Archiv der Kategorie: Faculty

Tertiärbildung Relevantes aus der Regierungsklausur

Regierungsklausur Semmering Mai 2011, Foto: BKA/Andy Wenzel

Die Regierungsklausur vom 30./31.5.2011 präsentierte 7 Arbeitspakete. Eines davon: Wissenschaft, Forschung, Bildung, Kultur und Medien unter “Österreich weiterbringen im Fahrplan 2011-2013″, darunter Tertiärbildungsrelevantes

■  Weiterentwicklung Pädagogische Hochschulen (Winter 2011)
■  Qualitätssicherung Universitäten/FH (Sommer 2011)
• Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten erhalten einen neuen rechtlichen Qualitätsrahmen und mit der Zusammenführung der einzelnen Qualitätssicherungsagenturen unter einem gemeinsamen Dach wird eine Qualitätssicherung NEU geschaffen. [Link: "Die Presse" berichtet am 31.5.11 über die Eckpunkte des Uni-Qualitätssicherungsgesetzes]
■   Österreichischer Hochschulplan (Winter 2011)
• Im Februar wurde eine internationale Expertengruppe eingesetzt, die aus ihrer Sicht bis zum Sommer erste Empfehlungen vorlegen wird. Leitlinien und Eckpunkte sollen bis Jahresende stehen, dann folgt eine fortlaufende Weiterentwicklung im Sinne eines Entwicklungskonzeptes für den Hochschulraum.
■   Österreichisches Modell Studienplatzfinanzierung (Winter 2011)
• Gesamtmodell einer neuen Universitätsfinanzierung bis Ende des Jahres. Ziel ist, dass bereits bei den nächsten Leistungsvereinbarungen das neue Instrument der Studienplatzfinanzierung parallel zur Test- Anwendung kommt, so dass ein reibungsloser Übergang und eine Umstellung mit den Leistungsvereinbarungen ab 2015 möglich ist.
■   Faculty-Modell für Universitäten (Sommer 2012)
■   Umsetzung Nationaler Qualifikationsrahmen (laufend)
■   Ausbau von Studienangeboten für Berufstätige (Sommer 2012)
■   LLL:2020 Strategie zum lebensbegleitenden Lernen in Österreich (Sommer 2011)
■   Wissens- und Technologietransfer (Frühjahr 2012)
• Wissen aus den Unis und Fachhochschulen heraus an Unternehmen transferieren und eine direkte Anwendung ermöglichen. Grundlagenforschung, angewandte Forschung und Entwicklung sollen verstärkt ineinander greifen. Dafür sind in der FTI-Strategie Wissenstransferzentren vorgesehen.

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Link: Stellungnahme der Grünen zu den Themen der Regierungsklausur

Faculty-Universität = Kurien reloaded?

Das Wissenschaftsministerium lud für den 17.1.2011 ca. 70 Uni-ExpertInnen ein, um unter dem Titel „Faculty Modell – Erwartungen und Chancen?“ in mehreren Arbeitsgruppen über neue  Modelle der MitarbeiterInnen-Partizipation im universitären Betrieb zu diskutieren (ein Blog-Kommentar darüber ist in Arbeit). Am Ende der Tagung wurden die Ergebnisse der Arbeitsgruppen zusammengefasst und dem Ministerium übergeben

  OTS-Presseaussendung des Ministeriums. “Wir müssen die Strukturen an den Universitäten entsprechend den aktuellen Anforderungen weiterentwickeln. Motivation und Partizipation sind wichtige Elemente, um die heimischen Unis für Wissenschafterinnen und Wissenschafter attraktiv zu gestalten”, so Wissenschafts- und Forschungsministerin Dr. Beatrix Karl. 

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Faculty-Universität: Link zu Stellungnahmen

Anlässlich der ministeriell initiierten Veranstaltung zur Faculty-Universität, heute am 17.1.2011, wird hier erneut auf den Link zu den im UG02-Blog vorhandenen Unterlagen und Stellungnahmen verwiesen:

Faculty = Licht am Ende des UG02-Tunnels? 

