würde. Die Umsetzung dieses Vertrages scheitert am Geld- trotz mehrfacher Lippenbekenntnisse, haben weder Wissenschafts- noch Finanzminister die benötigten Gelder zur Verfügung gestellt.
Die Konsequenz ist gravierend.
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Kategorien: Betriebsrat · Kollektivvertrag · MedUni · ots-Meldungen
Mit Tag(s) versehen: Betriebsrat, Hahn, Kollektivvertrag, MedUni, Wissenschaftsminister
Bis zum 14. August 2008 langten bei Minister Hahn noch diese weiteren uns bekannt gewordenen Stellungnahmen zur ministeriellen UG-Novelle ein (zum Lesen der Stellungnahmen, klicken Sie bitte auf die Namen der AutorInnen):
- Zentralausschus für die UniversitätslehrerInnen (A. Legat)
- ULV, UniversitätslehrerInnenverband des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals (Ch. Cenker)
- Betriebsrat, Universität für angewandte Kunst (S. Mann)
- Betriebsrat, wissenschaftliches Personal, Dienststellenausschuss UniversitätslehrerInnen Uni Innsbruck (R. Kaufmann)
- Betriebsrat, wissenschaftliches Personal, Universität für Bodenkultur Wien (P. Cepuder, P. Seibert)
- Betriebsrat, wissenschaftliches Personal, Karl-Franzens-Universität, Graz (I. H. Kropac)
- Universitäts-Gewerkschaft wissenschaftliches und künstlerisches Personal, Landessektion 13, Tirol (M. Tiefenthaler)
- Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Zentralsekretariat (F. Neugebauer)
- S. Galler, Zellbiologie, Univ. Salzburg
- T. Reuther, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
- Senat der Med Uni Graz (R. O. Bratschko)
- Betriebsrat, wissenschaftliches Personal, Johannes Kepler Universität, Linz (A.Birklbauer)
- Betriebsrätekonferenz aller Österreichischen Universitäten
Kategorien: Betriebsrat · MedUni · Ministerentwurf · Mittelbau · Stellungnahme · ULV · Zentralausschuss UnilehrerInnen
Mit Tag(s) versehen: Betriebsrat, GÖD, Ministerentwurf, Stellungnahme, UG Novelle
Die Betriebsrätekonferenz aller Österreichischen Universitäten hat am 30. Juni 2008 in den folgenden Bereichen umfassende Forderungen an die aktuelle und künftige Regierungsarbeit gestellt:
1. Kollektivvertrag für Universitätsbedienstete
2. Ministeriale Universitätsgesetznovelle
Hier lesen Sie den Originalbrief an den Bundeskanzler vom 14.7.2008:
(Sehr-geehrter-Herr-Bundeskanzler,…)
Bei Nichterfüllung wichtiger Forderungen wird über die Notwendigkeit gewerkschaftlicher Maßnahmen beraten.
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