Archiv der Kategorie: Budget

Klage gegen Studiengebühren vom VFGH aus formalen Gründen zurückgewiesen

“Keine Entscheidung in der Sache!”, betont der Verfassungsgerichtshof.

  Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, einen Antrag eines Studenten, der damit die von der Universität Wien selbst beschlossenen Studienbeiträge zu Fall bringen wollte, als unzulässig zurückzuweisen. Diese Entscheidung der Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter erfolgte, weil der Antrag aus formalen Gründen unzulässig war.

  Allgemein gesprochen gilt: Steht die Möglichkeit einer Bescheidbeschwerde offen, ist dies der Weg, um die Angelegenheit vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen. So verhält es sich auch hier: Da über die Beitragspflicht ein Bescheid der Universität erwirkt werden kann, ist der Weg für eine Bescheidbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof frei. Damit sind aber andere Mittel – etwa der individuelle Antrag eines Studenten auf Aufhebung – nicht zulässig. <…>

Link: Information des Verfassungsgerichtshofs Österreich
Link: Beschluss des VFGH

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Reaktionen:

ÖH: Die Österreichische HochschülerInnenschaft lässt sich von der heutigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes nicht entmutigen. “Dass die Individualbeschwerden eventuell nicht zugelassen werden könnten war uns natürlich bewusst. Für uns ist die heutige Entscheidung nur noch mehr Grund, auch mit Bescheidbeschwerden gegen das rechtsgrundlose Handeln der Universitäten vorzugehen”, so Peter Grabuschnig, ÖH Generalsekretär. (OTS)

SP-Wissenschaftssprecherin Kuntzl: ”Diese Entscheidung ist keine Entscheidung in der Sache selbst, sondern eine Entscheidung darüber, auf welchem Weg die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof seitens der Studierenden herangetragen werden kann – eben nicht über eine Individual-, sondern über eine Bescheidbeschwerde.” Auch mit Blick auf die Entscheidung des Senats der Universität Wien bekräftigte Kuntzl: “Ich begrüße jede Entscheidung, die dazu führt, möglichst rasch Rechtssicherheit herzustellen”. Es sei ein “nicht hinzunehmender Zustand, dass hier Rechtsunsicherheit besteht”. Die SPÖ habe in Sachen Studiengebühren einen Gesetzesreparaturvorschlag vorgelegt, sagte Kuntzl. (OTS)

Erklärung des Wissenschaftsministers beim Funding Forum der European University Association

“Ein zufriedenstellendes Universitätsbudget, ein modernes System der Universitätsfinanzierung und eine starke Universitätsautonomie – diese drei Pfeiler gehen Hand in Hand und bilden den notwendigen Rahmen, um Universitäten Entwicklung und Exzellenz zu ermöglichen”, betonte Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle beim zweitägigen “Funding Forum” des Europäischen Universitätenverbandes (European University Association; EUA) in Salzburg, an dem u.a. Landeshauptfrau Burgstaller, uniko-Präsident Rektor Schmidinger und EUA-Präsidentin Nazaré teilnehmen.

 Eine entsprechende Mittelausstattung sei “natürlich eine wesentliche Rahmenbedingung für starke und wettbewerbsfähige Universitäten”, unterstrich der Minister. Genauso aber auch die Universitätsautonomie, “die für moderne Universitäten die zweite Voraussetzung bildet”, so Töchterle mit Verweis auf das Universitätsgesetz, das vor zehn Jahren beschlossen wurde und dessen Kern, die Ausgestaltung der Autonomie, in Europa als Vorbild gewirkt hat. “Wir sind stolz darauf, dass viele Länder unser Gesetz als Modell verwendet haben.”

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Noch bis zum 15. Juni. Volksbegehren Steuergerechtigkeit

Unterzeichnung der Unterstützungserklärung für das Volksbegehren ist auf den Gemeindeämtern bis spätestens 15. Juni 2012 möglich.

