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Demokratie statt Hierarchie ist an den Vorzeige-Institutionen der Nation nicht angesagt. Der Mittelbau wird in den Entscheidungsprozessen der Universitäten vernachlässigt und durch Verteilungs-Ökonomie und Abhängigmachen bevormundet. Entschuldigt wird das Fehlen echter demokratischer Strukuren an den Unis noch immer mit dem legendären Spruch Gehrers: „Wissenschaftsergebnisse kann man nicht demokratisch abstimmen“. Ihr nachgeschobener, gleichermaßen berüchtigter Spruch hält ebenso für die Verwaltungsaufgaben der Institutionen her: „Gremchen-Demokratie ist undurchführbar“.
Und dann der Horror vor Neuerungen. Die Umsetzung innovativer Mittelbau-Ideen könnte die konservativen Uni-Strukturen verändern. Deswegen werden die angesagten “weiteren Änderungen des UG02″ (siehe auch Wortmeldung Hahn in der Abstimmungsdebatte) ohne Terminvorgabe auf den „Sankt-Nimmerleins-Tag“ verschoben. Umsetzung bildungs- und sozialwissenschaftlicher Erkenntnisse an den Unis? Wo kämen wir da hin? Was als Antwort auf die eingangs gestellte Frage suspiziert wird: Machtanspruch des Herkömmlichen als Grund für die gelebte Minderschätzung der „einfachen“ Uni-MitarbeiterInnen.
Zum Glück gibt es engagierte Mittelbau-Personal- und Interessensvertretungen, die ihren gesetzlich schmalen demokratischen Spielraum nützten und in wichtigen Verhandlungsmomenten taktisch klug erstrebenswerte, motivierende Arbeitsrahmenbedingungen im (früher KV behindernden) URÄG- Werdungsprozess für die große Zahl von Uni-MitarbeiterInnen erstritten haben. Diesen PersonalvertreterInnen sei hier schlicht aber herzlich gedankt. (red.)
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Mit Tag(s) versehen: Mittelbau, Wissenschaftsminister
Nach Präsentation der Regierungsvorlage zum URÄG 2009 kritisiert der UniversitätslehrerInnenverband (ULV)
o die antisozialen, arbeits- und sozialrechtlich diskriminierenden Intentionen der Novellenvorlage
o die Umgehung des Uni-Kollektivvertrags und des ArbeitsverfassungsGesetzes
o fehlende Social Responsibility dem Uni-Personal gegenüber
o die anti-demokratische Personalrepräsentation im Universitätssenat
o die Ökönomisierung und Politisierung der Wissenschaft durch fehlende Mitbestimmung von Uni-RepräsentantInnen und Uni-ExpertInnen im eigenen Universitätsrat
o fehlende Begleitregeln (Personalaufstockung) bei der als notwendig erkannten Erweiterung der Wissenschaftsrahmenbedingungen für universitätsangestellte ÄrztInnen
o die bürokratiefreundliche Sinnhaftigkeit der Einführung unvergleichbarer Kennzahlen
o etc.
Durch Anklicken der Abbildung kommen Sie zur ULV-Rezension (Unterzeichner: Ch. Cenker und A. Legat) des UG-Novellentextes der Regierung. – pdf, 12 Seiten, 105KB
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Mit Tag(s) versehen: Kritik UG-Novelle, ULV
Möglichkeit zur Einflussnahme auf die ministeriale Universitätsgesetz-Novelle.
Am 31./32. Juni ist es zu spät.
sofern Sie alles nicht schon längst durchgeführt haben. Erinnern Sie dennoch an Ihr legitimes Anliegen. Letzte Runde.
Zumindest einige Abgeordnete werden es Ihnen danken, konkrete Alternativen der tatsächlichen Uni-ExpertInnen vorweisen zu können. Der Minister hält Ihre früher gesandten Änderungsvorschläge unter Verschluss. Die Wissenschaftssprecherinnen der Koalition mussten sich der Verschwiegenheit verpflichten. So kann man auch Änderungswünsche totverschweigen.