Universitäts-Faculty-Modell: Empfehlungen des Wissenschaftsrats

“Ein Österreichisches Faculty-Modell?”, Empfehlungen des Österreichischen Wissenschaftsrats.

   Der Wissenschaftsrat (eine Institution nach § 119 UG2002) empfiehlt, die leitbildhafte Orientierung an einem vermeintlichen Faculty-Modell als Grundlage für eine weiterführende Diskussion nicht weiter zu verfolgen, weil damit nur Unklarheiten und Missverständnisse verbunden sind. In diesem Zusammenhang verweist der Wissenschaftsrat auf seine „Empfehlung zur Erweiterung der Mitverantwortung an österreichischen Universitäten“ (Februar 2008), in der ein von Zugehörigkeiten zu unterschiedlichen Personalkategorien unabhängiges Konzept vorgeschlagen wird.

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Das EINE Faculty-Modell für Österreich gibt es nicht

Brief des Generalsekretärs des BMWF an die Universitäten mit Ankündigung der Verschiebung der Konferenz zum Faculty-Modell (s.weiter unten).

Sehr geehrte Damen und Herren!

Vor dem Sommer haben wir Sie um Ihre Anregungen zum Thema „Faculty Modell“ ersucht. Besten Dank vorweg an all jene, die eine erste Stellungnahme abgegeben haben!

Zahlreiche Rückmeldungen haben uns erreicht, die mitunter eines einmal mehr gezeigt haben: das EINE Modell, das für Österreich passend wäre und von den verschiedenen beteiligten Gruppen als positive Weiterentwicklung angesehen wird, gibt es so noch nicht.

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Ministerin Karl ersuchte um Vorschläge zum Thema Faculty-Modell

“Das Kuriensystem passt nicht mehr…”,
sagte Wissenschaftsministerin Karl bei mehreren Veranstaltungen, z.B.  beim Treffen des Klubs der Bildungs- und WissenschaftsjournalistInnen (Mai 2010), beim Treffen der Betriebsräte der drei österreichischen Med Unis (Mai 2010) und bei der Parlamentarischen Universitätsenquete (April 2008). Im Herbst 2010 soll es deshalb eine große Konferenz zum Faculty-Modell geben (s.u.: Aufruf der Ministerin). Dazu wäre Einiges zu klären: gibt es Punkte die außer Streit gestellt werden können? Eine neue Form der Partizipation des Mittelbaus müsste diskutiert werden. Nicht nur die Teilnahme an Berufungs- und Habilkommissionen soll gewährleistet sein.  Bis Herbst bittet die Ministerin um Überlegungen in diesen Punkten. Soll ein starres Faculty–System für alle Unis errichtet werden oder ein eigenes für spezielle Unis mit gewissem Spielraum?

Der Aufruf der Ministerin bleibt als Erinnerung auf der Startseite dieses Blogs. Dann folgen Links zu einlangenden Vorschlägen zum Thema Faculty. Neue Artikel werden erst weiter unten wieder chronologisch gereiht.

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Wien, 24. Juni 2010

Die Weiterentwicklung der Universitäten im internationalen Kontext ist mir seit meinem Amtsantritt als Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung ein großes Anliegen. Dazu gehört auch wesentlich die optimale Förderung und Entfaltung des Potenzials der Angehörigen der Universität in allen universitären Bereichen.

Der Blick über die Grenzen nach erfolgreichen internationalen Organisationsmodellen im Hinblick auf die Frage, ob die dort gewonnenen Erfahrungen für die Weiterentwicklung der österreichischen Universitäten herangezogen werden können, ist dafür sehr wertvoll. Eines der erfolgreichen internationalen Organisationsmodelle ist unter der Bezeichnung “Faculty-Modell” bekannt.
Das Faculty-Modell beinhaltet als wesentliche Komponenten Partizipation und Laufbahnentwicklung an einer Universität.

In Anlehnung daran stellt sich die Frage der Nutzbarmachung dieses Konzeptes für die österreichische Hochschullandschaft. Diese gibt als Rahmen die universitäre Autonomie und die vollständige Personalhoheit in Ausformung des Kollektivvertrags für die Universitäten vor.