UnterstützerInnen:
http://www.steuergerechtigkeit-jetzt.at/?page_id=65

Dieses Volksbegehren fordert die Entlastung von Arbeits- und Erwerbseinkommen bei gleichzeitiger Anhebung von vermögensbezogenen Steuern.

Funding Forum der European University Association (EUA) tagt in Salzburg

European University Association (EUA) Funding Forum, hosted by the University of Salzburg, Austria, 11-12 June 2012.

Der Standard berichtet vom Forumsbeitrag des Wissenschaftsministers, der öffentliche Finanzierungsbeitrag für die heimischen Universitäten läge mit 90% um 17% über dem EU-Durchschnitt (A.d.Red.: vgl. dazu Grafik vom Feb. 2011). Es gäbe Potenzial für private Geldgeber.
<…> Link: DerStandard.at
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Die Problematik der Richtungsweisung der Forschung durch die Geldgeber in der  Wirtschaft wird in dem Artikel nicht ausdrücklich erwähnt; inwieweit sie während  der Tagung in den “best practice”-Beispielen bisher Erwähnung fand, ist h.o. nicht bekannt.

Link: Erklärung des Ministers, OTS
Link: News.ORF.at
Link: ÖH-Salzburg trifft Vertretung Europäischer Studierender: ”Während Länder wie etwa die USA 2,7% des
BIP für ihre Hochschulen aufwenden, ist
Österreich von dem selbstgesteckten Ziel von 2% noch meilenweit
entfernt und liegt mit rund 1,3% des BIP auch europaweit
abgeschlagen.”

UNIKO-Jahresbericht 2011

Kommentar von Rektor Schmidinger, uniko-Präsident, als Vorwort zum Jahresbericht

Für die österreichischen Universitäten waren 2011 drei Ereignisse von ausschlaggebender Bedeutung:

   Zunächst wurde ein Mitglied der Universitätenkonferenz, der Rektor der Universität Innsbruck, Prof. Dr. Karlheinz Töchterle, zum Bundesminister für Wissenschaft und Forschung bestellt. Damit bot und bietet sich seit Langem wieder die Chance, innerhalb der Bundesregierung durch einen Minister vertreten zu sein, der die Einrichtung „österreichische Universität“ genau kennt, ihre prekäre Situation aus eigener Erfahrung versteht und wie kaum ein anderer weiß, was den Universitäten in unserem Land nottut. Diese Chance in einem ebenso engen wie konstruktiv-kritischen Kontakt mit dem Minister zu nützen ist wohl das Gebot – nicht nur der Stunde, sondern des gesamten „Zeitfensters“, das sich am Wiener Minoritenplatz geöffnet hat.

   Sodann kam es vor allem durch den Einsatz von Minister Töchterle gegen Jahresende zur Verkündigung der sogenannten „Universitätsmilliarde“, eines Betrages von genau 990 Millionen Euro, der zum allergrößten Teil den Universitäten für die Leistungsvereinbarungsperiode 2013 bis 2015 zur Verfügung stehen wird und zu 750 Millionen aus „frischem Geld“ resultiert. Dies ist in Zeiten der milliardenschweren Sparpakte nicht nur eine außergewöhnliche Maßnahme, die Anerkennung verdient, sondern für die Universitäten, die sich seit Mai 2010 mit der Hiobsbotschaft konfrontiert sahen, ihre Budgets bis auf Weiteres einfrieren zu müssen, eine lebenswichtige Perspektive.