Hier nur wenige Beispiele für konkrete Anliegen:
MUW-Betriebsräte fordern:
Aus dem Ministerentwurf unbedingt streichen, sonst ist der Arbeitgeber wieder nicht für die KA-Arbeitszeitgesetz-Überschreitungen verantwortlich. Die Verantwortung für die Gesetzesübertretungen soll auf die Krankenanstalt abgeschoben werden. Und die Krankenanstalt öffentlichen Rechts erklärt sich auch für „nicht verantwortlich“:
Z 71. § 29 Abs. 4 Z 1 streichen (altes UG02 gilt):
„1. Sie hat ihre in ärztlicher oder zahnärztlicher Verwendung stehenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Mitwirkung an der Erfüllung der Aufgaben der Organisationseinheiten des Klinischen Bereichs als Einrichtungen der Krankenanstalt zu beauftragen. Diese Mitwirkung ist, auch im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 450/1994, des Arbeitszeitgesetzes, BGBl. Nr. 461/1969, und des Krankenanstalten-Arbeitzeitgesetzes, BGBl. Nr. 8/1997, dem Rechtsträger dieser Krankenanstalt und nicht der Universität zuzurechnen.
Sollten keine Vereinbarungen über die Aufteilung der Tätigkeiten und/oder keine differenzierten Aufzeichnungen bestehen, so ist wegen des erfahrungsgemäßen Überwiegens der Aufgaben der Krankenversorgung im Klinischen Bereich die Haftung dem Krankenanstaltenträger zuzurechnen. Ein Arbeitsverhältnis zum Rechtsträger der Krankenanstalt wird dadurch nicht begründet.“
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MUI-Betriebsräte fordern einen Zusatz §29 (9):
Vorschlag zur Behebung augenscheinlicher Missstände in der Verwendung von ärztlichem Uni-Personal an den Med Unis Österreichs.
Verträge von Angehörigen des Universitätspersonals gem. §94 Abs.2 und 3 UG 2002 und dritten Personen bedürfen der Vorlage und Gestattung durch das Rektorat, soweit diese Auswirkungen auf die Dienstpflichten und Universitätsangehörigen haben. Betriebsräte sind im Rahmen der ihnen nach dem ArbVG zukommenden Aufgaben zu informieren. Zur Rechtswirksamkeit dieser Verträge ist die Zustimmung des Betriebsrates einzuholen (ArbVG §94 Abs.1 Lit. 4). Werden Honorare für die Behandlung und die Betereuung von Pfleglingen verrechnet, ist eine Mitwirkung von Universitätspersonal gem. §94 Abs. 2 und 3 nur nach Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat über die Mitwirkung und Beteiligung am Honorar zulässig.
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Aus dem Broukal-Alternativentwurf übernehmen, siehe:
„Weiterentwicklung der Mitbestimmung § 25a.
In allen Organisationseinheiten gemäß § 20 Abs. 4 sind Versammlungen einzurichten. In diesen Versammlungen sind die der betreffenden Organisationseinheit zugeordneten Angehörigen der Universität regelmäßig über die Vorhaben der Organisationseinheitsleitung zu informieren. Diese Angehörigen haben das Recht zur Stellungnahme. Auf schriftliche Stellungnahmen hat die Leiterin oder der Leiter binnen zwei Monaten schriftlich zu antworten. Die Versammlungen der Organisationseinheiten
haben weiter das Recht, sich an das Rektorat, den Senat, den Universitätsrat und die Betriebsräte zu wenden. Näheres ist in der Satzung festzulegen.“
Weitere Beispiele, bitte hier weiter lesen
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Mit Tag(s) versehen: Alternativen zur UG02-Novelle
Das Präsidium des UniversitätslehrerInnen-Verbands schreibt der Regierung ins Lastenheft:
• Der „Tenure Track“: Es muss möglich sein, an der Universität eine planbare Karriere zu durchlaufen. Diese erfolgt in mehreren Etappen mit zwischenzeitiger strenger Qualitätsprüfung. Sie betrifft keineswegs automatisch alle wissenschaftlich Bediensteten und sie ist keineswegs die Wiedereinführung der Pragmatisierung durch die Hintertür. Die Universität muss für hoch qualifizierte Menschen eine attraktive Berufslaufbahn bieten und sie muss in der Lage sein, sich die Investitionen in junge WissenschafterInnen zurückzuholen.
