“Keine Entscheidung in der Sache!”, betont der Verfassungsgerichtshof.
Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, einen Antrag eines Studenten, der damit die von der Universität Wien selbst beschlossenen Studienbeiträge zu Fall bringen wollte, als unzulässig zurückzuweisen. Diese Entscheidung der Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter erfolgte, weil der Antrag aus formalen Gründen unzulässig war.
Allgemein gesprochen gilt: Steht die Möglichkeit einer Bescheidbeschwerde offen, ist dies der Weg, um die Angelegenheit vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen. So verhält es sich auch hier: Da über die Beitragspflicht ein Bescheid der Universität erwirkt werden kann, ist der Weg für eine Bescheidbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof frei. Damit sind aber andere Mittel – etwa der individuelle Antrag eines Studenten auf Aufhebung – nicht zulässig. <…>
Link: Information des Verfassungsgerichtshofs Österreich
Link: Beschluss des VFGH
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Reaktionen:
ÖH: Die Österreichische HochschülerInnenschaft lässt sich von der heutigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes nicht entmutigen. “Dass die Individualbeschwerden eventuell nicht zugelassen werden könnten war uns natürlich bewusst. Für uns ist die heutige Entscheidung nur noch mehr Grund, auch mit Bescheidbeschwerden gegen das rechtsgrundlose Handeln der Universitäten vorzugehen”, so Peter Grabuschnig, ÖH Generalsekretär. (OTS)
SP-Wissenschaftssprecherin Kuntzl: ”Diese Entscheidung ist keine Entscheidung in der Sache selbst, sondern eine Entscheidung darüber, auf welchem Weg die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof seitens der Studierenden herangetragen werden kann – eben nicht über eine Individual-, sondern über eine Bescheidbeschwerde.” Auch mit Blick auf die Entscheidung des Senats der Universität Wien bekräftigte Kuntzl: “Ich begrüße jede Entscheidung, die dazu führt, möglichst rasch Rechtssicherheit herzustellen”. Es sei ein “nicht hinzunehmender Zustand, dass hier Rechtsunsicherheit besteht”. Die SPÖ habe in Sachen Studiengebühren einen Gesetzesreparaturvorschlag vorgelegt, sagte Kuntzl. (OTS)


