   Schließlich hat nach jahrelangem Drängen der Rektoren- und späteren Universitätenkonferenz das Wissenschaftsministerium den „Hochschulplan“ in Angriff genommen, der den gesamten tertiären Bildungssektor strukturieren und koordinieren soll (vorläufig leider noch ohne die Pädagogischen Hochschulen). Hauptziele desselben sind zum einen eine Hochschulkonferenz, die den/die Minister/in bei zentralen Fragen, den „Hochschulraum Österreich“ als Ganzes betreffend, zu beraten hat, was dieser/diese über die Leistungsvereinbarungen mit den autonomen Universitäten verhandelt; zum anderen eine neue Finanzierung der Universitäten durch ein System der Studienplatzbewirtschaftung. <…>

Link: zum Download des uniko-Jahresberichts 2011 (pdf)

Unis: Zugangsbeschränkung für RektorInnen wichtiger als Studiengebühren

uniko (ehem. “Rektorenkonferenz”): Keine Anzeichen für baldige Studienplatzbewirtschaftung

<…> Im Herbst 2010 sei bei einem „Uni-Gipfel” mit Bundeskanzler Werner Faymann (S) und dem damaligen Finanzminister Josef Pröll (V) die Einführung einer Studienplatzfinanzierung vereinbart worden, betonte Schmidinger. „Damit wäre natürlich auch eine Platzregelung verbunden gewesen.” Die Unis hätten große Hoffnungen darauf gesetzt. Alle hätten auch gewusst, dass so ein Modell zunächst erhebliche Mehrkosten verursache – im Gespräch seien 250 bis 300 Mio. Euro gewesen.
Stattdessen komme es nun im Rahmen der Verteilung der Hochschul-Strukturmittel in Höhe von 450 Mio. Euro zu einer Art „Bepreisung” einzelner Fächergruppen nach Labor- und Betreuungsintensität. Damit verteile man aber nur Budget innerhalb des derzeitigen Rahmens – und es komme wieder zu keiner Kapazitätsfeststellung. Selbst wenn dies geschehen würde, hätte es aber keine Konsequenzen: „Wenn ein völlig offener Zugang gewünscht ist, kann ich Kapazitäten feststellen, so viel ich will.” <…> Link zur uniko-Homepage

ÖH zu Aussagen der RektorInnen:
“Falsche Lehren aus der Bildungsmisere.”
Link:  Homepage der ÖH

Informatik-Fachschaft TU Wien über Zugangsbeschränkungen

Schon jetzt weniger AnfängerInnen als vor 20 Jahren – Finanzielle Probleme nicht auf die Studierenden abwälzen!

Wien (OTS) – “Dass die Fakultät jetzt die strukturelle Unterfinanzierung auf die zukünftigen Studierenden abwälzen will, ist eine absolute Frechheit!”, ärgert sich Thomas Danecker, Studienverteter für Informatik. “Bis jetzt haben wir an der TU Wien immer versucht, gemeinsam für die Ausfinanzierung der Universität einzutreten. Dass Dekan Steinhardt plötzlich einen solchen Richtungsschwenk vollzieht und uns so in den Rücken fällt, enttäuscht mich sehr.”

Im Jahr 1991 begannen noch über 1.400 AnfängerInnen ein Informatikstudium an der TU Wien, vor zehn Jahren über 1.500. Inzwischen sind es nur noch knapp über 1.000.

“Es ist einfach absurd, dass das Informatik-Studium nun auf nur noch 420 AnfängerInnen beschränkt werden soll. Anstatt den rückläufigen Studierendenzahlen entgegen zu wirken werden auch noch Zugangsbeschränkungen angekündigt!”, kritisiert Kristina Weinberger, ebenfalls Studierendenvertreterin, das Vorgehen der Fakultät.

Gestern Abend fand ein kurzfristig einberufenes Plenum statt, auf dem erste Gegenmaßnahmen geplant wurden. Wir werden uns das nicht gefallen lassen!