• Das „Faculty“-Konzept mit einer einheitlichen Gruppe von UniversitätslehrerInnen, welche gegenwärtige und präsumtive Langzeitbeschäftigte umfasst.
• Verankerung der Mitwirkungsrechte aller Universitätsangehörigen,denn es gilt:
Mitreden – Mitdenken – Mitbestimmen machen die bessere Universität! – durchaus unter zeitgemäßer Beachtung von Verantwortlichkeiten dafür, was vorgeschlagen bzw. beschlossen wird.
• Die Restrukturierung des Senates durch Schaffung von Paritäten, die der Beschäftigtenstruktur entsprechen.
• Die Stärkung der Aufgaben des Senats.
• Die Wahl der Rektorin/des Rektors durch die Universitätsangehörigen, als klares Signal für deren Motivation und Zusammenhalt!
• Und das alles nach einer sorgfältigen Zwischenevaluierung der bisherigen Reform anstelle von affirmativen Beteuerungen, wie gut doch alles sei.
Das ULV-Präsidium
Hier: der Originalartikel auf S.2 des ULV-Mitteilungsblatts 1/09
s.a.: frühere ULV-Pressekonferenz
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Es heißt noch immer fälschlicherweise „Weiterentwicklung“ statt Änderung des Uni-Gesetzes 2002.
Auf den Seiten 205 und 206 des Regierungsprogramms 2008 werden einige Punkte der intendierten UG-Novelle schlagwortartig aufgelistet:
- Faculty statt Kurie
- verbesserte Mitwirkung des Betriebsrats statt Mitbestimmung
- Stärkung der Leitungsstrukturen
Über den Uni-KV heißt es:
- „wird für eine ausreichende Dotation gesorgt…“
(Als weiland Gehrer noch „künftig“ sagte, meinte sie de facto „in frühestens sechs Jahren“ Anm.d.Red.)
Bitte lesen Sie auf der nächsten Seite weiter über UG-Novelle und Uni-Kollektivvertrag im Regierungsprogramm 2008, S. 205-206 oder klicken Sie die Novellen-Dokumentationsseite hier an.
(mehr…)
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Mit Tag(s) versehen: Budget, Kollektivvertrag, Regierungsprogramm Nov. 2008, UG Novelle
Im Ramen der Initiative „Reperaturwerkstatt UG 2002″ trafen VertreterInnen des ULV Bundeminister Johannes Hahn zu einem Gespräch im Universitätsbräuhaus und diskutierten zentrale Punkte wie „Faculty“, Partizipation und Kollektivvertrag….
Bitte hier weiterlesen:
ULV Zeitungsartikel
Kategorien: Faculty · Kollektivvertrag · Mittelbau · Stellungnahme
Mit Tag(s) versehen: Faculty, Finanzierung Kollektivvertrag, Minister Hahn
Die WissenschaftssprecherInnen der Koalitionsparteien waren abhandengekommen.
Broukal (SP) konnte die Beibehaltung der Studiengebühren nicht mehr verantworten und trat zurück. Brinek (VP) wurde Volksanwältin. Niederwieser (SP) ändert sein Arbeitsumfeld.

Frau Prof.in Karl (VP) war Teilnehmerin an der Parlamentarischen UG-Enquete am 11.4.2008. Ihre Wortmeldung zu Themen der UG-Novelle ist in diesem Blog dokumentiert:
http://ug02.wordpress.com/2008/04/14/frau-beatrix-karl-vp-im-nationalrat/
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Mit Tag(s) versehen: Beatrix Karl, Faculty, Mittelbau, UG Novelle, Uni-Enquete, Wissenschaftssprecher
Die Bundesvertretung 13 (der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst) lehnt diesen Ministerialenturf generell und vollständig ab.