Um diesen Diskussionsprozess auf breiter Basis zu führen,

plane ich für Herbst 2010
(neuer Termin: 17. Januar 2011 !)
eine Konferenz mit dem Arbeitstitel:

“Faculty-Modell – Erwartungen und Chancen”

Für eine substanzielle Vorbereitung der Veranstaltung lade ich Sie – wie schon besprochen – ein, Ihre Ideen, Anregungen und Konzepte zur Entwicklung eines österreichischen Faculty-Modells bis 17. September 2010 an mein Ressort zu übermitteln. (mailto:harald.fasching@bmwf.gv.at)

Besten Dank im Voraus und freundliche Grüße
Beatrix Karl, e.h.

PS: Die Einladung, Vorschläge zu formulieren, richtet sich auch an Ihre Kolleginnen und Kollegen, daher ersuche ich um Weiterleitung an Interessierte.

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Offizielle Stellungnahmen zur Faculty-Universität:

1. Vorschlag der Gewerkschaft,
2. Stellungnahme der Betriebsräte des wiss. Personals der MedUnis Wien, Innsbruck und Graz
3. Stellungnahme des UniversitätsprofessorInnenverbands UPV
4. Stellungnahme der Österreichischen Ärztekammer
5. Stellungnahme der Wissenschaftsministerin 
6. Stellungnahme des Österr. Wissenschaftsrates 

Vorschlag der Gewerkschaft zum Faculty-Modell

GÖD

   Das “Faculty-Modell” der Gewerkschaft hat ausschließlich Einfluss auf die organisationsrechtliche Stellung der Mitarbeiter. Arbeitsrechtliche Konsequenzen seien damit nicht verbunden, sagt Herbert Sassik von der Bundesleitung der Bundesvertretung “Universitätsgewerkschaft- Wissenschaftliches und künstlerisches Personal”.

Aufgaben der Faculty
Maßgebende Mitwirkung bei der strategischen Ausrichtung der Universität in Lehre, Forschung, Entwicklung der Künste auf den verschiedenen Organisationsebenen.

Mitglieder der Faculty sind
• alle MitarbeiterInnen, die Lehre und/oder Forschung/Erschließung der Künste betreiben und
• die entweder mindestens zu 50% beschäftigt sind oder einen Beschäftigungshorizont von mindestens 4 Jahren haben und
• die in wissenschaftlichen Fächern ein Doktorat oder Dr.med. aufweisen oder als Sen.lect., Sen.sci. oder Sen.art. beschäftigt sind.

   An Kunstuniversitäten und in den künstlerischen Fächern der Architektur ist der akademische Grad nicht Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Faculty.
Wissenschaftliche künstlerische MitarbeiterInnen, die die Bedingungen zur Mitgliedschaft in der Faculty nicht erfüllen, bilden im Senat einen eigenen Vertretungskörper.

Erläuterungen
Die Faculty nimmt die Mitwirkungsrechte wahr, die derzeit von den UniversitätsprofessorInnen ausgeübt werden, insbesondere Erstellung und Zustimmung bei Entwicklungsplan, Organisationsplan, Satzung, Vorschlagsrecht für Leitungsfunktionen, Beschickung von Berufungs- und Habilitationskommissionen, etc.
Der Zugang von Frauen zu Leitungsfunktionen wird verbessert.
Professorinnen, die derzeit in Vielfach- Funktionen tätig sein müssen, werden entlastet.

Link zum Artikel in derStandard.at 
Link zum GÖD-Dokument

“Nebenschauplatz Faculty”: Uni-ProfessorInnenverband gegen gleiche Rechte

UniversitätsprofessorInnenverband

In einer OTS-Presseaussendung und einem offenen Brief an die Wissenschaftsministerin warnt der UPV vor der Faculty-Universität als “Etikettenschwindel”