Link: Informatik-Fachschaft TU Wien, für den 11.6. ist eine HörerInnen-Vollversammlung geplant.
Link: Info der HTU Wien

Universitäten-Unterdotierung im parlamentarischen Ausschuss zum Bildungsvolksbegehren

   Neben anderen TeilnehmerInnen an den Beratungen des “Besonderen Ausschusses  Bildungsvolksbegehren” sprach der ehemalige Rektor der TU Graz, Hans Sünkel. Er erhob die Forderung nach besseren Rahmenbedingungen für die Universitäten. Man könne den Universitäten nicht “ein zu knappes Hemdchen” verpassen und von ihnen gleichzeitig offene Türen bei freiem Eintritt erwarten, sagte er. Bildung und Forschung seien das Gehirn eines Landes und müssten ausreichend mit Blut und Sauerstoff versorgt werden.

   Sünkel zufolge geht es nicht allein um mehr Geld, wie der ständige Vorwurf an die Universitäten laute, sondern auch um einen stringenten Hochschulplan und die Frage des Hochschulzugangs. Ein freier Zugang zu den Universitäten bei gleichzeitig beschränkten Kapazitäten stünden einander im Weg, gab er zu bedenken. Ergebnis seien Staueffekte und hohe Dropout-Quoten. Sünkel sprach sich in diesem Sinn für Zugangsbeschränkungen in Massenfächern und eine adäquate Studienplatzfinanzierung aus. Derzeit trennten Österreich vom angestrebten Ziel, 2% des BIP für den tertiären Bildungssektor zu verwenden, Welten. Sünkel zufolge bleibt keine Zeit “für Zaudern und parteitaktische Blockaden”.

   Den Universitäten die Einhebung von Studiengebühren individuell zu überlassen, wertete Sünkel als “Zumutung”. Da diese Studienbeiträge rechtlich nicht wirklich abgesichert seien, drohe die Gefahr einer Klagsflut durch Studierende beim Verfassungsgerichtshof.

   Aus einer von den VertreterInnen des Volksbegehrens im Ausschuss verteilten Unterlage geht hervor, dass die Mittel für den tertiären Bildungssektor von 2,1 Mrd. € im Jahr 2010 auf 7,4 Mrd. € 2020 ansteigen müssten, um bei einer durchschnittlichen zweiprozentigen BIP-Wachstumsrate den angestrebten Anteil von 2% am BIP zu erreichen. Das sind rund 500 Mio. € mehr pro Jahr. <…>

Link zur Parlamentskorrespondenz v. 7.5.2012

Studiengebühren: Uni Wien lädt ÖH auf Weg zur Musterklage ein. VfGH soll Rechtslage klären

Die Politik hat sich aus der Verantwortung genommen. Die UW will ab Herbst autonom “Rest-Studiengebühren” einheben. Immerhin stehen 9 Mill. €/Jahr budgetwirksames Einkommen zur Debatte. Kostengünstige Musterklagen sollen klären ob die Unis berechtigt sind, nach der Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof und dem nachfolgenden Auslaufen der Studienbeitragsregelung, autonom diese Gebühren einzuheben. Zwei Gutachten widersprechen einander (Rechtsgutachten Heinz Mayer und dazu die Stellungnahme des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt).

Senatsentscheidung an der Uni Wien:
Rest-Studienbeiträge werden wieder eingeführt. 
Langzeitstudierende und Studierende aus Drittstaaten zahlen 363,36 Euro. Entwicklungsländer und Berufstätige sind ausgenommen. 

(OTS) Auf Vorschlag des Rektorats hat der Senat am 26.4.2012 die Wiedereinführung der “Rest-Studienbeiträge” beschlossen. Damit wird der Nationalratsbeschluss, getroffen im September 2008 von SPÖ, FPÖ und Grünen, wieder in Kraft gesetzt. “Langzeitstudierende” und Studierende aus Drittstaaten, mit Ausnahme der Entwicklungsländer, sind von der Regelung umfasst und zahlen ab dem Studienjahr 2012/13 wieder 363,36 Euro pro Semester. Notwendig ist die Entscheidung auch, um rasch Klarheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erhalten. Zudem gibt es budgetäre Gründe, es geht um 9 Millionen Euro pro Jahr.