Keinerlei Punkte des Regierungsprogramms wurden berücksichtigt und außerdem sind alarmierende Tendenzen zum Rückbau der Autonomie eingeschlossen, wie zB. Budgetregeln, Gestaltungs-vereinbarungen mit jährlichen Überprüfungen, Rückkehr zu ministerieller Detailsteuerung und verfassungsrechtlich problematischer Verschiebungen zu Lasten der Universitäten. Die Gewerkschaft fordert stattdessen die Umsetzung des Regierungsprogramms:
Faculty – einheitliche HochschullehrerInnengruppe,
Tenure Track - Karrieremodell,
Förderung junger Karrieren,
Vereinfachung des Berufungs- und Habilitationsverfahrens (Zahl der Gutachten, geteiltes Berufungsverfahren)
Lesen Sie hier den originalen Beschluss der Gewerkschaft mit Briefdatum vom 11.8.2008 an das Parlament.
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Die Betriebsrätekonferenz aller Österreichischen Universitäten hat am 30. Juni 2008 in den folgenden Bereichen umfassende Forderungen an die aktuelle und künftige Regierungsarbeit gestellt:
1. Kollektivvertrag für Universitätsbedienstete
2. Ministeriale Universitätsgesetznovelle
Hier lesen Sie den Originalbrief an den Bundeskanzler vom 14.7.2008:
(Sehr-geehrter-Herr-Bundeskanzler,…)
Bei Nichterfüllung wichtiger Forderungen wird über die Notwendigkeit gewerkschaftlicher Maßnahmen beraten.
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Mit Tag(s) versehen: Betriebsrat, Kollektivvertrag, Mitbestimmung, UG Novelle
Dem ministerialen Horror vor dem „Mittelbau“ schließt sich nun die Universitätenkonferenz (UNIKO), ehemals Rektorenverband genannt, mit dem Präsidenten Rektor Badelt an.
U.a. rufen folgende, im Broukal Alternativ-Entwurf (AE) vorgesehene Mitbestimmungsmöglichkeiten des großen wissenschaftlichen Mittelbaus bei der kleinen Professorenkurie Entsetzen und Abwehrreaktionen hervor:
Das Recht, Organisationseinheitsversammlungen zum Zweck der Information und Stellungnahme zu Maßnahmen der Leiter der Organisationseinheiten einzurichten
(siehe Zahl 21 und 64 des Alternativ-Entwurfs);
Das Stimmrecht der Betriebsräte im Universitäts-Rat bei 10 von 17 Agenden
(siehe Zahl 31 des AE);
Demokratie konforme Einheitskurie (Faculty) aller Forschenden und Lehrenden im Senat
(siehe Zahl 59 des AE);
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Mit Tag(s) versehen: Alternativentwurf, Mitbestimmung, Rektor, Senat, Unipolitik
Zusammenführung aller selbständigen WissenschafterInnen in eine Gruppe
Tausende Österreichische WissenschaftlerInnen verrichten vollwertige, wissenschaftliche Arbeit, aber die Mehrheit dieser WissenschaftlerInnen steht laut Gesetz auf der Stufe von Auszubildenden. Und das obwohl viele von ihnen mit weltweiten Spitzenuniversitäten (z.B. USA) kooperieren oder dort als GastprofessorInnen arbeiten!
Das muss sich ändern: Alle selbständigen WissenschaftlerInnen gehören in einer gemeinsamen Gruppe (Einheitskurie) vereinigt. Darin soll jeder die gleichen Chancen erhalten, sich für die Uni verdient zu machen, indem die Ressourcen unter allen rein sach- und leistungsgerecht verteilt werden. Das gilt selbstverständlich auch für die Kunstuniversitäten, wo die Verhältnisse genauso sind.
