UG2002-Novelle, Diskussionsarchiv

Die Agenda

  1. Worum geht es?
  2. Ziel dieser Diskussionsplattform
  3. Das Problem mit dem Ministerentwurf
  4. Der Zeitplan nach Wunsch des Ministers
  5. Beteiligungsmöglichkeiten
  6. Evaluation des Effekts politischen Bloggens (in Arbeit, s. auch unter „Ziel“ Punkt b)

Worum geht es?

Das Universitätsgesetz (UG 2002) soll novelliert werden. Dazu lag zunächst (nach vielen Vorschlägen vom und Diskussionen im „Mittelbau“) nur ein Entwurf des Bundesministers Hahn vor. Dieser Entwurf ist sowohl mit den genannten Vorschlägen als auch mit dem Regierungsprogramm nicht kongruent.

Während der Ministerentwurf von Seiten des Ministeriums euphemistisch als „UG Novelle zur Weiterentwicklung der Universitäten“ betitelt wird, ist sich die Mehrheit der Betroffenen dieser Novellierung einig, dass dieser Entwurf keine Weiterentwicklung im positiven Wortsinne sondern einen Rückschritt bedeuten würde.

Die Novellierung – „Weiterentwicklung“ oder „Rückschritt“ – beschneidet vor allem eines: die verbliebenen Möglichkeiten demokratischer Mitbestimmung.
Auch gegen diesen Abbau von Rechten der Mitbestimmung auf allen Ebenen wendet sich diese “Interessensgemeinschaft für eine sinnvolle Novellierung des Universitätsgesetzes 2002”.

Seit 29./30. Juni 2008  liegt auch ein alternativer Entwurf zur UG-Novelle vom Wissenschaftssprecher der SPÖ, Josef Broukal, vor.
Dieser Entwurf wird im UG02-Blog ebenso kritisch durchleuchtet werden.

Link zur Begründung des Alternativ-Antrags.
Link zum Alternativ-Entwurf des SP-Wissenschaftssprechers.

Ziel dieser Diskussionsplattform

a) Einer Interessensgemeinschaft von Mitgliedern und VertreterInnen des wissenschaftlichen Personals, der externen LektorInnen der österreichischen Universitäten soll hier eine Diskussions-Plattform zur Verfügung gestellt werden, um in Zukunft (Ministerplan Okt. 2008) eine sinnvolle Novellierung des UG2002 zu ermöglichen.

Es soll Beiträge, Meinungen und Kommentare unterschiedlicher Personen und Interessensgruppen zur Novellierung des UG 2002 (bis zur Abstimmung im Nationalrat) enthalten und übersichtlich versammeln. Das Blog hat in diesem Sinne keine parteipolitische Linie. Divergierende Meinungen sind möglich und gewünscht.

b) Letztendlich wird nach Abschluss des Gesetzgebungsvorgangs der Hahnschen UG-Novelle dieser Blog selbst zum Objekt der Analyse. Es soll versucht werden, den Effekt des interaktiven Bloggens auf den Inhalt der konsekutiven Änderung des Ministerentwurfs 2008 über die Regierungsvorlage 2009 und den Abänderungsantrag im Wissenschaftsausschuss bis hin zum beschlossenen Gesetz zu überprüfen.

Das Problem mit dem Ministerentwurf

  • fehlende Mitbestimmung im Unirat!
  • fehlende ‘Faculty‘ im Senat!
  • Entmachtung des Senats zu Gunsten der Uniräte
  • eigene „lex rektor“ nur für die Medizinuni Wien
  • et cetera

Vertiefende Informationen zur UG-Novelle, dem Ministerentwurf und der Kritik auf unserer Seite „UG-Novelle„.

Der Zeitplan nach Wunsch des Ministers

Zwischen 15. August und Oktober 08 soll der Entwurf zur Novellierung des UG 2002 in die Bearbeitung durch den parlamentarischen Wissenschaftsausschuss.

Dazu nennt das Ministerium die Begutachtungsfrist bis zum 14. August 2008. Das Ministerium will also mit diesem Tag im Besitz der Begutachtungen des ministeriellen Novellierungs-Entwurfs zum UG2002 sein.
Stellungnahme des ULVMitteilung des Ministeriums zur Begutachtungsfrist (PDF).

Bei Beschluss der Novellierung des UG 2002 in einer Nationalratssitzung im Oktober 08 würde die Novellierung mit 1. Jänner 2009 in Kraft treten.

Dieser Zeitplan nach Wunsch des Ministers ist dem Vernehmen nach mit dem Koalitionspartner nicht akkordiert, so dass dieser Zeithorizont lediglich eine Zielmarke des Ministers und nicht mehr bedeutet.

Nach den Nationalratswahlen 2008
bekundete der neue alte Wissenschaftsminister einen neuen Wunsch: Ohne weitere Begutachtung soll der Ministerentwurf  durch den Ministerrat und als Regierungsvorlage in den Nationalrat –  (die Koalitionspartner haben bekanntlich versprochen, einander dort nicht zu überstimmen).

Beteiligungsmöglichkeiten

  • nutzen Sie die Kommentarfunktion der Seite „Unterschriftenliste“ um Ihren Kommentar zur geplanten Novellierung des UG 02, zum Ministerentwurf oder zu anderen Vorschlägen der Novellierung abzugeben.
  • Schicken Sie uns Artikel oder Kommentare, die im Blog veröffenlicht werden sollen. Sie können als Einzelperson oder als Interessensgruppe zeichnen.
  • Als Interessenvertreter – Betriebsräte, ULV, ZA, ÖH-Gruppe, Uni etc. – stellen wir Ihnen gerne einen eigenen Autoren-Account zur Verfügung. Wir nehmen umgehend Kontakt mit Ihnen auf, um die weiteren Schritte zu einem eigenen Benutzerkonto für das UG 02 Diskussionsarchiv zu besprechen.

Näheres unter „Kontakt„.

Evaluation des Effekts von politischem Bloggen

Am Beispiel des UG2002-Blogs (in Arbeit, s. weiter oben, unter „Ziel“ Punkt b)