“Die Universitätsleitung hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht”, so Senatsvorsitzender Helmut Fuchs. “Die Politik hat der Universität letztendlich keine andere Wahl gelassen. Schließlich geht es bei 9 Millionen Euro auch darum, ob wir 150 JungwissenschafterInnen beschäftigen können oder nicht.” Der Senat der Universität Wien hat heute die Wiedereinführung der sogenannten “Rest-Studienbeiträge” beschlossen. “Nicht zuletzt aus budgetären Gründen muss rasch wieder Rechtssicherheit in Bezug auf die Studienbeitragsfrage herrschen”, erklärt Rektor Engl. Ziel der Universität ist es, durch eine neuerliche Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes diese Klärung herbeizuführen.

Nach der Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof und dem nachfolgenden Auslaufen der Studienbeitragsregelung, wie von SPÖ, FPÖ und Grünen am 24. September 2008 beschlossen, ist die Universität von der Politik in einen Handlungszwang gebracht worden. Es geht dabei nicht um “Studiengebühren für alle”, sondern die 2008 vom Nationalrat beschlossenen “Rest-Studienbeiträge” werden wieder eingeführt. Von der “Rest-Studienbeitrags-Regelung” umfasst sind einerseits Studierende aus EU-/EWR-Staaten, die die Regelstudiendauer um mehr als zwei Semester pro Studium oder Studienabschnitt überschritten haben, sofern sie nicht berufstätig sind, Kinder zu betreuen haben oder wegen Krankheit am zügigen Studium gehindert waren. Andererseits inkludiert sind Studierende aus Drittstaaten, mit Ausnahme von Studierenden aus Entwicklungsländern. Diese Regelung hat der Verfassungsgerichtshof aus rechtstechnischen Gründen mit Wirkung vom 1.3.2012 aufgehoben. Der Universität Wien fehlen aus diesem Grund 9 Millionen Euro jährlich. Die Politik hat sich diesbezüglich aus der Verantwortung genommen.

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Wissenschaftsministerium: Verleugnen, verdrängen oder abschotten, das ist hier die Frage

Während sich die Finanznot an den heimischen Universitäten ausweitet, wird im Wissenschaftsministerium nicht an Lösungen dieses Problems gearbeitet. Hingegen scheinen ganz konträre Verarbeitungsmechanismen aus Gehrers/Hahns Zeiten wiederentdeckt zu werden:  Verleugnen, Verdrängen und Abschotten. Was ist besser? Das scheint hier die Hauptfrage zu sein

   Wien (OTS) – “Während Bundesminister Töchterle und die ÖVP laufend behaupten, dass die Universitäten finanziell genügend abgesichert seien, mehren sich täglich die Krisenmeldungen”, ärgert sich der Grüne Wissenschaftssprecher Kurt Grünewald über die Realitätsverweigerung von Seiten des Wissenschaftsressorts.

   Die ÖH der TU Wien protestiert im Namen von tausenden Studierenden gegen die Abschaffung der Lehramtsstudien. Dem Rektorat wurden 20 Prozent Mehrwertsteuer für dringliche Bau- und Sanierungsprojekte vorenthalten und drastische Sparmaßnahmen verhindern notwendige Investitionen. Selbst Tilmann Märk, Nachfolger von Minister Töchterle und Rektor der Universität Innsbruck, sagte bezüglich der Jubelmeldungen über die “Hochschulmilliarde”, dass sie nicht reichen werde. Zuletzt wurden aus dem Bereich der Quantenphysik Innsbruck sieben Anträge auf START Preise verzeichnet – jetzt sind diese auf null gesunken. Auf Nachfrage hört man, dass es am Institut einfach keinen Platz mehr für diese Projekte gebe. Heinz Engl, Rektor der Uni Wien, legte den Studierenden sein Budget offen und hat massive Schwierigkeiten das Studium der Internationalen Entwicklung zu finanzieren, da selbst neue Geldmittel gerade ausreichen würden um den nicht gerade idealen Status quo zu halten. Immer mehr Projektanträgen des Wissenschaftsfonds wird von Seiten der Universität die notwendige Unterschrift verweigert, weil man sich diese Forschung ohne ausreichende “Overheads” nicht mehr leisten kann.