Die Initiativgruppe „Einheitskurie“
A.o.Univ.Prof. Mag. Dr. Stefan Galler, FB Zellbiologie, Uni Salzburg, Hellbrunnerstraße, 34, 5020 Salzburg; Stefan.Galler@sbg.ac.at
A.o.Univ.Prof. Dr. Reinhard Dallinger, Inst. Zoologie, Uni Innsbruck, Technikerstraße 25, 6020 Innsbruck; Reinhard.Dallinger@uibk.ac.at
A.o.Univ.Prof. Mag. Dr. Rony G. Flatscher, Inst. Betriebswirtschaftslehre u Wirtschaftsinformatik WU Wien; Augasse 2-6; 1090 Wien; a.Univ.Prof. MMag. Dr. August Reinisch; LL.M. (NYU) Inst. Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung, Abteilung für Völkerrecht und Internationale Beziehungen, Universität Wien; 1010 Wien, august.reinisch@univie.ac.at
A.o.Univ.Prof. Dr. Josef Schwarzmeier, Medizinische Universität Wien, Leiter des K.Landsteiner Institutes für Zytokinforschung und Mikroenvironment; Türkenschanzstr. 25, 1180 Wien, Josef.Schwarzmeier@meduniwien.ac.at
gesamter Artikel: Einheitskurie, Teil 2
siehe auch Einheitskurie, Teil 1
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Mit Tag(s) versehen: Einheitskurie, Faculty
Ein Offener Brief und die Antwort des Uni-LehrerInnen-Verbands (ULV) an den Uni-Professorenverband (UPV):
Gegen Sonderrechte: Hervorragend!
Auch wir (Anmerk.: der ULV) sind gegen Sonderrechte einzelner Interessensvertretungen – insbesondere der sehr kleinen Männerseilschaftstruppe UPV. Auch wir sind für die Abschaffung des im UG02 hinein lamentierten und damit festzementierten Kurienmodells à la hier die Professoren (nach Aussagen Höllingers ein unglücklicher Kompromiss, um die Kurienprofessoren sui generis für das Gesetz zu gewinnen) und dort die wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen.
Also: Sonderrechte abschaffen und nur eine Gruppe von wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen schaffen (=Faculty)! Die dann auch als geeinte Gruppe im Senat vertreten ist. Offensichtlich reitet aber die Politik die Angst vor der Demokratie, die die beste Form der Mitbestimmung ist, da sie das Schlimmste verhindern hilft.
Christian Cenker, (ULV)
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Ganzen Artikel lesen …
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Mit Tag(s) versehen: Christian Cenker, Höllinger, Professorenverband, UPV
Offener Brief an BM Hahn
In den führenden Wissenschaftsnationen (z.B. USA) ist es völlig selbstverständlich, dass alle selbständigen Wissenschaftler in einer gemeinsamen Gruppe (Faculty) vereinigt sind. Genau das ist ihr Erfolgsgeheimnis; denn die Wissenschaft gedeiht in Ländern mit flachen Hierarchien nachweislich am besten. Dass Österreich hier rückständig ist, beruht vor allem darauf, dass kaum jemand die mittelalterlich-feudalen Zustände an den Unis kennt. Obwohl wir unsere Forderung stets offen vorgetragen haben, vernahmen wir niemals ein sachlich überzeugendes Gegenargument. Wir wünschen offene Diskussionen und hoffen eingebunden zu werden!
A.o.Univ.Professoren Dr. S. Galler (Salzburg),
Dr. R. Dallinger (Innsbruck),
Dr. R. Flatscher (Wien),
Lesen Sie hier den gesamten Originalbrief
siehe auch Einheitskurie, Teil 2
Kategorien: Allgemeines · Faculty
Mit Tag(s) versehen: Einheitskurie, Faculty
Ein Bericht in DiePresse.com am 9. April 08:
Mehr Rechte und Mitbestimmung verlangt der Mittelbau an den Universitäten im Zuge der Diskussion um die Novellierung des Universitätsgesetzes (UG). Das UG habe Assistenten und Dozenten „völlig entrechtet“ und „in die Steinzeit der Mitbestimmung katapultiert“, kritisierte Ilse Reiter-Zatloukal, Vertreterin der Plattform universitärer Mittelbau (PLUM) und Betriebsrätin an der Uni Wien, bei einer Podiumsdiskussion am Dienstag Abend in Wien. Unter anderem verlangte sie die Schaffung einer einheitlichen Lehrenden-Kurie anstatt der derzeitigen Trennung in Professoren und Mittelbau.
Der ganze Artikel ist hier nachzulesen.