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Karl,
   Der UniversitätsprofessorenInnenverband begrüßt sämtliche Maßnahmen, die die Rahmenbedingungen für Forschung und Lehre an österreichischen Universitäten verbessern und somit zu einer Sicherung bzw. Steigerung der Qualität beitragen.
   Es ist noch offen bis fraglich, ob das von  Ihnen andiskutierte Faculty Modell österreichischer Prägung ein solcher Beitrag wäre.  Jedenfalls verfehlt und unheilvoll wäre es, beim “Faculty-Modell” einem billigen Fehlschluss aufzusitzen, der auf der scheinbaren Gleichheit von Begriffen aufbaut. Die Forderung nach einem Faculty-Modell auch in Österreich wird regelmäßig damit unterstützt, dass es auch in den USA ein Faculty-Modell gäbe und US-Universitäten seien doch bekanntlich sehr erfolgreich. Allerdings meinen die österr Proponenten etwas ganz anderes als das US-Modell. Sie meinen eine gemeinsame, organisationsrechtlich völlig gleichgestellte Gruppe aller wissenschaftlichen Universitätsbediensteten, die von den Nichthabilitierten, deren Vertrag eben erst entfristet wurde, bis zu Professoren, die sich in einem oder mehreren Berufungsverfahren durchsetzen konnten, alle umfasst.
   Ein solches “Einheitsmodell” gibt es aber in den USA keineswegs, insbesondere nicht an jenen Universitäten, die Vorbild sein könnten. Führende US Universitäten sind vielmehr extrem kompetitiv und leistungsorientiert. Schon daher gibt es dort keine einheitliche Faculty! Vielmehr werden meist drei Gruppen unterschieden, mit jeweils unterschiedlichen Rechten und Pflichten:

 

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Kurien sind überholt, Kurienprofessoren sind nicht mehr zeitgemäß

Betriebsräte der MedUnis Wien, Innsbruck und Graz

Betriebsräte der Medizin Unis unterstützen Bundesministerin Karls Initiative für Mitbestimmung

   (OTS) Am Beispiel der drei Medizinischen Universitäten Wien, Graz und Innsbruck zeigt sich besonders krass wie universitäre Mitbestimmung bislang funktioniert: 260 (120+70+70) Professoren (überwiegend Männer und ganz wenige Frauen) entscheiden mehrheitlich über die Entwicklung der Universitäten unter dem Motto: „Wir bestimmen die Studienpläne und die Studien, sowie die Strategie, unterrichten und forschen sollen vor allem die Anderen“. Diese sind  6000 (3500 MUW, 1100 MUI, 1400 MUG)  sogenannte „Mittelbauangehörige“. Viele von ihnen sind habilitiert und international höchst anerkannt, nur nicht Mitglied der sogenannten Professorenkurie, und damit kaum berechtigt mitzureden.

   Strukturierung,  Entwicklungsplan und die Neuberufungen liegen hauptsächlich in der Hand einiger weniger „Kurienprofessoren“. Kurioser Weise haben diese Kurienprofessoren überdurchnittlichen Einfluss bei der Wahl des Rektors. Mit einer Firma verglichen, wählt sich das mittlere Management seinen Generaldirektor. Dies ist weder ein privatwirtschaftlich autoritäres System, noch hat es etwas mit demokratischer Mitbestimmung von Leistungsträger/innen, wie in amerikanischen Spitzenuniversitäten erfolgreich praktiziert, zu tun. Kein Wunder, dass es in Österreich keine einzige Rektorin gibt. Viele der jungen Wissenschafter/innen und gerade noch beamteten Dozent/innen gestalten aber durch ihre Leistungen die Wissenslandschaft und sind oft international anerkannter und einflussreicher als so mancher Kurienprofessor. Dass die Unikliniken ohne diesen Mittelbau aber nicht funktionieren ist schon aufgrund des Zahlenverhältnisses evident. Wir fordern die Umsetzung des „Facultymodells“ mit einer Aufwertung der Leistungsträger, um auch jüngeren, innovativen Universitätsangehörigen mehr Mitbestimmungsrechte zu geben, und wir fordern die Abschaffung der anachronistischen Kurien!

A.Univ Prof. Dr. Regina Gatternig, A. Univ Prof. Dr. Thomas Szekeres, A. Univ Prof Dr. Martin Tiefenthaler für die Betriebsräte des wissenschaftlichen Personals der Medizinischen Universitäten Graz, Wien und Innsbruck

Licht am Ende des Schüssel/Gehrer-UG02-Tunnels

Foto: www.oflow.de/author/michael

Foto: Michael Graf – oflow.de

Universitäten: Die Kurien sind tot – Es lebe die Faculty!