   ”Es gibt keine Universität, die nicht über gravierende Probleme berichtet und an die Grenzen notwendiger Sparmaßnahmen stößt”, analysiert Grünewald den Protest der Betroffenen. “Ich kann die Sorgen der RektorInnen und der Studierenden mehr als verstehen. Selbst die Studie der Studienplatzfinanzierung spricht davon, dass allein die Finanzierung der Bakkalaureatsstudien zu Mehrkosten von über 300 Millionen Euro führen würde.

Die Situation an den Medizinischen Universitäten mit den sattsam bekannten Belastungen des <Klinischen Mehraufwandes> scheint im Ministerium der Verdrängung anheimgefallen zu sein. Es wird Zeit, darüber einen Dialog aufzunehmen statt sich im Elfenbeinturm hartnäckig jedweder Kritik zu entziehen” schließt Grünewald.

Aviso: Eure Schulden, unsere Demokratie. Aktionskonferenz. 11. Mai 2012

Aktionskonferenz 
“Eure Schulden, unsere Demokratie” 

Freitag 11. Mai 2012, 9:00 – 18:00 Uhr 
ÖGB – Catamaran, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien
Anreise: U2 Station Donaumarina

eine Veranstaltung von www.wege-aus-der-Krise.at in Kooperation mit

 

    Das Sparpaket in Österreich ist geschnürt und wurde Ende März verabschiedet. Das ist jedoch erst der Anfang: die Regierungschefs von 25 EU Ländern haben den europäischen Fiskalpakt unterschrieben. Darin verpflichten sie sich, gemeinsam in ihren Ländern gesetzlich verankerte Schuldenbremsen einzuführen und die Überwachung der nationalen Budgets in die Hände der EU Kommission und des europäischen Gerichtshofes zu legen.

   Aber wer hat diese Schulden wirklich verursacht? Müssen wir all diese Schulden zurückzahlen? Was bedeutet letztlich der europäische Fiskalpakt? Wird damit wirklich die Staatsschuldenkrise in Österreich und Europa bewältigt? Warum wird soviel Macht und Einfluss an nicht demokratisch legitimierte europäische Institutionen abgetreten? Welche Folgen haben diese Maßnahmen auf Löhne, Sozialstaat – die Lebensqalität von Menschen? Welche Widerstandsstrategien gegen diese Krisenlösungen gibt es in anderen Ländern und auf europäischer Ebene?

Link zu: Programm, Einladung, Anmeldung zur Aktionskonferenz 

Trägerorganisationen der Allianz “Wege aus der Krise”:
Die Armutskonferenz, Attac, PRO-GE, Global 2000, Greenpeace, KAB,
SOS Mitmensch, ÖH, vida, GPA-djp, GdG-KMSfB

Töchterle im Mittagsjournal. Was gibt es Altes

Der ÖVP-Teil der Regierung ist der Meinung, dass die Unis Gebühren einheben dürfen, die SPÖ hingegen verneint das. Letztlich wird wohl der Verfassungsgerichtshof darüber entscheiden müssen.

Töchterle nennt seiner Meinung nach soziale Maßnahmen. Vieles davon wird aber von Anderen als eindeutig klassenbewusste Bildungsunpolitik abgelehnt.

Das Modell hätte weiters soziale Begleitmaßnahmen vorgesehen: Studienbeihilfebezieher zahlen demnach keine Beiträge, ein Teil des Geldes kommt in einen Sozialfonds, und auf Antrag können die Beiträge gestundet und damit erst im Berufsleben zurückgezahlt werden.

