Kommentar von Rektor Schmidinger, uniko-Präsident, als Vorwort zum Jahresbericht
Für die österreichischen Universitäten waren 2011 drei Ereignisse von ausschlaggebender Bedeutung:
Zunächst wurde ein Mitglied der Universitätenkonferenz, der Rektor der Universität Innsbruck, Prof. Dr. Karlheinz Töchterle, zum Bundesminister für Wissenschaft und Forschung bestellt. Damit bot und bietet sich seit Langem wieder die Chance, innerhalb der Bundesregierung durch einen Minister vertreten zu sein, der die Einrichtung „österreichische Universität“ genau kennt, ihre prekäre Situation aus eigener Erfahrung versteht und wie kaum ein anderer weiß, was den Universitäten in unserem Land nottut. Diese Chance in einem ebenso engen wie konstruktiv-kritischen Kontakt mit dem Minister zu nützen ist wohl das Gebot – nicht nur der Stunde, sondern des gesamten „Zeitfensters“, das sich am Wiener Minoritenplatz geöffnet hat.
Sodann kam es vor allem durch den Einsatz von Minister Töchterle gegen Jahresende zur Verkündigung der sogenannten „Universitätsmilliarde“, eines Betrages von genau 990 Millionen Euro, der zum allergrößten Teil den Universitäten für die Leistungsvereinbarungsperiode 2013 bis 2015 zur Verfügung stehen wird und zu 750 Millionen aus „frischem Geld“ resultiert. Dies ist in Zeiten der milliardenschweren Sparpakte nicht nur eine außergewöhnliche Maßnahme, die Anerkennung verdient, sondern für die Universitäten, die sich seit Mai 2010 mit der Hiobsbotschaft konfrontiert sahen, ihre Budgets bis auf Weiteres einfrieren zu müssen, eine lebenswichtige Perspektive.
Schließlich hat nach jahrelangem Drängen der Rektoren- und späteren Universitätenkonferenz das Wissenschaftsministerium den „Hochschulplan“ in Angriff genommen, der den gesamten tertiären Bildungssektor strukturieren und koordinieren soll (vorläufig leider noch ohne die Pädagogischen Hochschulen). Hauptziele desselben sind zum einen eine Hochschulkonferenz, die den/die Minister/in bei zentralen Fragen, den „Hochschulraum Österreich“ als Ganzes betreffend, zu beraten hat, was dieser/diese über die Leistungsvereinbarungen mit den autonomen Universitäten verhandelt; zum anderen eine neue Finanzierung der Universitäten durch ein System der Studienplatzbewirtschaftung. <…>




