<faculty, engl.: gesamter Lehrkörper einer Universität>

Weitere Novelle zum UG02 gefordert

In den letzten Wochen hat die Wissenschaftsministerin Beatrix Karl bei verschiedenen Gelegenheiten ihre Präferenz für das Faculty-Modell wiederholt. Sie macht das unter öffentlicher Aufmerksamkeit seit der Parlamentarischen Universitäts-Enquete im April 2008. Damals wurde sie dabei von ihren ParteikollegInnen offenbar nicht besonders ernst genommen. Immerhin gelang es der Professoren-Lobby, das Uni-Rechts-Änderungsgesetz 2009 und die große UG-Novelle vom Faculty-Gedanken vollkommen frei zu halten. Auch die Vorstellungen des Uni-Mittelbaus dazu (dieselben Rechte für den gesamten Lehrkörper) wurden vom damaligen Wissenschaftsminister Hahn völlig ignoriert.
Jetzt wisse man, das Universitäts-Kurienmodell sei veraltet und passe nicht mehr. Ja, es behindere vielleicht sogar (besonders an den MedUnis mit ihrer tradierten Hierarchie) eine gehobenere Betriebskultur und die Förderung des universitären Nachwuchses. Ein neues österreichisches Faculty-Modell solle entwickelt werden. Dazu bedarf es einiger Überlegungen (und zwar laut Ministerin): Diskussion einer neuen Form der Partizipation des Mittelbaus; die Teilnahme an Berufungs- und Habilkommissionen sei zu wenig. Soll ein starres Faculty-Modell für alle Unis errichtet werden? Soll es ein eigenes MedUni-Modell geben? In diesem Sinne wäre die notwendige weitere Novellierung des UG02 zu überlegen.

Ankündigung: Große Konferenz zum Faculty-Modell

Die Ministerin hat eine große Konferenz  zum Faculty-Modell für den kommenden Herbst angekündigt (die Wissenschaftssprecherin des Koalitionspartners, Andrea Kuntzl, ist erst vom Bericht einer Betriebsrätetagung davon informiert worden). U.a. seien die Betriebsräte der Universitäten aufgefordert, sich bis dahin mit Überlegungen einzubringen.
Dass es sich hier, nach dem Abgang der Rektoren und eines Großteils der Studierenden, um die beabsichtigte Fortsetzung des Hochschuldialogs mit anderen Mitteln handelt, ist anzunehmen.

Link: Stellungnahme der Universitätsgewerkschaft

Frühere Aussagen der designierten Wissenschaftsministerin Karl zu Faculty-Modell und Leistungen des Mittelbaus

   “Ich möchte auch auf das von Herrn Prof. Ecker vorgeschlagene Faculty-Modell zu sprechen kommen, weil ich das für sehr zielführend halte. Er hat vorgeschlagen, die Kurien zusammenzuführen. Das ist deshalb sinnvoll, weil unser Kurienmodell in der heutigen Universität ausgedient hat. Es ist ein historisches Relikt, das ist heute ja schon mehrfach angesprochen worden, wir müssen also davon abgehen”, sagte Prof. Beatrix Karl auf der Parlamentarischen Universitäts-Enquete im Rahmen der Vorbereitung auf die UG-Novellierung. Dass es anders kam, hat jedenfalls für künftige Novellierungen keine verhindernde Wirkung.

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Rektor Schütz: Für Uni-Autonomie, gegen weitere Rahmenbedingungen der Politik

   MUW-Rektor Wolfgang Schütz im Gastkommentar der “Presse” vom 15.12.09

[...] Neuorganisation der Mitbestimmung
Die von den Studierenden so vehement geforderte vermehrte Möglichkeit der Mitbestimmung an den Universitäten (Demokratisierung) kann auch durch ohnehin längst fällige Maßnahmen innerhalb der Autonomie erreicht werden:
•Bei Trennung des Globalbudgets in eines für Lehre und eines für Forschung ist es sinnvoll, die Studierenden in die Allokation des Lehrbudgets einzubinden.
•Bei Einführung des immerhin auch im Regierungsprogramm enthaltenen Faculty-Modells anstatt des jahrzehntealten, überholten Kurienmodells (der Senat der Universität wird aus drei Kurien gebildet: Professoren/Professorinnen, Mittelbau und Studierende) – nach angelsächsischem Muster – eine Universität nur mehr in Lehrende und Studierende gruppieren und verbesserte Mitbestimmungsmöglichkeiten für Letztere ermöglichen. [...]