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Kategorien: Betriebsrat · Dokumentation · Faculty · Mittelbau · Presse · Stellungnahme
Mit Tag(s) versehen: Plum, Presse
NR-Abgeordnete Beatrix Karl in der Parlamentarischen Enquete am 11.4.08 zur UG-Novelle:
„Schließlich möchte ich auch auf eine Bemerkung von Herrn Professor Dr. Horn eingehen. Herr Dr. Horn, Sie haben unter anderem die akademische Selbstverwaltung angesprochen. Sofern ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie gesagt, dass die Verantwortung dort liegen sollte, wo Leistung erbracht wird, das heißt bei den berufenen Professoren. Dagegen möchte ich mich schon verwahren, denn Leistung an den Universitäten wird nicht nur von den berufenen Professoren erbracht, sondern auch vom Mittelbau. Und da meine ich sowohl Leistung in der Lehre als auch Leistung in der Forschung. Das möchte ich schon hervorheben! Man muss beachten, dass es auch im Mittelbau sehr viele Habilitierte gibt, und da ist eine wissenschaftliche Leistung ja durch die Habilitation nachgewiesen. Sehr oft geht diese Leistung auch über das hinaus, was berufene Professoren leisten; das kann durchaus der Fall sein.
Sehr geehrte Experten! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auch auf das von Herrn Prof. Ecker vorgeschlagene Faculty-Modell zu sprechen kommen, weil ich das für sehr zielführend halte. Er hat vorgeschlagen, die Kurien zusammenzuführen. Das ist deshalb sinnvoll, weil unser Kurienmodell in der heutigen Universität ausgedient hat. Es ist ein historisches Relikt, das ist heute ja schon mehrfach angesprochen worden, wir müssen also davon abgehen.“
siehe das Protokoll zur Uni-Enquete im Nationalrat am 11. April 2008: parlam-enquete
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Die Österr. Ärztekammer…..ersucht um Berücksichtigung folgender Punkte für die UG-Novelle:
- Kurie der Lehrenden - …unverhältnismäßige Repräsentanz von berufenen Professoren in den Senaten und der faktische Ausschluss des akademischen Personals…
- Aufwertung des Senats bei Rektoratsbestellung, Struktur- u. Entwicklungsplan - …Kompetenzaufwertung im Vergleich zu Rektorat und Uni-Rat. Klare Vorgaben für die Rektorswahl…
- Universitätsrat - …Die Betriebsräte sollen ex lege stimmberechtigte Mitglieder sein…
- Berufungs-und Habilitationsverfahren - …sollen vereinfacht werden
- Evaluierung der Wissensbilanzverordnung - …auf wissenschaftlich relevante Informationen
- Mehr Flexibilität für die Universitäten - …bei der Änderung von Leistungs-, Organisation- und Entwicklungsplan
- Organisationsrechtliche Vorgaben - …bei Personalentscheidungen, Kommunikation und Binnenstrukturen
- Journaldienstverordnung und Teilzeitbeschäftigte - …Bessere Entlohnung der Journaldienste für Teilzeitbeschäftigte
…diese Überlegungen bei der kommenden UG-Novelle zu berücksichtigen und umzusetzen…
H. Mayer, W. Dorner
Hier ist der komplette Brief zu lesen.
Kategorien: Betriebsrat · Faculty · Stellungnahme
Mit Tag(s) versehen: Ärztekammer, Habilitation, Journaldienste, Kurie, Novelle, Organisationsplan, Personal, Senat, Stellungnahme, UG, Wissensbilanz
Vorschläge des Zentralausschusses für die Universitätslehrer/innen sowie der Betriebsräte für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal für eine Novellierung des UG 2002
- Faculty – Einheitliche Universitätslehrer/innengruppe
- Entscheidungsbefugte Gremien
- Neue Kompetenzverteilung der Organe Senat – Universitätsrat – Rektor/in
- Neuer Wahlmodus Rektor/in
- Personalrechtliche Regelungen
- Berufungs- und Habilitationsverfahren
- Finanzen – gleiche Rahmenbedingungen
- Evaluierung – Überprüfung von Aufwand und Ertrag
Link zum Originalbrief: UG-Novelle-Vorschlag-ZA-06-2007
Kategorien: Allgemeines · Faculty · Stellungnahme · ULV · Zentralausschuss UnilehrerInnen
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