Mit weiteren Protesten der Studierenden rechne der Wissenschaftsminister nicht.
Link zum Text der Mittagsjournal-Berichterstattung und zu den Stellungnahmen der Studierenden sowie der WissenschaftssprecherInnen der SPÖ und der Oppositionsparteien: ORF.at 
Link mit Audio-File des Interviews:  OE1.orf.at  

FPÖ: Horrend hohe Rücklagen die den Unis vorenthalten werden

Der Wissenschaftssprecher der FPÖ, Martin Graf, kommentiert in einer Presseaussendung die Antwort des Wissenschaftsministers auf eine parlamentarische Anfrage

<…> Daraus geht hervor, dass Töchterle Ende März noch keine Ahnung hat, wie hoch aktuell die Rücklagen in seinem Budget sind. Das Ministerium wies darauf hin, dass in der genannten Summe von 310,4 Millionen Euro die mögliche Rücklagenzuführung 2011 noch nicht enthalten sei, da der Betrag erst “nach allen Abschlussbuchungen” feststehe. Graf geht davon aus, dass sich der Stand der Rücklagen gegenüber Ende 2010 nicht verringert hat. Damals lagen rund 332 Millionen Euro ungenutzt herum.

“Ich halte diese Sparefroh-Politik angesichts der drängenden Probleme an unseren Universitäten für völlig verfehlt. In diesem Zusammenhang ist es auch nicht nachvollziehbar, dass Töchterle zwei Prozent des neuen Budgets mit einer Bindung versieht und damit erneut zurückhalten will”, stellt Graf fest. Auch die von Töchterle mit haarsträubenden Argumenten geführte Studiengebührendebatte sei in diesem Lichte zu bewerten. “Es geht hier um einen Betrag von 157 Millionen, die jährlich an die Unis als Ersatz für die Studiengebührenbefreiung ausbezahlt werden. So zu tun, als hänge davon das Wohl und Wehe der Universitäten ab, ist reiner Aktionismus. Genauso wie die perfide Idee, jenen Unis Bonuszahlungen zu gewähren, die sich dem rechtlichen Wagnis aussetzen, auf eigene Faust wieder Studienbeiträge einzuführen”, so der Obmann des parlamentarischen Wissenschaftsausschusses.

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uniko gegen Gleichstellung von Drittmitteln mit Studiengebühren

Rektor Schmidinger, Chef der Universitätenkonferenz, hält das Ansinnen des Bundesministeriums für unsensibel und aus mehreren rechtlichen Gründen für fragwürdig

Gegen die jüngst geäußerten Überlegungen des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung (BMWF), die Universitäten im Rahmen der nächsten Leistungsvereinbarungen dafür zu belohnen, dass sie Studienbeiträge einheben würden, spricht sich der Präsident der Österreichischen Universitätenkonferenz, Rektor Heinrich Schmidinger, aus. Er hält dieses Ansinnen nicht nur für politisch äußert unsensibel, sondern auch für sachlich fragwürdig. In den Leistungsvereinbarungen soll aus dem so genannten Strukturmittelfonds das Einwerben von Drittmitteln innerhalb von Partnerschaften mit der Wirtschaft, der Industrie und Kultureinrichtungen oder aus wissenschaftlichen Fonds gefördert werden. “Das Einheben von Studienbeiträgen ist dem gegenüber etwas völlig anderes, hat eine gänzlich andere Funktion und Zielsetzung und ist damit auch eine ganz andere ‘Leistung’. Man kann dies einfach nicht vergleichen”, betont Schmidinger.

Sollte das Einheben von Studienbeträgen mit dem Einwerben von Drittmitteln trotzdem gleichgesetzt werden, würde die innere Logik von Leistungsvereinbarungen konterkariert. Abgesehen davon käme es, so der uniko-Präsident, zu widersprüchlichen Effekten: Universitäten müssten plötzlich wieder daran interessiert sein, möglichst viele Langzeitstudierende zu haben – etwas, was in derselben Leistungsvereinbarung gerade vermieden werden soll.