LINK zum kompletten Artikel in der “Presse”

Warum misstraut das Ministerium dem Mittelbau?

Mitbestimmung hat auf den Universitäten keinen PlatzDemokratie statt Hierarchie ist an den Vorzeige-Institutionen der Nation nicht angesagt. Der Mittelbau wird in den Entscheidungsprozessen der Universitäten vernachlässigt und  durch Verteilungs-Ökonomie und Abhängigmachen bevormundet. Entschuldigt wird das Fehlen echter demokratischer Strukuren an den Unis noch immer mit dem legendären Spruch Gehrers: “Wissenschaftsergebnisse kann man nicht demokratisch abstimmen”. Ihr nachgeschobener, gleichermaßen berüchtigter Spruch hält ebenso für die Verwaltungsaufgaben der Institutionen her: “Gremchen-Demokratie ist undurchführbar”.
Und dann der Horror vor Neuerungen. Die Umsetzung innovativer Mittelbau-Ideen könnte die konservativen Uni-Strukturen verändern. Deswegen werden die angesagten ”weiteren Änderungen des UG02″ (siehe auch Wortmeldung Hahn in der Abstimmungsdebatte) ohne Terminvorgabe auf den “Sankt-Nimmerleins-Tag” verschoben. Umsetzung bildungs- und sozialwissenschaftlicher Erkenntnisse an den Unis? Wo kämen wir da hin? Was als Antwort auf die eingangs gestellte Frage suspiziert wird:  Machtanspruch des Herkömmlichen als Grund für die gelebte Minderschätzung der “einfachen” Uni-MitarbeiterInnen.

Zum Glück gibt es engagierte Mittelbau-Personal- und Interessensvertretungen,  die ihren gesetzlich schmalen demokratischen Spielraum nützten und in wichtigen Verhandlungsmomenten taktisch klug erstrebenswerte, motivierende Arbeitsrahmenbedingungen im (früher KV behindernden) URÄG- Werdungsprozess für die große Zahl von Uni-MitarbeiterInnen erstritten haben. Diesen PersonalvertreterInnen sei hier schlicht aber herzlich gedankt. (red.)

Kommentar des ULV zur Regierungsvorlage: Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009

ULV_Stellungnahme_UG02_Novelle09 S1Nach Präsentation der Regierungsvorlage zum URÄG 2009 kritisiert der UniversitätslehrerInnenverband (ULV)

o  die antisozialen, arbeits- und sozialrechtlich diskriminierenden Intentionen der Novellenvorlage
o  die Umgehung des Uni-Kollektivvertrags und des ArbeitsverfassungsGesetzes
o  fehlende  Social Responsibility dem Uni-Personal gegenüber
o  die anti-demokratische Personalrepräsentation im Universitätssenat
o  die Ökönomisierung und Politisierung der Wissenschaft durch fehlende Mitbestimmung von Uni-RepräsentantInnen und Uni-ExpertInnen im eigenen Universitätsrat
o  fehlende Begleitregeln (Personalaufstockung) bei der als notwendig erkannten Erweiterung der Wissenschaftsrahmenbedingungen für universitätsangestellte ÄrztInnen
o  die bürokratiefreundliche Sinnhaftigkeit der Einführung unvergleichbarer Kennzahlen
o  etc.

Durch Anklicken der Abbildung kommen Sie zur ULV-Rezension (Unterzeichner: Ch. Cenker und A. Legat) des UG-Novellentextes der Regierung.  – pdf, 12 Seiten, 105KB

Aufruf an die Universitäten: Nützen Sie die letzten Tage der…

Möglichkeit zur Einflussnahme auf die ministeriale Universitätsgesetz-Novelle.
Am 31./32. Juni ist es zu spät.

sofern Sie alles nicht schon längst durchgeführt haben. Erinnern Sie dennoch an Ihr legitimes Anliegen. Letzte Runde.