Die Langzeitstudierenden werden ab dem Wintersemester 2012 gemeinsam mit den Studierenden aus Drittstaaten wieder die potenziellen Gebührenzahler sein, wenn sich eine Reihe von Universitäten dazu entschließen sollte, nach dem Vorbild der alten Regelung Studienbeiträge einzuheben. “Es widerstrebt mir zutiefst, in diesen Studierenden Drittmittelsmänner und Drittmittelsfrauen zu sehen”, so Rektor Schmidinger. Schließlich frage er sich, was mit den “Belohnungen” an jene Universitäten, die Studienbeiträge einheben werden, geschehe, sollte der Verfassungsgerichtshof dieses “Einheben” für unrechtmäßig erklären. “Müssten diese Belohnungen dann ebenfalls zurückgezahlt werden oder wären gar die Verhandlungen über die Leistungsvereinbarungen neu zu führen?” fügt der Präsident an die Adresse des BMWF gerichtet hinzu.
Link: uniko-Homepage 
Link. Unschuldsvermutet: ökonomischer Zwang des BMWF neoliberal und unweise

Bundesfinanzrahmengesetz 2012 – Regierungsvorlage, “Uni-Milliarde”

Wenn man die Regierungsvorlage 2012 zum Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) durchliest, bemerkt man einen Unterschied in den Budgetzahlen 2013 bis inkl. 2015 für die Untergruppe 31 (Ug 31), Wissenschaft und Forschung, zwischen dem Gesetz Mai 2011 und der Vorlage März 2012: Die sogenannte (weil deutlich darunter befindliche) Uni-Milliarde wird auf drei Jahre verteilt (3 x 240Mio. € frisches Geld und 240Mio. € Offensivmittel). Somit wäre die zeitliche Verteilung bekannt, die örtliche Verteilung darf als eng suszipiert werden, da Ministerin Fekter (Wortmeldung v. 15.3.2012 s. weiter unten) ein von ihr als Gießkanne bezeichnetes Prinzip umstoßen will und die “Indikatoren” (Steigerung der Zahl prüfungsaktiver Studierender oder AbsolventInnen, Kooperationen etc.),  mit denen bei der Verteilung agiert werden soll, vom Ministerium diktiert werden sollen. Gemeinsam mit FHs müssen die Unis um diese beklagenswert geringen Mittel kämpfen, kritisieren die GRÜNEN. Und es gibt noch die Neuen Uni Tulln, MedUni Krems und IST Austria (alle drei in Niederösterreich!*).

Regierungsvorlage 2012: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2012 bis 2015 geändert werden und das Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016 erlassen wird

Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016 erlassen wird – BFRG 2013 – 2016.  Link: Parlamentshomepage

[...] § 2. Die Obergrenzen für Auszahlungen verteilen sich wie folgt auf die Untergliederungen, wobei im Bundesfinanzgesetz 2013 zu keinen höheren Auszahlungen ermächtigt werden darf, als in der nachfolgenden Tabelle angegeben ist:

[...] Untergliederung 31, Wissenschaft und Forschung (in Millionen €)
2013: 4.022,015
2014: 3.971,263
2015: 3.966,351
2016: 3.970,227

BFRG 2011 (zum Vergleich):
Untergliederung 31, Wissenschaft und Forschung

2013  3.778,800
2014  3.730,400
2015  3.729,267

Von Ministerin Fekter wird am 15.3.2012 berichtet: Die Uni-Milliarde werde nicht gekürzt, angesichts der Erfahrung, dass die Universitäten im Rahmen ihrer Autonomie vielfach ihr Verwaltungspersonal aufgestockt haben, die Zahl der ProfessorInnen aber gleich geblieben sei, habe sie davon überzeugt, dass es richtig gewesen sei, bei der Uni-Milliarde vom Gießkannenprinzip abzugehen und klare Ziele festzulegen <…>.

*)Apropos Lobbying und …klare Ziele.