Zumindest einige Abgeordnete werden es Ihnen danken, konkrete Alternativen der tatsächlichen Uni-ExpertInnen vorweisen zu können. Der Minister hält Ihre früher gesandten Änderungsvorschläge unter Verschluss. Die Wissenschaftssprecherinnen der Koalition mussten sich der Verschwiegenheit verpflichten. So kann man auch Änderungswünsche totverschweigen.

Hier nur wenige Beispiele für konkrete Anliegen:

MUW-Betriebsräte fordern:

Aus dem Ministerentwurf unbedingt streichen, sonst ist der Arbeitgeber wieder nicht für die KA-Arbeitszeitgesetz-Überschreitungen verantwortlich. Die Verantwortung für die Gesetzesübertretungen soll auf die Krankenanstalt abgeschoben werden. Und die Krankenanstalt öffentlichen Rechts erklärt sich auch für “nicht verantwortlich”:

Z 71. § 29 Abs. 4 Z 1 streichen (altes UG02 gilt):
„1. Sie hat ihre in ärztlicher oder zahnärztlicher Verwendung stehenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Mitwirkung an der Erfüllung der Aufgaben der Organisationseinheiten des Klinischen Bereichs als Einrichtungen der Krankenanstalt zu beauftragen. Diese Mitwirkung ist, auch im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 450/1994, des Arbeitszeitgesetzes, BGBl. Nr. 461/1969, und des Krankenanstalten-Arbeitzeitgesetzes, BGBl. Nr. 8/1997, dem Rechtsträger dieser Krankenanstalt und nicht der Universität zuzurechnen.
Sollten keine Vereinbarungen über die Aufteilung der Tätigkeiten und/oder keine differenzierten Aufzeichnungen bestehen, so ist wegen des erfahrungsgemäßen Überwiegens der Aufgaben der Krankenversorgung im Klinischen Bereich die Haftung dem Krankenanstaltenträger zuzurechnen. Ein Arbeitsverhältnis zum Rechtsträger der Krankenanstalt wird dadurch nicht begründet.“

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MUI-Betriebsräte fordern einen Zusatz §29 (9):

Vorschlag zur Behebung augenscheinlicher Missstände in der Verwendung von ärztlichem Uni-Personal an den Med Unis Österreichs.

Verträge von Angehörigen des Universitätspersonals gem. §94 Abs.2 und 3 UG 2002 und dritten Personen bedürfen der Vorlage und Gestattung durch das Rektorat, soweit diese Auswirkungen auf die Dienstpflichten und Universitätsangehörigen haben. Betriebsräte sind im Rahmen der ihnen nach dem ArbVG zukommenden Aufgaben zu informieren. Zur Rechtswirksamkeit dieser Verträge ist die Zustimmung des Betriebsrates einzuholen (ArbVG §94 Abs.1 Lit. 4). Werden Honorare für die Behandlung und die Betereuung von Pfleglingen verrechnet, ist eine Mitwirkung von Universitätspersonal gem. §94 Abs. 2 und 3 nur nach Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat über die Mitwirkung und Beteiligung am Honorar zulässig.

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Aus dem Broukal-Alternativentwurf übernehmen, siehe:

„Weiterentwicklung der Mitbestimmung § 25a.

In allen Organisationseinheiten gemäß § 20 Abs. 4 sind Versammlungen einzurichten. In diesen Versammlungen sind die der betreffenden Organisationseinheit zugeordneten Angehörigen der Universität regelmäßig über die Vorhaben der Organisationseinheitsleitung zu informieren. Diese Angehörigen haben das Recht zur Stellungnahme. Auf schriftliche Stellungnahmen hat die Leiterin oder der Leiter binnen zwei Monaten schriftlich zu antworten. Die Versammlungen der Organisationseinheiten
haben weiter das Recht, sich an das Rektorat, den Senat, den Universitätsrat und die Betriebsräte zu wenden. Näheres ist in der Satzung festzulegen.“

Weitere Beispiele, bitte hier weiter lesen